29. Februar 200422 J. Hi, allerseits, da habe ich etwas erfreuliches für den Fall der Fälle gefunden: Teure Reparatur nach Unfall erlaubt Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug ohne sein Verschulden bei einem Unfall beschädigt wird, kann sein Fahrzeug auch dann auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen, wenn die Kosten dafür 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Auf den Wunsch des Geschädigten, weiterhin mit dem vertrauten Wagen zu fahren, ist Rücksicht zu nehmen, entschied der Bundesgerichtshof. AZ VI ZR 66/98 Maßstab ist die Fachwerkstatt Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug selbst fachgerecht repariert, kann der Versicherung die Kosten einer Fachwerkstatt in Rechnung stellen. So urteilte der Bundesgerichtshof. AZ VI ZR 398/02 ZFS 2003 Abgeschrieben aus dem Gong letzter Woche. Es dürfte für die Versicherungen schwierig werden, dagegen zu argumentieren. Bernd --------------- Y$ 2.5
29. Februar 200422 J. 1. Fall war mir schon bekannt beim 2. naja ist so ne einzelfall sache, wäre ich vorsichtig Eine Rechtschutzversicherung ist trotzdem gut
29. Februar 200422 J. das sind bgh-urteile. der bgh ist gott, da kommt auch keine versicherung mehr gegen an!
29. Februar 200422 J. Hallo, so "Gott" ist der BGH nicht, da hier immer Fälle mit einem speziellen Hintergrund verhandelt werden. Also nur wegen obiger drei Zeilen zu sagen "das hat der BGH so entschieden und steht mir daher auch zu" ist etwas blauäugig. Wenn die Versicherung das nicht bezahlen will, tut sie es erstmal trotzdem nicht. Und um sich dann sein Recht zu erklagen, bedarf einer guten Rechtschutzversicherung, eines guten Anwalts, guter Nerven und viel Geduld. Gruß Bernhard
29. Februar 200422 J. Ersteller vor dem Streiten prüft man das natürlich nochmal, ob es auch auf den Fall paßt. AZ ist ja dabei. Bernd ---------------- Y$ 2.5
29. Februar 200422 J. Ersteller vor dem Streiten prüft man das natürlich nochmal, ob es auch auf den Fall paßt. AZ ist ja dabei. Bernd ---------------- Y$ 2.5
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