1. April 201610 J. Wir weichen hier zwar mächtig vom Thema ab, aber es ist wichtig. Also weiter zur "Anhängelast": Laut Wikipedia gehört die Stützlast mit zur Anhängelast - ich liege also falsch mit meiner obigen Behauptung. ABER: von kuhnert-anhaenger.de Ja wat denn nu?! Gruß Stefan
1. April 201610 J. vor 57 Minuten, R.Mansveld sagte: Dann war das bestimmt eine BX mit gehobene Ausstattung. Erst in den letzten Jahren muss das Leergewicht (inkl. Fahrer und 3/4 Tankfüllung) passend zur Ausstattung angegeben werden, vorher war es "ab ... kg". Aber, wie schon gesagt, muss der Trailer vom Zugfahrzeug abgekoppelt werden um richtig wiegen zu können. Passiert das nicht, kann man das ermittelte Gewicht anfechten. Bei mir wollten sie mal wiegen, aber das war ein Trailer ohne Stützrad, da haben die freiwillig verzichtet und nach obigem Muster gerechnet. Leider war das ein 700 kg Trailer und nicht 600 kg, da war ich mit geladenem CX auch leicht drüber (bei 6% überladung und kaum Sicherung hat das 35 Euro gekostet). Gruß René Es war kein BX mit gehobener Ausstattung, in der Leergewichtsberechnung können schlicht und einfach keine 100kg oder mehr für Fahrer und Sprit berücksichtigt sein. Das kam ganz offensichtlich erst in den späten 90ern oder sogar noch später. Die Wiegung hätte ich damals ganz sicher nicht anfechten wollen, ich wußte ja dass ich viel zu viel am Haken hatte...
1. April 201610 J. vor 23 Minuten, spätActiva sagte: Ja wat denn nu?! Genau, watt denn nu? vor 5 Minuten, bx-basis sagte: Es war kein BX mit gehobener Ausstattung, in der Leergewichtsberechnung können schlicht und einfach keine 100kg oder mehr für Fahrer und Sprit berücksichtigt sein. Das kam ganz offensichtlich erst in den späten 90ern oder sogar noch später. Ich kann nur das sagen, was mir der TÜV gesagt und die Polizei bestätigt hat. Gruß René
1. April 201610 J. Das bestätigt meine Vermutung, das steht bzw. stand so im §42 StVZO: Alte Definition v. 24.07.1962 – 30.06.2004: Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Neue Definition ab 01.07.2004: Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Das Leergewicht ohne Fahrer wurde bei Fahrzeugen mit nationaler BE eingetragen (also z.B. beim BX), das Leergewicht mit Fahrer bei Fahrzeugen mit EG-BE. Bearbeitet (1. April 201610 J. von bx-basis)
1. April 201610 J. Wow, also noch anders. Vor 01.07.2004 100% Tankfüllung aber kein Fahrer, danach 90% Tankfüllung und 75 kg Fahrer. Danke für die Info! Gruß René PS: Und wenn man das Wischwasser ablässt kann man auch das abziehen Bearbeitet (1. April 201610 J. von R.Mansveld)
1. April 201610 J. Die 6 Liter Waschwasser des BX hätten mir damals auch nicht geholfen, nur war der gemütliche ältere Polizist nicht darauf aus mir eins auszuwischen. Seine eifrige junge Kollegin, die das Anhalten wohl veranlaßt hatte (die A2 war zu Himmelfahrt um 9 Uhr ja auch ziemlich leer, was hätte man da schon sinnvolles machen sollen), war damit beschäftigt meine Personalien zu prüfen (Papiere für die Fahrzeuge sowie Führerschein hatte ich natürlich zu Hause vergessen...), der ältere Kollege machte einen relativ lustlosen Eindruck und eine Anzeige mit Bußgeld etc. hätte für ihn vermutlich nur Arbeit bedeutet die er versuchte zu vermeiden. Vor der Fahrt zur Waage sagte er mir, dass er mich bis 20% Überschreitung (sprich 1580kg) weiterfahren ließe weil das Gespann ja beim Fahren keinen unsicheren Eindruck mache. Ich war dann doch sehr erleichtert als er mich bei 1520kg direkt wieder von der Waage gewunken hat ohne den Anhänger abkuppeln zu lassen...
2. April 201610 J. Mich haben sie damals angehalten "weil es nicht sein kann, dass ein gleiches Auto vor und auf dem Trailer steht". Als sie dann die 1300 kg des CX mit 1800 kg Anhängelast gesehen haben waren sie schon deutlich freundlicher. Nur hat leider, dadurch dass der Trailer zu schwer war, das hin und her rechnen gerade nicht gereicht gehabt. Und die fehlende Ladungssicherung (nur an der Handwinde fest, welche mit Hundeleinen gegen Abwickeln gesichert war) hat die Situation auch nicht verbessert. Über die 35 Euro habe ich laut gelacht und sie dann schnell überwiesen Gruß René
2. April 201610 J. Das war bei mir auch der Grund für die Kontrolle: BX Limousine zieht BX Limousine. Immerhin war der BX hinten drauf vorschriftsmäßig gesichert Wenn man mit einem BX Break einen C3 durch die Gegend zieht sieht es rein optisch wesentlich passender aus, nur wiegt der C3 in etwa genauso viel wie ein BX...
14. April 201610 J. BTT: Ich habe die rote "Schönheit" geborgen und für später weggestellt.Schadensaufnahme beginnt nächsten Monat....mal schauen was das Schätzchen für Überraschungen birgt. Auf das Octopus-wechseln freue ich mich auch nur bedingt, aber dafür bleibt wohl zum ersten mal (ist mein 4ter BX) das Schweissgerät kalt. Das alleine war mir der Spass schon wert. http://www.pic-upload.de/view-30355696/5.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355695/6.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355697/7.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355699/8.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355700/9.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355698/9a.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355704/9b.jpg.htmlhttp://www.pic-upload.de/view-30355703/9c.jpg.html
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