12. April 201610 J. Mal ein nichttechnisches Thema das vielleicht für manche interessant ist.Bei der Suche nach einem XM habe ich recht schnell festgestellt das das Angebot in unseren Nachbarländern Frankreich (was ein Zufall),Belgien und besonders Niederlande erheblich größer ist.Ich habe mir also auch da über die entsprechenden Autoportale die Fahrzeuge angesehen.Frankreich ist dann recht schnell für mich ausgefallen,wegen der Sprachbarriere,das hat einfach keine Zweck,ich habe zwar eine Freundin die Französin ist aber da ich kein französisch kann und sie nichts von Autos weiß....eher schwierig. Blieben noch Belgien und Niederlande.Fündig wurde ich dann bei einem Händler in den Niederlanden,ist aus dem Norden nun nicht so weit.da kann man schon mal zum besichtigen fahren.Der Kontakt verlief relativ einfach,die meisten Niederländer können recht gut deutsch,es gibt eigentlich immer jemanden in so einem Betrieb der gut deutsch kann,den Rest habe ich mir mit Hilfe der Onlineübersetzung erarbeitet. Der Kauf ist genauso wie bei uns ,kurzer Vertrag mit den Daten,fertig. Um dann den Wagen auf eigener Achse überführen zu können braucht der Wagen: 1: eine gültige APK ( Algemene Periodieke Keuring ),der "TÜV" in den Niederlanden.Ohne gültige APK bekommt der Wagen keine Ausfuhrkennzeichen und kann somit nur auf dem Anhänger geholt werden. 2: In den Niederlanden gibt es Halterhaftung,d.h. ein Auto wird IMMER abgemeldet verkauft und braucht dann sog. Ausfuhrkennzeichen.Diese kann der Farhrzeugbesitzer bei der Abmeldung gleich beantragen.Ich habe das den verkaufenden Händler machen lassen (kostete 150€).Der Verkäufer braucht dazu eine Ausweiskopie des Käufers und kann damit die Ausfuhrkennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 (kentekenbewijs) beantragen.Eine scheckkartengroße Plastikkarte sowie ein DIN A4-Blatt. 3:Die Ausfuhrkennzeichen haben die selbe Nummer wie das ursprüngliche Kennzeichen,sind allerdings weiß.Sie beinhalten eine Versicherung die 2 Wochen gültig ist.Man bekommt eine grüne Versicherungskarte wo man dann bereits als Fahrzeughalter eingetragen ist.Damit kann man dann 2 Wochen lang kreuz und quer durch Europa fahren...natürlich auch nach Hause. 4:Wenn das alles geklappt hat sollte ihr folgende Papiere in der Tasche haben: Kentekenbewijs Teil 1+2 Keuringsrapport,der "TÜV"-Bericht sowie wenn es sich wie bei mir um ein Auto mit Gasanlage handelt die Einbaubescheinigung der Anlage (Opnamekaart LPG Inbouw) ach ja das Auto mit den Schlüsseln auch noch.... Wenn das Auto dann wohlbehalten auf dem eigenen Hof angekommen ist kommt der Gang zum TÜV.Da es die COC-Papiere erst ab 2007 gibt ist für so einen Jungwagen wie den XM etwas mehr Aufwand nötig.Ich hatte das Glück das mein XM bereits eine e-Prüfnummer hat,befindet sich mit auf dem Typenschild im Motorraum. Anhand dieser Nummer kann der TÜV dann eine "Bestätigung der technischen Daten" ausstellen weil nur mit der bekommt man dann deutsche Papiere. Es wurde zwar 2005 europaweit die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 eingeführt...das reicht aber natürlich einer deutschen Zulassungsstelle nicht Ich hoffe ich kann euch mit dieser Beschreibung einiges an sinnloser Warterei und Lauferei bei Behörden/Institutionen abnehmen. Kleiner Tip,lasst euch nicht abwimmeln, der Keuringsrapport ist gültig,ihr braucht nicht nochmal zur HU! Bearbeitet (12. April 201610 J. von sasala)
13. April 201610 J. Kurze Anmerkung: CoC Papiere gibts nicht erst seit 2007, sondern schon seit 1997! Daher müssten es spätere XM schon haben.
13. April 201610 J. Ersteller Das mag sein,die Auskunft habe ich von Citroen D. Für mein Auto gibt es keine COC Papiere,diese müssten erst ausgestellt werden und zwar von der Vertretung des Landes der ersten Zulassung.In meinem Fall also Citroen NL.Dort hab ich natürlich angefragt,ich könnte sie aber nicht direkt beantragen sondern nur über einen offiziellen Citroen-Händler in NL.Warum einfach wenn es auch umständlich geht?
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