16. April 201610 J. Vielen Dank für das Kompliment. Wenn du ein Problem mit mir hast, dann sag es einfach!
16. April 201610 J. vor 3 Stunden, Yvonne2202 sagte: Vielen Dank für das Kompliment. Wenn du ein Problem mit mir hast, dann sag es einfach! falls Du mich meinst - nein, ich habe kein Problem mit Leuten die ich nicht mal kenne....
16. April 201610 J. vor einer Stunde, Sensenmann sagte: Typisch: Migrantenbonus! Ich bin für Rassistenmalus!
17. April 201610 J. vor 19 Stunden, chrissodha sagte: - es freut mich das wir die Justiz haben und, wenn wir Mist bauen nicht von den Launen des Mobs ausgeliefert sind. Da man etwas nicht mehrfach "gefaellt miren" kann, moechte ich noch einmal meiner Freude ausdruck verleihen, dass hier nicht nur Unfehlbare unterwegs sind. Auch wenn ich keine krassen Sachen gerissen haben, ist es doch auch ein wenig dem Glueck geschuldet, dass durch mich noch niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist. Da haben die meisten Verstaendnis mit den "Taetern" gehabt: Wo ist die Grenze? Strafmassvergleich ist doch ohne Kenntnis aller Umstaende billiger Populismus. Wer wuerde denn selbst eine Strafe akzeptieren, die nur die Tat ohne die eigenen Umstaende zu beruecksichtigen?
17. April 201610 J. vor 5 Stunden, MatthiasM sagte: Wer wuerde denn selbst eine Strafe akzeptieren, die nur die Tat ohne die eigenen Umstaende zu beruecksichtigen? Wie man das macht, ist eine kriminalpolitische Frage, weniger eine rechtliche an sich. Es gibt durchaus Leute, auch Fachleute, die meinen, das wäre vielleicht sogar besser als ein Schuldstrafrecht. In der Hinsicht nämlich, dass ein potentieller Rechtsbrecher klipp und klar wüsste, was ihn eine in Betracht kommende Straftat kostet. Ausserdem haben wir, zumindest in der Schweiz (ich glaube, so ähnlich auch in D) die reine Tatproportionalität der Strafe bereits im Bereich der Ordnungsbussen, also dem Übertretungsstrafrecht gerade im Strassenverkehr. Eine Parkbusse, die Missachtung eines Fahrverbots oder eine leichte Geschwindigkeitsübertretung und anderes richten sich einzig nach der Tat. Nach den Umständen der Tat fragt dabei niemand. Gar niemand, wenn man sich nicht gegen die Busse wehrt, und nur bedingt, falls man vor den Richter zu treten wünscht, wo man z.B. einen Rechtfertigungsgrund oder Strafmilderungsgrund vorbringen könnte. Allerdings ist das Prozessrisiko im Falle, dass man verurteilt würde so gross, dass es meistens erheblich billiger ist, im Zweifel auch eine vielleicht zu heftige Busse einfach rechtzeitig zu bezahlen. Eine Parkbusse kostet den working poor, der beim Sozialamt anklopfen muss, um aufs Existenzminimum zu kommen, genauso viel wie den Banker, der mehrere Millionen im Jahr einstreicht. Das ist striktest eine sog. tatproportionale Strafe, bei der die Frage nach dem effektiven Verschulden oder anderen relevanten persönlichen Umständen beim Täter keine Rolle spielt. Bearbeitet (17. April 201610 J. von bluedog)
18. April 201610 J. vor 12 Stunden, bluedog sagte: Das ist striktest eine sog. tatproportionale Strafe, bei der die Frage nach dem effektiven Verschulden oder anderen relevanten persönlichen Umständen beim Täter keine Rolle spielt. Ich weis nicht ob es ein zivilisiertes Land gibt in dem das umgesetzt ist, aber ich halte das zu tiefst inhuman. In letzter Konsequenz heisst das, dass beispielsweise eine Toetung auf Grund einer ausweglosen Situation, Habgier oder auch eines Unfalls auf eine Stufe gestellt wird: lebenslaenglich. Ein Aufschlag auf Grund der besonderen Schwere der Schuld oder besonderer Gefaerdung ist auch nicht mehr moeglich. Ich habe diese Frage gestellt, weil gerade die die von Kuscheljustiz sprechen oder die Motivation von anderen verhoehnen, meist fuer ihrer eigene viel mehr Verstaendnis haben. Dein etwas bemuehtes Beispiel der Ordnungswiedrigkeiten, besonders im Strassenverkehr, bei der die tatproportionale Bestrafung aus pragmatischen Gruenden in den meisten Rechtssystemen etabliert ist, ist ein gutes Beispiel. Wer ueberschreitet schon eine Geschwindigkeit oder parkt falsch, weil er nicht eine kranke Oma hat, sein Kind noch abholen muss oder zu einem wichtigen Termin muss. Aber selbst im Strassenverkehr werden bei der Bestrafung die Motivation beruecksichtigt, manchmal sogar unter dem Applaus derer, die im naechsten Atemzug genau das bemaengeln. In D ist ein Rettungsdienstler frei gesprochen worden weil er mit seinem privaten PKW die Geschwindigkeit erheblich ueberschritten hatte. Da der tatsaechliche Zeitgewin dadurch nur marginal ist, wurde allein seine subjektive Fehleinschaetzung strafmildernd beruecksichtigt. Und auch im hier diskutierten Fall haette kaum einer der Kritiker seine Befriedigung gefunden. Der reuige Taeter haette die Schuld alleine getragen, der zynisch uneinsichtige Mitverursacher waere mit einer noch viel geringeren Strafe davon gekommen. Eine moderne Justiz hat sich ja vom Prinzip der Vergeltung voellig abgewendet und sieht auch, dass eine Abschreckung eigentlich nur bei nuechtern kalkulierbaren Verbrechen, wie Steuerhinterziehung, eine Propotionalitaetslkonstante aufweist. Nur zu unseren Hobbyrichtern hat sich das noch nicht rumgesprochen.
18. April 201610 J. Ist das hier im Thema eigentlich angekommen, dass in dem einen Fall mit zu milder Strafe von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt worden ist? Zitat Nach der Bewährungsstrafe für einen Raser in Köln geht die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vor. Das Landgericht Köln hatte den 23 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unfallverursacher, der sich ein Jahr zuvor spontan ein illegales Autorennen mit einem 22-Jährigen in Köln geliefert hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. "In diesem Fall haben wir bereits Revision eingelegt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln. Ein solcher Schritt werde im Fall des zweiten Autofahrers noch geprüft. Der 22-Jährige hatte ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhalten. Der Staatsanwalt hatte für diesen Angeklagten auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/raser-prozess-in-koeln-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein-a-1087447.html
18. April 201610 J. vor 10 Stunden, DrCaligari sagte: Ist das hier im Thema eigentlich angekommen, dass in dem einen Fall mit zu milder Strafe von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt worden ist? Mensch Martin, jetzt haste wieder die ganzen Profi - Richter um ihr Glück gebracht ..............
21. April 201610 J. Ging ja hier um ein Urteil, also RICHTER und GERICHTE, und nicht um Staatsanwälte Bin ja auf das Revisionsurteil gespannt.
21. April 201610 J. Nachdem inzwischen jedes Auto über einen BC verfügt sollte es doch techn. möglich sein, über ein entsprechendes Funksignal im innerörtlichen Bereich die erreichbare Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kmh zu begrenzen. So schlecht das für manches Stadtsäckel auch wäre, ließe sich auf die Art ein Großteil der Unfälle (nicht nur von Rasern verursachte) vermeiden. Am Ortseingangsschild einen Sender installiert, ab da fährt das Auto max. 50 Kmh, Ortsausgangsschild passiert und das Auto fährt wieder 100 oder mehr. Techn. kein Problem, aber anscheinend nicht gewollt. Dabei wäre sowas viel wichtiger als über autonomes Fahren zu faseln. Gruß Otto
21. April 201610 J. vor 8 Minuten, ottomitc6 sagte: Nachdem inzwischen jedes Auto über einen BC verfügt sollte es doch techn. möglich sein, über ein entsprechendes Funksignal im innerörtlichen Bereich die erreichbare Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kmh zu begrenzen. So schlecht das für manches Stadtsäckel auch wäre, ließe sich auf die Art ein Großteil der Unfälle (nicht nur von Rasern verursachte) vermeiden. Am Ortseingangsschild einen Sender installiert, ab da fährt das Auto max. 50 Kmh, Ortsausgangsschild passiert und das Auto fährt wieder 100 oder mehr. Techn. kein Problem, aber anscheinend nicht gewollt. Dabei wäre sowas viel wichtiger als über autonomes Fahren zu faseln. Gruß Otto Technisch kein Problem - in der Tat. Aber wenn ein Verkehrsleitrechner Zugriff auf Deine Höchstgeschwindigkeit hat, dann finden auch andere eine Möglichkeit, Deinen Bordcomputer zu beeinflussen. Und das wird wohl wieder kaum gewollt sein... Man erinnere sich nur kurz an die Schlagzeilen über gehackte Automobile, die *simsalabim* plötzlich unvermutet aus der Ferne abgebremst wurden oder Gas gaben - sicherlich kein Spaß das Ganze.
21. April 201610 J. vor 2 Stunden, ACCM Peter D. sagte: Technisch kein Problem - in der Tat. Aber wenn ein Verkehrsleitrechner Zugriff auf Deine Höchstgeschwindigkeit hat, dann finden auch andere eine Möglichkeit, Deinen Bordcomputer zu beeinflussen. Und das wird wohl wieder kaum gewollt sein... Man erinnere sich nur kurz an die Schlagzeilen über gehackte Automobile, die *simsalabim* plötzlich unvermutet aus der Ferne abgebremst wurden oder Gas gaben - sicherlich kein Spaß das Ganze. Heute haben Hacker schon Autos von BMW, Jeep und Tesla manipuliert. Es reicht eine ständige Verbindung, wie sie bei den heutigen Autos üblich ist. Der Staat will/kann nicht auf die vielen Bussenmillionen der Autofahrer verzichten, die sind Teil des Staatsbudgets. Viel "interessanter" wäre ein autonom und vom Fahrzeug automatisch geführtes Fahrtenbuch, wonach du dann per Mail deine Bussen zusammen mit dem Fahrtenbuchauszug geschickt bekommst. Sowas dauert noch ein bissel, gottseidank.
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