4. März 200422 J. Hallo an alle, hatte schonmal wegen Gebrauchtwagengarantie hier im Forum nachgefragt und dankenswerterweise ein paar sehr Hilfreiche Tips bekommen. Verständlicherweise sträubt sich der Händler nach wie vor. In dem Kaufvertrag steht die Bemerkung: "Händlergeschäft Sachmangelhaftung und Garantie ausgeschlossen mit Mängeln" Die Mängel bezogen sich auf einen lauten Auspuff, den ich inzwischen ersetzt habe. Die defekte Zylinderkopfdichtung jedoch war nicht aufgeführt. Lohnt es sich, zu einem Anwalt zu gehen? Oder kann sich der Händler tatsächlich mit obiger Bemerkung aus seiner Pflicht winden? Besten Dank für eure Hilfe!
4. März 200422 J. Das kommt ganz darauf an, ob Du das Fahrzeug als Firma oder privat gekauft hast. Mit dem Begriff "Händlergeschäft" kann ich nicht so richtig was anfangen. Heisst, das, dass Du das Auto als Händler gekauft hast? Bei B2C-Geschäften ist ein Gewährleistungs- bzw. Haftfungsausschluß unwirksam. Bei B2B-Geschäften leider nicht. Auf Garantie hast Du allerdings gar keinen Anspruch, wenn sie nicht ausdrücklich festgelegt ist. Martin
4. März 200422 J. Vorsicht, wer kein Anwalt ist hält sich besser zurück, noch gibt es den Begriff unerlaubte Rechtsberatung und arbeitslose Anwälte gibt es genug. Hier geht es sicherlich nicht um Garantie sondern um Nachbesserung des Kaufgegenstandes.
4. März 200422 J. Das ist ja keine Rechtsberatung, sondern nur eine Wiedergabe von Binsenweisheiten, die man überall nachlesen kann. Dass es nicht um Garantie geht, habe ich ja auch geschrieben. Wenn, dann ist es eine Frage der Gewährleistung. Martin
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