5. März 200422 J. Hallöchen! Ich bin gleichermassen stolzer und zufriedener eines BX 19 TZC 'tecnic'. Wirklich tolles Auto. Aber um es perfekt aussehen zu lassen, fehlen meiner Meinung nach die originalen, französischen gelben Scheinwerfer. Sind diese denn überhaupt zulässig in Deutschland? Und wenn ja, wo kriegt man sowas her? Vielen Dank für eure Hilfe...
5. März 200422 J. Sieht schön aus - ist aber verboten. Wurde bereits ausführlich diskutiert, z.B. hier, oder auch hier.
6. März 200422 J. es gibt aber genug hersteller, die gelbe birnen vertreiben...solange das E irgendwas drauf steht is das zulässig, so kannst auch einen gelblichen effekt erzielen
6. März 200422 J. Als der BX in Serie ging, gab es schon keine gelben Scheinwerfer mehr in Frankreich. Man sieht nur noch ganz wenig Fahrzeuge mit gelbem Licht, nur die jenigen, die vor der Umstellung auf weißes Licht, schon zugelassen waren.
6. März 200422 J. Hallo! Den BX gab es sicher sogar noch in der zweiten Serie mit gelben Frontleuchten. Sogar der ZX wurde anfangs in F noch mit gelben Hauptscheinwerfern geliefert. Ganz frühe Xantia dürften in F auch gelbe Scheinwerfer haben. MfG batone posteteAls der BX in Serie ging, gab es schon keine gelben Scheinwerfer mehr in Frankreich. Man sieht nur noch ganz wenig Fahrzeuge mit gelbem Licht, nur die jenigen, die vor der Umstellung auf weißes Licht, schon zugelassen waren.
6. März 200422 J. Hi Dirk 16V, ich muss Dir leider widersprechen, das E-Zeichen besagt nix anderes als das die Lampen in einem Europäischen Land ( deswegen E.. ( nr steht für Land) geprüft sind. Trotz dieser Prüfung gilt immer noch die national-gültige Strassenverkehrsordnung bzw Zulassung vorschriften. Danach sind die gelben H4 mit Kappe nicht zugelassen. Anders die OSram Allweather mit gelb effekt. Also vergewissere Dich vorher wenn du solche Halbwarheiten in Raum stellst, denn es lesen viele unbeteiligte bzw unbedarfte mit, und nehemn evtl deine Äusserung für bare Münze. Und wenn du die Verpackungen der besagten Lampen genau studierst wirst du sehen das oft draufsteht -NOT FOR USE IN EUROPE- od die Freigabe nur Landesspezifisch erfolgt. Ich gestehe aber auch gleichfalls das ich eine Zeitlang die gelben H4 mit 100/80W benutzt habe, und die Ordnungshüter waren beim Anblick der E-Nr bischen baff und wussten sich nicht weiter zu helfen, das ist aber kein Freibrief für Gesetzesübetretungen jeglicher Art. Wer meinen kleinen 2CV Shop kennt, weiß auch das ich dort viele Artikel mit dem Zusatz-Export- gekennzeichnet habe, da es absolut nicht mit der deutschen STVZO zu vereinbaren ist/war, die betreffenden Teile legal in dn Strassenverkehr zubringen. Bei weitergehenden Fragen bitte über die Email-Addy im Profil, ich stehe für weitere Diskussionen jederzeit offen (zur Not auch aufm Ostertreffen in Röttgesbüttel am Laberfeuer). mfg Azu Haiko
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