11. Juni 201610 J. Hallo, den C3 meiner Frau hats verhagelt. Versichert mit Vollkasko SB 300 und Teilkasko SB 150. Reparaturschätzung 6000 Euro, Wiederbeschaffungspreis 4500 Euro, Restwert 1500 Euro. Versicherung gibt logischerweise keine Rep.freigabe ( auch von uns nicht gewünscht) sondern zahlt die 3000 Euro Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, minus die SB von 150 Euro. Von dem Auszahlungsbetrag geht jetzt doch keine Mwst. mehr ab, oder? Wenn ich jetzt mit dem 1500 Euro Restwertauto einen Unfall habe, was zahlt meine Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko), und was zahlt die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall? Das sich jetzt keine Vollkaskoversicherung mehr lohnt ist mir klar, der Vertrag ist ganz unten mit den Prozenten deshalb haben wir die Vollkasko noch, war genauso teuer wie nur Teikasko. Gruß Harald
11. Juni 201610 J. Du wirst doch so eine alte Schüssel nicht auch noch Vollkasko versichern. MwSt sollte da nicht abgezogen werden, dazu gabs erst die letzten Tage schon einmal einen Fred. Es war ein Xantia, also evtl im unterforum.
11. Juni 201610 J. Ersteller Jetzt sicher nicht mehr, war aber bisher auf Vollkasko, weil genauso teuer wie nur mit Teilkasko.
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