13. Juli 201610 J. Hallo , hat schon jemand mal eine Ami 6 Berline der ersten Baujahrreihen vorne mit Sicherheitsgurten nachgerüstet? Gibt oder gab es Zubehör dazu? Bilder wären auch hilfreich. Bin mal gespannt ob was kommt - glaube mal ehr nicht. GRUß VON JÜRGEN
24. Juli 201610 J. Es gab ein verchromtes Stück Pressblech mit Gurtgewinde, das mit zwei kleineren Schrauben an der B Säule verschraubt wurde. Fotos habe ich keine. Roman
24. Juli 201610 J. Am 13.7.2016 at 21:55 , ami6cvazu sagte: Hallo , hat schon jemand mal eine Ami 6 Berline der ersten Baujahrreihen vorne mit Sicherheitsgurten nachgerüstet? Gibt oder gab es Zubehör dazu? Bilder wären auch hilfreich. Bin mal gespannt ob was kommt - glaube mal ehr nicht. GRUß VON JÜRGEN Ab 1967 war das Serie, es gab ja in manchen Ländern Gurtpflicht. Es war ein dazugeschweißtes Stück an der B-Säule.
26. Juli 201610 J. Ersteller Danke für die Infos. Eigentlich will ich an der 63 er Berline nichts verstümmeln. Aber meine Frau schimpft aber immer wegen unserer 5 jährigen Tochter. Kann man ja auch verstehen, oder?
26. Juli 201610 J. vor 15 Minuten, ami6cvazu sagte: Danke für die Infos. Eigentlich will ich an der 63 er Berline nichts verstümmeln. Aber meine Frau schimpft aber immer wegen unserer 5 jährigen Tochter. Kann man ja auch verstehen, oder? Deine Frau hat Recht. Eine 5 jährige Tochter gehört nicht auf den Vordersitz.
27. Juli 201610 J. Das "dazugeschweißte Stück Blech" in der B-Säule trägt die beiden Muttern, an denen das oben erwähnte verchromte Blechteil angeschraubt wird. Evtl. können hier D-Modell-Teile helfen. So vorhanden...
8. August 201610 J. Hi, wenn es nur darum geht, dass ein Kind transportiert werden soll, dürfte es sicherlich besser sein, hintere Befestigungspunkte für Gurte zu installieren. Diese ließen sich weitgehend von der Ente übernehmen bzw anpassen. So weit ich weiß, gibt es doch auch Kindersitze für Zweipunktgurte. Bei den Vordersitzen fehlt bei einem 63er AMI6 ja nicht nur der dritte Punkt an der B-Säule, sondern es fehlen ja auch die entsprechenden Befestigungspunkte an den Einstiegen und am Chassis. Dementsprechend sind angesichts der Blechstärken auch hier wohlüberlegte Konstruktionen nötig, wenn die Gurtbefestigung auch wirklich bei einem Unfall halten soll (vor allem, wenn doch mal ein Erwachsener den Gurt anlegen sollte). Ich stand übrigens damals vor dem selben Problem, hatte aber glücklicherweise eine 65er Berline, wo zumindest die Punkte für den Einbau von Gurten vorhanden waren. Für den Alltag habe ich aber dann auch Sitze mit Kopfstützen montiert, weil es mit der Bank und der niedrige Lehne mit Gurten auch schon wieder gefährlich ist. Bearbeitet (8. August 201610 J. von Vincent2)
8. August 201610 J. Am 26.7.2016 at 21:38 , ami6cvazu sagte: Aber meine Frau schimpft aber immer wegen unserer 5 jährigen Tochter. Kann man ja auch verstehen, oder? Ich weiß, ist jetzt ein bißchen Klugscheißmodus, aber will dich auf folgendes aufmerksam machen: Es ist seit 2008(?) verboten Kinder unter 6 Jahren in Autos ohne Sicherheitsgurte zu transportieren, egal ob vorne oder hinten. Willst Du nun ein Kind in einem Oldtimer ohne Gurte mitnehmen, bist du quasi in der Pflicht, Gurte nachzurüsten. Hat das Auto nur vorne Gurte (egal ob 3-oder2-Punkt), darf das Kind nur vorne sitzen. Wenn nun ein Auto z.b. vorne 3-Punkt-Gurte und hinten Beckengurte hat (z.B.2CV6), müssen Kinder bis 12 Jahre vorne platziert werden, da 3-Punkt-Gurte sicherer sind als Beckengurte. Da ist es egal, ob sie noch ein KIndersitz brauchen oder nicht: vorne ist in dem Fall der richtige Platz. Nur wenn der Beifahrersitz schon mit einem Kind unter 12 belegt ist, dürfen weitere Kinder auch hinten mit den Beckengurten befördert werden. Hat das Auto vorne und hinten 3-Punkt, muß das Kind hinten sitzen. Indem Fall gilt, daß hinten der sicherere Platz ist. Ich mußte mich mal damit beschäftigen, wegen meinen Neffen 2.Grades. Was manchmal dazu führte, daß der Lütte stolz wie Bolle vorne saß und die großen Geschwister und die Eltern es sich hinten bequem machen mußten..... Meine mich zu erinnern, daß vor einigen Monaten auch mal ein Artikel in der OldtimerParxis dadrüber drin stand. PS:Das Obengeschriebene gilt zumindest für Deutschland. Wie es in anderen Ländern geregelt ist, weiß ich nicht. Bearbeitet (8. August 201610 J. von EntenDaniel) PS:
9. August 201610 J. Fast richtig: Wichtiger Hinweis der Juristen: Seit 2006 gelten neue Regeln, insbesondere bei der Mitnahme von Kindern. Kinder unter 3 Jahren haben in einem Oldtimer ohne Gurte nichts verloren. Bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder 12 Jahren müssen sie hinten Platz nehmen. Hat der Oldtimer nur auf den Vordersitzen Gurte, so gehört das Kind in gesichertem Kindersitz auf den Beifahrersitz. Das gilt so auch für die Schweiz. Ich vertröste meinen Kleinen jeden Tag, dass er nächstes Jahr dann mit dem blauen Auto mitfahren darf... Beste Grüsse Thilo P.S.: Siehe auch http://www.oldtimer-markt.de/kinderimoldtimer und: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html Bearbeitet (9. August 201610 J. von Thilo Schmuck) Juristendeutsch...
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