Gestern 05:251 Tag Florian Klenk , Chefredakteur des "Falter Wien":Deutschlands investigativer Journalismus erlebte am Montag einen gewaltigen Anschlag auf die Pressefreiheit. Betroffen ist eine der wichtigsten Wochenzeitungen des Landes, die Hamburger Zeit. Giovanni di Lorenzo, Chefredakter des Blattes spricht gegenüber dem Falter von einem beispiellosen Fall, den man „mit allen juristischen Mitteln“ beantworten werde. Das Landgericht Hamburg hatte rund um die Entführungscausa der Hamburger Unternehmer-Familie Block einen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktionsräume der Zeit in Hamburg erlassen, um Audiodateien eines Zeit-Podcasts („House of Block“) zu beschlagnahmen. Die Dateien enthalten hunderte Stunden an vertraulichen Gesprächen. Die Zeit-Autorin Anne Kunze soll dem vernehmen nach mit erheblichem Druck dazu gebracht worden zu sein, das Material „freiwillig“ herauszugeben. Im Raum stand eine Beschlagnahme ihres Computers, auf dem sich noch viel mehr Material auch aus anderen Recherchen befunden habe.
vor 3 Stunden3 h Ersteller Zeit: 13.10.2026 um 07:25, Frank M schrieb:..... rund um die Entführungscausa der Hamburger Unternehmer-Familie Block einen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktionsräume der Zeit in Hamburg erlassen, um Audiodateien eines Zeit-Podcasts („House of Block“) zu beschlagnahmen. Ich finde ja den ganzen Fall und die Folgen bizarr. Alleine die Verfahrenssdauer. Waere es, was in Deutschland duzendfach vorkommt, eine Entfuehrung durch Migranten gewesen, waere das eine Sache von drei Verhandlungstagen geworden. Fuer mich hat das, mit der entsprechenden Medienbegleitung, etwas von feudaler Justiz. Das "nebenher" noch ein Fall von schwerem Landesverat aufgedeckt wurde, macht einen doch noch ungehaltener. Ein reicher Unternehmer kauft einen ehemaligen Staatsbeamten? * Und dann wird noch die Pressefreiheit strapaziert! Was feststeht ist, dass die Kinder entfuehrt wurden. Was im Raume steht, die Entfuehrer wollen das ohne Auftrag aus eigenem Antrieb gemacht haben sollen. Gehts noch? Wenn ich so etwas dummes vor Gericht aeussere, ist das sicherlich kein Anlass eine essentielle Schutzfunktion der Berichterstattung zu beeintraechtigen. Da ist doch jedes Mass verloren gegangen! *Warum geniessen Beamte noch ein mal Privilegien? Ich hoffe, die Pension wird, sofern die Anschuldigungen sich als richtig heraus stellen, auf das Existenzminimum gekuerzt. Aber wird nicht passieren, Kraehen untereinander!
vor 3 Stunden3 h Ersteller Passend noch dazu:Polizei macht BeifangIm Prozess gegen fünf pro-palästinensische Aktivist:innen in Stuttgart-Stammheim macht die Zeugenaussage eines LKA-Beamten stutzig: Demnach nutzt die Polizei Baden-Württemberg KI, um zu erfassen, welche unbescholtenen Personen sich mit welchen Motiven auf legalen und angemeldeten Demonstrationen aufhalten.https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/810/polizei-macht-beifang-11149.htmlBewusste Verstoesse gegen Gesetze und Beweismanipulation durch Polizisten? Ach, das war nicht boese Absicht sondern Unvermoegen? Streifendienst In die unterste Gehaltsklasse! Bin heute auch mal populistisch drauf 😁.
vor 2 Stunden2 h Vor 55 Minuten, MatthiasM schrieb:…Fuer mich hat das, mit der entsprechenden Medienbegleitung, etwas von feudaler Justiz.Na, gerade nicht! Obwohl die Blocks eine mächtige Familie sind, hat die Justiz tatenlos zugesehen, wie Christina die Kinder weggenommen wurden (vereinfacht). Ich bin nicht sicher, was ich gemacht hätte (wahrscheinlich ein schönes Leben ohne Balgen 🙂).
vor 1 Stunde1 h Ersteller Vor 25 Minuten, JörgTe schrieb:Na, gerade nicht! Obwohl die Blocks eine mächtige Familie sind, hat die Justiz tatenlos zugesehen, wie Christina die Kinder weggenommen wurden (vereinfacht). Ich bin nicht sicher, was ich gemacht hätte (wahrscheinlich ein schönes Leben ohne Balgen 🙂).Ich bin da nicht so drin, warum sie das "tatenlos" war. Ich denke auch nicht, dass es eine Willkuerjustiz ist, aber das eben fuer "wichtige" Menschen eine ganz anderer Aufwand betrieben wird. Ob fuer dich oder mich wohl Zeugen aus Israel, mit freiem Geleit (!), geladen worden waeren? Oder eben eine Redaktion genoetigt? Bearbeitet (vor 1 Stunde1 h von MatthiasM)
vor 1 Stunde1 h Vor 29 Minuten, JörgTe schrieb:Na, gerade nicht! Obwohl die Blocks eine mächtige Familie sind, hat die Justiz tatenlos zugesehen, wie Christina die Kinder weggenommen wurden (vereinfacht). Ich bin nicht sicher, was ich gemacht hätte (wahrscheinlich ein schönes Leben ohne Balgen 🙂).Ja. Das sehe ich auch so. Natürlich rechtfertigt das nicht die Entführung bzw. die wohl auch dabei vorgekommene Brutalität, aber ich hätte mir auch nicht illergalerweise die Kinder wegnehmen lassen. Die Mutter hatte das SorgerechtWie mitfühlend sind die meisten doch immer mit Müttern, die mit Detektiven und allem möglichen Tricks ihre Kinder aus z.b. arabischen Länder zurückholen, wenn ein Vater vorher seine Kinder mit ins Heimatland genommen und sie da versteckt hat.Ich habe noch nie gehört, dass solche Mütter vor Gericht gelandet sind.
vor 1 Stunde1 h Vor 13 Minuten, Nitsrekds schrieb:Ich habe noch nie gehört, dass solche Mütter vor Gericht gelandet sind.Die (Väter) hatten auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Christina Block war von 2005 bis 2018 mit dem gelernten Bankkaufmann und späteren Unternehmensberater Stephan Hensel verheiratet. Hensel arbeitete bis 2009 im Unternehmen von Eugen Block. Das Paar lebt seit 2014 getrennt und hat vier gemeinsame Kinder. Hensel wohnte nach der Trennung von Christina Block im dänischen Gråsten. Die älteste Tochter zog nach ihrem 15. Geburtstag im Streit mit der Mutter 2021 zum Vater und ist inzwischen volljährig. Die zweitälteste Tochter lebt bei der Mutter.Wegen der beiden jüngsten Kinder gab es Auseinandersetzungen wegen der elterlichen Sorge.Nach einem Umgangswochenende beim Vater im August 2021 brachte der Vater die beiden Kinder nicht zur Mutter zurück.Im familienrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Hamburg wurde Hensel das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, wogegen Block Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegte und im Oktober 2021 vorläufig das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zugesprochen bekam. Zeitgleich wurde die Herausgabe der Kinder beschlossen.Bezirksgericht SønderborgChristina Block stellte 2022 am Gericht in Sonderburg in Dänemark einen Antrag auf Rückführung der gemeinsamen Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Das dänische Gericht behielt sich eine eigene gerichtliche Überprüfung vor. Nach der Brüsseler IIa- bzw. IIb-Verordnung werden grundsätzlich gerichtliche Entscheidungen über das Sorge- bzw. Umgangsrecht aus einem EU-Staat automatisch auch in anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt. Dänemark ist jedoch als einziger Mitgliedstaat diesen Verordnungen nicht beigetreten.Im Februar 2022 stellte das Gericht in Dänemark fest, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, unabhängig von der Frage ihrer gegebenenfalls widerrechtlichen Verbringung nach Dänemark. Unstrittig war, dass beide Kinder gegenüber verschiedenen Fachbeteiligten sowohl vor deutschen Gerichten als auch im Rahmen der Anhörungen in Dänemark konstant geäußert hatten, beim Vater in Dänemark leben zu wollen. Am 21. Februar 2022 bestätigte der Vestre Landsret in Viborg die Entscheidung des Familiengerichts in Sonderborg gegen Vollstreckungsmaßnahmen.Am 9. November 2022 fuhr Christina Block mit Personenschützern nach Dänemark, um die Kinder zu kontaktieren. Hensel sah einen Entführungsversuch, woraufhin die dänische Polizei die Kinder mit Alarmsendern ausstattete.In der Silvesternacht 2023 wurde Stephan Hensel in Dänemark, wo sich die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in seiner Obhut befanden, von mehreren maskierten Tätern angegriffen. Hensel wurde von zwei Personen durch Schläge und Tritte verletzt.[20] Die dänische Polizei konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen, obwohl eines der Kinder einen Notfallsender aktiviert hatte. Die Kinder mussten die Grenze zu Fuß durch einen Wald durchqueren. Als vermutlich Polizeibeamte mit Hunden und Taschenlampen in der Nähe erschienen, riefen die Kinder um Hilfe. Die Täter verklebten ihre Münder mit Klebeband und drohten ihnen mit dem Tod, wenn sie nicht ruhig seien.Die sechs Männer fuhren mit dem Jungen und dem Mädchen in einem für diesen Zweck angeschafften Wohnmobil 800 km nach Baden-Württemberg, um sie an Christina Block zu übergeben. Die Entführer fuhren die Mutter mit ihren Kindern am 2. Januar 2024 bis zur Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Eine Verwandte fuhr die Mutter und die Kinder dann weiter nach Hamburg.https://de.wikipedia.org/wiki/Christina_Block#Streit_um_die_elterliche_Sorge_und_Kindesentf%C3%BChrung Bearbeitet (vor 1 Stunde1 h von Ronald)
vor 1 Stunde1 h Vor 23 Minuten, Ronald schrieb:Die (Väter) hatten auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.https://de.wikipedia.org/wiki/Christina_Block#Streit_um_die_elterliche_Sorge_und_Kindesentf%C3%BChrungUnd?? Hatte Herr Hensel AUCH NICHT, sondern nur ein Umgangsrecht, als er die Kinder nach einem Besuch bei sich nicht zurückgebracht hat im August 2021.Und DAS ist der Anfang der "Entführungsgeschichte". Das was später kam ist ja "nur" die Folge daraus.Dänemark ist das einzige EU Land, dass sich nicht an die Rückführung von zu Unrecht entzogenen Kindern hält.Steht auch alles bei Wiki, man kann ja nicht einfach mittendrin anfangen, um es sich so zu biegen wie man es braucht.Die Kinder wollten wohl auch nicht zurück, aber trotzdem war es gegen das deutsche Gesetz/EU Verordnung, an das sich Dänemark nicht gehalten hat.(Und auch nicht musste). Und das ist in arabischen Ländern genauso. Die müssen sich an nichts halten, was hier gilt. Bearbeitet (vor 58 Minuten58 Min. von Nitsrekds)
vor 54 Minuten54 Min. Ersteller Ich glaube nicht, dass wir den Fall hier loesen koennen. Uns ist ohnehin nur das bekannt was uns die Medien zuteilen. Ob es jetzt eine gewaltsame Entfuehrung war und wer sie veranlasst hat beurteilt das Gericht. Den Aufwand der betrieben wird, ist offensichtlich und sucht seines Gleichen.Mir ist es eigendlich gleichgueltig wer "gewinnt". Aber eine Justiz die ohne Ansehen handelt ist mir nicht gleichgueltig. Bearbeitet (vor 3 Minuten3 Min. von MatthiasM)
vor 45 Minuten45 Min. Richtig, mir ist das auch im Grunde wumpe und wir können nur wenige Fakten und viel anderes Drumherum nachlesen/mitbekommen.Aber ob ein Gericht aufgrund der Familienhistorie/Finanzen/Ansehen unabhängig (unbefangen) urteilt, können wir ja auch nicht beurteilen sondern nur eine persönliche Meinung darüber haben.Darum ging es ja in Deinem ursprünglichen post.
vor 40 Minuten40 Min. "Die israelische Zeitung Ha’aretz warf Schnurbein erst im Februar vor, innerhalb der EU wie eine „inoffizielle Botschafterin Israels“ zu agieren. Sie arbeite eng mit pro-israelischen Lobby-Gruppen zusammen, schließe kritische jüdische Gruppen aus und mische sich in die EU-Außenpolitik ein, um mögliche Sanktionen gegen Israel zu verhindern, hieß es in einer Ha’aretz-Recherche. Sie habe auch UN-Berichte über die humanitäre Lage im Gazastreifen angezweifelt und Charity-Aktionen für Gaza unter Verdacht gestellt, „unterschwelligen Antisemitismus“ zu befördern.Linke EU-Abgeordnete forderten deshalb ihre Abberufung. Sie folgten damit einem Appell der Organisation European Jews for Palestine, der 29 jüdische und israelische NGOs angehören. Daraufhin bekundeten über 75 konservative jüdische Verbände ihre „uneingeschränkte Wertschätzung“ für von Schnurbein, darunter der Zentralrat der Juden in Deutschland und das American Jewish Committee."Es wird in diesem Land einfach immer schlimmer. Ich fasse es nicht. Danke Daniel Baxtaz.deAntisemitismusbeauftragte des Bundes: Eine Adlige für Dob...Die deutsche EU-Beamtin Katharina von Schnurbein soll neue Antisemitismusbeauftragte des Bundes werden. In Brüssel war sie durchaus umstritten.
vor 3 Minuten3 Min. Vor 55 Minuten, Nitsrekds schrieb:Und?? Hatte Herr Hensel AUCH NICHTDas sehen die dänischen Gerichte anders.Im familienrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Hamburg wurde Hensel das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, wogegen Block Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegte und im Oktober 2021 vorläufig das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zugesprochen bekam.Im Februar 2022 stellte das Gericht in Dänemark fest, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, ...Am 21. Februar 2022 bestätigte der Vestre Landsret in Viborg die Entscheidung des Familiengerichts in Sonderborg gegen Vollstreckungsmaßnahmen.Im Mai 2025 sprach das Gericht in Sonderburg Hensel die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder zu und entzog der Mutter auch das Umgangsrecht. Im November 2025 wurde der Beschluss vom Vestre Landsret in Viborg bestätigt. Die Berufung Blocks wurde vom Prozesszulassungsausschuss des Obersten Gerichtshofs Dänemarks Januar 2026 abgelehnt. Bearbeitet (vor 1 Minute1 Min. von Ronald)
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