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Auto, Kennzeichen Fotos veröffentlichen

Hervorgehobene Antworten

War doch hier auch mal ein heiß umstrittenes Thema. Ist nicht strafbar. Wusste ich so auch nicht 100%ig.

 

http://www.mimikama.at/allgemein/wenn-du-mein-auto/

ach so,  brauch ich dann mein Kennzeichen künftig nicht mehr abkleben wenn ich auf öffentlichen Strassen unterwegs bin ?

Hab ich die letzten Jahre gemacht.... Datenschutz und so :D

  • Ersteller

Nein, Du brauchst auch das Auto nicht mehr verpixeln. Sieht eh blöd aus :D

Dann mach ich mal den Anfang und poste mein Kennzeichen, ist ja nicht strafbar: A XA-123.  Oder muss es ein Foto sein? :D

Viele verpixeln ja sogar ihr eigenes Kennzeichen bei Verkaufsanzeigen in den Autoportalen - habe nie verstanden, welchem Zweck das dienen soll?

 

  • Ersteller
vor 6 Minuten, munich_carlo sagte:

Dann mach ich mal den Anfang und poste mein Kennzeichen, ist ja nicht strafbar: A XA-123.  Oder muss es ein Foto sein? :D

Du kannst auch ein Nacktfoto von DEINEM Auto posten. 

Lieber nicht, das hat im Moment eine leichte Cellulite am vorderen Kotflügel.

  • Ersteller
vor 9 Stunden, munich_carlo sagte:

Lieber nicht, das hat im Moment eine leichte Cellulite am vorderen Kotflügel.

Ganz schön oberflächlich ;) Auf die inneren Werte kommst doch an :) 

Zitat

Wichtig für dieses Urteil ist der Hinweis, in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird. Somit wäre eine Veröffentlichung zum Aufruf, das Fahrzeug zu beschädigen, nicht legitim.

Das wäre dann eh schon Anstiftung zu eine Straftat, hier aber auch nur ein Beispiel für ein Kontext, wo die Veröffentlichung nicht erlaubt wäre.

Zitat

Oft stellen sich die Besucher von Show & Shine Tuningtreffen die Frage: muss ich die Kennzeichen der Fahrzeuge verpixeln, welche ich fotografiert habe und bei Facebook hochladen möchte? Diese Antwort liegt anhand des Urteils auf der Hand: Nein.

Dies ist bei solch öffentlichen Veranstaltungen durchaus in Ordnung, da hier Leute ihre Fahrzeuge absichtlich der breiten Masse präsentieren.
Bei einem Clubtreffen oder Schraubertag sehe ich (Datenschutzbeauftragter) den Kontext jedoch ganz anders, da es sich hierbei nicht um die Präsentation vor der Öffentlichkeit handelt und die Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung der Kennzeichen sehr wohl verletzt werden können (auf die Spitze getrieben möchte doch niemand, dass sein Auto inkl. Kennzeichen direkt vor dem Puff fotografiert und dies veröffentlicht wird).
Aus eben diesem Grund empfehle ich weiterhin (und mache dies auch selbst), den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich gegen eine Veröffentlichung auszusprechen und dies dann auch entsprechend zu handhaben.

Gruß
René

vor einer Stunde, R.Mansveld sagte:

Bei einem Clubtreffen oder Schraubertag sehe ich (Datenschutzbeauftragter) den Kontext jedoch ganz anders, da es sich hierbei nicht um die Präsentation vor der Öffentlichkeit handelt und die Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung der Kennzeichen sehr wohl verletzt werden können (auf die Spitze getrieben möchte doch niemand, dass sein Auto inkl. Kennzeichen direkt vor dem Puff fotografiert und dies veröffentlicht wird).

Bei diesem Clubtreffen oder Schraubertag wird der Andrang sicherlich groß sein, ich melde mich schon mal an. ;)

vor 3 Stunden, munich_carlo sagte:

ich melde mich schon mal an. ;)

Prima, 500 € Anmeldegebühr bitte im Voraus an mich ;)

Gruß
René

vor 4 Stunden, R.Mansveld sagte:

(auf die Spitze getrieben möchte doch niemand, dass sein Auto inkl. Kennzeichen direkt vor dem Puff fotografiert und dies veröffentlicht wird).

Da wird er aber rechtlich kaum etwas dagegen machen koennen. Es ist auch nicht verboten zu sagen: "ueberings, ich habe deinen Schatz auch gestern im Puff gesehen". Man(n) muss sein Auto auch nicht vor dem Bordell abstellen, ein paar Schritte zu Fuss haben noch keinem geschadet.

Rechtlich kann man das Fotografieren einschraenken wenn man das Hausrecht hat, dazu muss das Grundstueckaber gross genugt sein um nicht der Panoramafreiheit zu unterliegen. Ich denke auch der Forenbetreiber hat die Moeglichkeit Fotos mit lesbaren Kennzeichen von fremden Autos zu verbieten.

Ansonsten ist es fuer mich eher eine Hoeflichkeitsfrage, fremde Kennzeichen nicht ohne das Einverstaendnis des Besitzers zu veroeffentlichen.

Kennzeichen unterliegen eben nicht dem Datenschutz, wie aus dem Link hervorgeht. Die Verbindung mit dem Eigner hingegen schon. Dazu sind allerdings meist nur die Polizei oder Justizangestellte, wie auch Finanzbeamte in der Lage. Ich verstehe aber das manche ihr Kennzeichen nicht in Foren sehen wollen, da in diesem Personekreis Durchstecherei nicht ausgeschlossen werden kann und man anonym bleiben moechte.

Das ist so nicht richtig. Vor gar nicht All zu langer Zeit konnte man als einfacher Bürger noch bei einer zentralen Versicherungsdingsbums Nummer anrufen und sagen "Hier ist ein roter Xantia mit Kennzeichen B-XA 1998 der hat mein Auto angefahren und mir eine Beule gemacht" ... dann bekam man Namen und Anschrift des Halters.... wurde wohl auch ausgiebig genutzt von Jungs vor der Disko, die unbedingt die Kontaktdaten von dem Mädel in dem heißen Bumsgolf haben wollten.

Ob das noch geht und wie einfach ist mir nicht bekannt. Aber dass es gar nicht mehr geht glaube ich nicht.

Natürlich ist das ganze illegal und verboten .... aber irgendwelchen Leuten wird es immer gelingen mit Hilfe des Kennzeichen den Halter zu finden.... illegal versteht sich.

Und genau deshalb zeigen kluge Menschen ihre Kennzeichen eben NICHT im Internet auf Verkaufsanzeigen.

vor 29 Minuten, Activator sagte:

Ob das noch geht und wie einfach ist mir nicht bekannt. Aber dass es gar nicht mehr geht glaube ich nicht.

Offensichtlich geht es! Der Weg war mir nicht eingefallen und wie Du richtig vermutest ist es natuerlich  bei haertester Bestrafung verboten:

Zitat

Ein Missbrauch des Anfrageformulars sowie das Erschleichen von Auskünften über den Zentralruf der Autoversicherer werden strafrechtlich verfolgt.

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/online-auskunft/

Aber wie ich schon schrub, ich verstehe Leute die ihr Kennzeichen "schuetzen".

Ich verstehe allerdings nicht warum der gdv die Daten weitergibt, es reicht doch wenn er die Daten des Unfallverursachers dem Geschaedigten uebermittelt, oder dem Unfallfluechtigen die Gelegenheit gibt taetige Reue zu ueben. Der Schaediger koennte sich so auch vom Vorwurf der Unfallflucht freistellen, ohne auf die Polizei warten zu muessen, sofern seine Angaben richtig und vollstaendig sind. 

Bearbeitet ( von MatthiasM)

vor 15 Stunden, Activator sagte:

Natürlich ist das ganze illegal und verboten .... aber irgendwelchen Leuten wird es immer gelingen mit Hilfe des Kennzeichen den Halter zu finden.... illegal versteht sich.

Und genau deshalb zeigen kluge Menschen ihre Kennzeichen eben NICHT im Internet auf Verkaufsanzeigen.

Bei einem Porsche macht das vielleicht noch Sinn. Aber wer klaut einen verranzten Renault oder etwas in der Richtung?

Irgendwie scheint bei euch das "in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird" komplett unter zu gehen.

vor 17 Stunden, MatthiasM sagte:

Kennzeichen unterliegen eben nicht dem Datenschutz, wie aus dem Link hervorgeht.

Generell eben doch.
Der Bericht bezieht sich offensichtlich hauptsächlich auf "Show & Shine" Veranstaltungen, lässt aber z. B. das Kennzeichenscanning auf Autobahnen, welches Datenschutzrechtlich für große Probleme gesorgt hat, komplett außen vor.

vor 17 Stunden, MatthiasM sagte:

Die Verbindung mit dem Eigner hingegen schon. Dazu sind allerdings meist nur die Polizei oder Justizangestellte, wie auch Finanzbeamte in der Lage.

Und Nachbarn, Bekannte, Verwandte usw., auf dem Land sogar das ganze Dorf.
Und eben diese Personen können durch veröffentlichten Kennzeichen relativ leicht ein Bewegungsprofil erstellen und Rückschlüsse auf z. B. den gesellschaftlichen Status ziehen, welches das BDSG versucht zu verhindern.
Das Erfassen von IP-Adressen im Internet ist auch verboten, aus eben diesem Grund, und dabei kennt keine der oben erwähnten Personen jemals die IP-Adresse des jeweils andere.

Ich empfehle Interessierte, sich hier (ungefähr ab Seitenmitte) die kurze Liste der 5 Schutzstufen und danach folgende Erläuterung durchzulesen.
Dann wird schnell klar sein, wie wichtig Datenschutz ist und wie weitreichend dessen Verletzungen sein können.

Gruß
René

vor 52 Minuten, R.Mansveld sagte:

Irgendwie scheint bei euch das "in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird" komplett unter zu gehen.

Generell eben doch.
Der Bericht bezieht sich offensichtlich hauptsächlich auf "Show & Shine" Veranstaltungen, lässt aber z. B. das Kennzeichenscanning auf Autobahnen, welches Datenschutzrechtlich für große Probleme gesorgt hat, komplett außen vor.

Nee, eben nicht.:

Zitat

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Kennzeichenscanning ist eine "automatisierte Verarbeitung".

vor 52 Minuten, R.Mansveld sagte:

Und Nachbarn, Bekannte, Verwandte usw., auf dem Land sogar das ganze Dorf.
Und eben diese Personen können durch veröffentlichten Kennzeichen relativ leicht ein Bewegungsprofil erstellen und Rückschlüsse auf z. B. den gesellschaftlichen Status ziehen, welches das BDSG versucht zu verhindern.
Das Erfassen von IP-Adressen im Internet ist auch verboten, aus eben diesem Grund, und dabei kennt keine der oben erwähnten Personen jemals die IP-Adresse des jeweils andere.

Das erfassen der IP-im Internet ist auch eine automatisierte Datenerfassung!

Der Bericht mag sich auf eine Veranstaltung beziehen, das Urteil des Landgerichts Kassel ist allgemeiner:

Zitat

Der einzelne hat keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten, weil er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, in der auch personenbezogene Informationen einen Teil der sozialen Realität darstellen, der nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 1532; NJW 2004 762).

Man muss eben damit leben, dass Verwandte und Bekannte oder gar das ganze Dorf erfahren das man im Puff war, statt der Kirche. Deine sicherlich wichtige Aufgabe in allen Ehren, aber nur weil man einen Hammer in der Hand hat, ist nicht alles gleich ein Nagel :D.

 

@kugelblitz: ich glaube es geht nicht um Diebstahl, sondern darum das man Kontrolle ueber die Kommunikation behaelt. Manch einer kennt keine Grenzen wenn es darum geht ein ein Fahrzeug guenstig zu erstehen. Ist die persoenliche Adresse bekannt, steht dem auch nichts mehr im Wege!

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Ich bin zwar kein Jurist, aber denke mal, dass das LG Kassel keine endgültige und allgemeine Entscheidung treffen kann und demzufolge nur ihr eigenes Urteil begründet hat, welches sogar schon vom OLG oder noch höherer Instanz gekippt werden kann.

Zum Thema "automatisierte Verarbeitung" (was auch was ganz anderes ist als "automatisierte DatenERFASSUNG") meine ich, dass eben diese sofort nach der Veröffentlichung im Internet passiert.
Lädt jemand die Bilder bei Facebook & Co. hoch, werden diese auch "verarbeitet".
Wegen der Gesichtserkennung gab es da in jüngster Vergangenheit schon genug Aufruhr, wer sagt dass nicht auch Kennzeichen gescannt werden?

vor 23 Minuten, MatthiasM sagte:

aber nur weil man einen Hammer in der Hand hat, ist nicht alles gleich ein Nagel :D

Manche Leute schlagen auch Schrauben ein :D (ich nicht)

Gruß
René

Es geht nicht um das klauen von Autos Fred.... es geht darum, dass man mit Hilfe von Kfz Kennzeichen mehr oder weniger leicht den Halter ermitteln kann.

Und das möchte eben nicht jeder.

Die IP Adresse ist ein guter Vergleich. Ich habe bei meinem DOCSIS Anschluss nur noch eine IPv6 Adresse... IPv4 wird getunnelt... das ist eine IP für alle die an der Kopfstation angeschlossen sind. Wäre auf Kennzeichen bezogen die ersten Zeichen ... in meinem Fall TF. Gut, dass ich aus TF komme darf von mir aus jeder wissen, hab ich kein Problem mit ... aber der Rest... das muss nicht sein.

Meine IPv4 Adresse kann auch jeder haben ... ist mir egal ... aber meine IPv6 Adresse ist geheim :P

vor einer Stunde, R.Mansveld sagte:

Ich bin zwar kein Jurist, aber denke mal, dass das LG Kassel keine endgültige und allgemeine Entscheidung treffen kann und demzufolge nur ihr eigenes Urteil begründet hat, welches sogar schon vom OLG oder noch höherer Instanz gekippt werden kann.

Das Urteil bezieht sich aber auf eine Entscheidung des OGH, wie aus meinem Link hervorgeht. Ich kenne die Entscheidung nicht*, aber ich bin ja auch kein Datenschutzbeauftragter;).  Ob der Bezug auf diese Entscheidung richtig ist kann ich als Nichtjurist auch nicht beurteilen. Aber fuer mich ist dieses Urteil erst ein mal geltendes Recht.

 

* da geht es um Luftbildaufnamen von Prominentenwohnorten

 

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Am 6.9.2016 at 17:09 , Activator sagte:

Vor gar nicht All zu langer Zeit konnte man als einfacher Bürger noch bei einer zentralen Versicherungsdingsbums Nummer anrufen und sagen "Hier ist ein roter Xantia mit Kennzeichen B-XA 1998 der hat mein Auto angefahren und mir eine Beule gemacht" ... dann bekam man Namen und Anschrift des Halters....

Und mit der Kenntnis von Halter und Versicherung konnte dann Versicherungsbetrug betrieben werden:

http://www.t-online.de/wirtschaft/versicherungen/id_44389848/neue-betrugsmasche-mit-autokennzeichen.html

Viele Grüße

Juwe

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