3. Oktober 20169 J. Derart das Eigentum ANDERER geringschätzen und abzuqualifizieren, und das eigene in den siebten Himmel zu erheben, zeugt von Ignoranz und Respektlosigkeit. Aber wehe die bööööse Citroen verachtende Werkstatt hat den wertlose Zentralhydrauliker aus Inkompetenz kaputt repariert .... wie bööööse sind die den ...alle auf die Böööösen, Anwälte Presse etc., aus deren Sicht eben wertloser Schrott. Ist doch alles nicht so schlimm, Zeitwert nur paar hundert Euro. Soll sich nicht so anstellen. Kann ja mal eben bei L.-H. die Räder abmontieren nachts, alles nicht so schlimm, nur paar Hundert Euro Schaden soll sich nicht so anstellen, hatte keinen Vorsatz, dachte die Reifen sind sowieso abgefahren bei der Karre und er hat sicher noch Winterräder . Bearbeitet (3. Oktober 20169 J. von sturmdres)
3. Oktober 20169 J. Ich bin ja glücklicherweise kein Jurist und muss und kann diese teilweise unverständlichen Ergüsse nicht lesen.Einzelne Sätze rufen aber schon den heftigen Widerspruch eines logisch denkenden Menschen hervor: ...Eine vorsätzliche Sachbeschädigung setzt nicht nur die unstreitig erfolgte rechtswidrige Verschrottung des BMW voraus, sondern auch den Vorsatz, eine fremde Sache zu beschädigen. Wer meint, nur einen ungefragt auf seinem Grundstück deponierten Haufen Schrott zu beseitigen, hat diesen Vorsatz nicht...Lutz-Harald Richter Das lässt fûr mich im Umkehrschluss nur die Folgerung zu, dass der Werkstattinhaber VERSEHENTLICH den Schrotter angerufen und mit der Vernichtung des Autos beauftragt hat.Und damit ist alle juristische Argumentation hier ad absurdum geführt.
3. Oktober 20169 J. "Eine Straftat nachzuweisen dürfte hier nahezu unmöglich sein. Jeder Staatsanwalt würde das Verfahren sofort mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen. Ein Klageerzwingungsverfahren hätte keine Aussicht auf Erfolg." Erst einmal wir er ermitteln. Und dann KANN er mangels hinreichendem Tatverdacht einstellen, WENN dies tatsächlich so ist, wenn es keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat oder der Ermittlung des Täters geben SOLLTE. Welche Staatsanwaltschaften einstellen und welche nicht, wegen ganz anderer Lapalien gleicher Delikte, ist regional höchst verschieden. Es geht letztlich nicht um Einstellung oder nicht, sondern das Vergreifen am Eigentum anderer, das hast DU nicht begriffen.
3. Oktober 20169 J. Der Geschädigte könnte zum Beispiel, was nicht schön wäre, und auch nicht vertretbar, als Reaktion nachts leise sämtliche Fahrzeuge auf dem Autoplatz des Schädigers demolieren, das würde dann mangels Täterermittlung eingestellt werden. Wie soll man da einen Täter ermitteln? Obwohl völlig klar wäre, wer es war. Bearbeitet (3. Oktober 20169 J. von sturmdres)
3. Oktober 20169 J. Wundert mich, dass diese Geschichte hier so eine Resonanz erzeugt. Spontan dachte ich an den sprichwörtlichen, umgefallenen Sack Reis. Es drängt sich der Verdacht auf, dass beide Parteien nicht die hellsten Kerzen am Leuchter sind. Der eine lässt fremden Besitz ohne Auftrag des Besitzers verschrotten (es gibt Abschleppdienste für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge!), der andere stellt seine nicht fahrbereite Schrottkarre wohl lediglich nach Absprache mit einem Mitarbeiter der Firma ab und hat wohl nicht mal einen ordentlichen Werkstattreparaturauftrag vorzuweisen. Mit dem in der Hand wäre die Sache ohnehin klar. Vetternwirtschaft.
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