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Versicherung ID 1965


wfron

Empfohlene Beiträge

Hallo,

nach längerer Citroën Abstinenz habe ich eine ID 1965 in Originalzustand ( Technik revidiert) gekauft. Kommt aus Dijon, wurde in Italien revidiert und dort mit Aequivalent zum H Kennzeichen zugelassen.

In einigen Wochen bekomme ich sie an die Grenze geliefert und will dann mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren.

Dann muss ich wohl um ein H Kennzeichen zu bekommen beim TUEV das entsprechende Gutachten machen, ich hoffe das beinhaltet die Vollabnahme, diese ist ja wegen Import notwendig, dazu informiere ich mich direkt beim TUEV in Wiesbaden.

Bzgl Oldtimerversicherung habe ich den Artikel (Vergleich) in Oldtimer Markt gelesen und suche nun Erfahrungen aus dem echten Leben.

Welche Gesellschaft und Versicherung habt Ihr, was zählt Ihr ungefaehr und gibt es Erfahrungen im Schadensfall (z.B. Diebstahl).

Danke im Voraus

Wolf

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die Idee mit dem Kurzzeitkennzeichen funktioniert so nicht. Die Vergabe eines solchen Kennzeichens setzt seit einiger Zeit eine gültige deutsche TÜV Prüfung voraus. Das solltest Du in Deinen Planungen berücksichtigen.

Gruss Andreas

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Danke Andreas,

es gibt also keinen Weg auf eigener Achse zu fahren?
Ich kenne keinen Haendler gut genug um ein rotes Kennzeichen auszuleihen.

Dann werde ich wohl meine Planung aendern muessen und Zugfahrzeug und Trailer mieten.

Hat jemand Erfahrungen mit Oldi-Vrsicherungen?

Danke

Wolf

 

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Hallo Wolf,

ich bin bei der ADAC Oldtimerversicherung und zahle knapp 140 € für Haftpflicht und Teilkasko mit 150 SB im Jahr. Für Teilkasko wird oft ein Gutachten verlangt, da der Preis vom Wert des Fahrzeugs abhängt.

Grüße

Stefan

  • Like 1
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Hallo Wolf,

aus meiner Sicht steht am Anfang der Überlegungen zur Wahl einer Versicherung die Frage, welches Risiko in der Kasko abgedeckt sein soll: Das Gros der Versicherer definiert, welche Schäden im Rahmen der Kaskoversicherung abgedeckt sind. Eher die Ausnahme sind Versicherungen, die eine Festlegung treffen, welche Schäden nicht abgedeckt sind. Im Zweifelsfall ist das ein ganz erheblicher Unterschied, der allerdings auch höhere Prämien zur Folge hat. 

Grüße
Michael

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Am 30.9.2016 at 18:07 , Piepenbrink sagte:

Hallo Wolf,

ich bin bei der ADAC Oldtimerversicherung und zahle knapp 140 € für Haftpflicht und Teilkasko mit 150 SB im Jahr. Für Teilkasko wird oft ein Gutachten verlangt, da der Preis vom Wert des Fahrzeugs abhängt.

Grüße

Stefan

Das its  auch bei der Württembergischen möglich, wenn keine ADAC Mitgliedschaft, die ist soweit ich weiß Voraussetzung für gute Tarife beim ADAC!

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OCC ist auch nicht schlecht als Makler. Die kennen sich sehr gut aus. Können gute Preise bei raus kommen, guter Service.

Ich bin in dem Bereich, da kaum Margen, für langfristige Kundenbeziehung, alles andere verärgert den Anbieter, auch wenn er es nicht offen ausspricht.

Ich hatte mal so einen Fall mit Alltagswagen, mit freiem Makler, Antragstellung verschleppt, Riesen Theater mit Zulassungsstelle, und mit AXA, dann hieß es, ich sei für ihn ein schlechter Kunde, nur Haftpflicht und oft wechselne Fahrzeuge, ich müsse dafür Verständnis haben ... hatte er aber VORHER nie gesagt, der wollte halt noch Lebensversicherungen verkaufen oder was anderes.

 

Bearbeitet von sturmdres
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  • 2 Wochen später...

Hallo,

...tja Wolf, ich wollte eigentlich vor 2 Jahren einen guten Ami8 aus frankreich holen und habe dann in diesem und dem DS-Clubforum nach legalen möglichkeiten rumgefragt,- ...:rolleyes:nun es kamen viele hilfreiche Antworten, aber es gibt wohl keine einfache und legale Möglichkeit zur Überführung auf Achse (ohne deutschen TÜV), weder in F, noch in D seufz...

Ausser Du besitzt selbst als Werkstattinhaber ein 06er-Kennzeichen (eher nicht für Überführungen i.e.S. geeignet, in F und I z.B. nicht zugelassen) oder der (in meinem Fall) französische Vorbesitzer erlaubt Dir (am besten schriftlich...) auf seine Versicherung und Zulassung bis zur Grenze zu fahren.

Und dann (in D) besteht nun Dein Problem: Du darfst eben nichtmal mehr mit Ü-Kennzeichen ohne TÜV fahren:mad:   - grrrrr reichlich Kafka-esk, finde ich  (seitens der EU geschieht da trotz mancher Planungen ersma Nix).

Also: Man ist gezwungen, einen Hänger zu besorgen und selbstredend auch mit geeignetem Fahrzeug zu ziehen und zu bezahlen...:( -  das erhebende Gefühl des Heimholens des "neuen" Fahrzeugs am Steuer ist wohl Geschichte (von lustigen und unentdeckten Fahrten in F mit dem französischen Noch-Kennzeichen will ich mal Nichts gehört und gesagt haben:rolleyes:... Im Versicherungsfall ist man der Dumme).

À propos: ich bin vor Jahren bei der Württembergischen gelandet, halt günstige Tarife (auch für den Oldi-Schutzbrief), ähnlich wie bei Anderen (Zürich und v.a.m.). Mein Versicherungsagent in Hamburg (bisher die hanseatische Höflichkeit und Korrektheit selbst,- unter uns gesagt gesagt ein Genuss für mich als Süddeutschen:rolleyes:) musste kürzlich beim von-jetz-auf-nachher-Ausfertigen einer Deckungskarte für das Zulassen des Sommeralltagsfahrzeugs passen, wofür er aber selbst gar Nichts kann. Dafür hat der Bereichsleiter in Stuttgart schon am Telefon die Deckungsnummer zum Zulassen ad hoc rausgegeben. Also was soll ich sagen... mit Glück und Beharrlichkeit findet man auch guten Service,- - - wenn man ihn denn suchtB) ... ... ...).

Viel Erfolg: bernhard

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Am 11.10.2016 at 18:27 , Bernhard2 sagte:

...tja Wolf, ich wollte eigentlich vor 2 Jahren einen guten Ami8 aus frankreich holen und habe dann in diesem und dem DS-Clubforum nach legalen möglichkeiten rumgefragt,- ...:rolleyes:nun es kamen viele hilfreiche Antworten, aber es gibt wohl keine einfache und legale Möglichkeit zur Überführung auf Achse (ohne deutschen TÜV), weder in F, noch in D seufz...

Wenn Du eine Adresse in F benutzen kannst, kannst Du diese bei jeder französischen Versicherung angeben, um Versicherungsschutz zu bekommen. Der Verkäufer schreibt auf den Fahrzeugschein (Carte Grise), dass der Wagen verkauft ist. Mit dieser Carte Grise darfst Du eine ganze Weile fahren (ich glaube vier Wochen).

Zum Adressnachweis: Wenn Du in Frankreich eine Prepaid-Sim-Karte kaufst, gibst Du die Adresse einfach an. Dann lädst Du die Online-Rechnung runter und druckst sie aus. Das ist der Adressnachweis. Eine Meldebestätigung kennen die Franzosen nicht, weil es keine Meldepflicht gibt.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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Albert Rupprecht
Am 11. Oktober 2016 at 18:27 , Bernhard2 sagte:

oder der (in meinem Fall) französische Vorbesitzer erlaubt Dir (am besten schriftlich...) auf seine Versicherung und Zulassung bis zur Grenze zu fahren.

Darf man dann nicht sogar auf direkten Weg nach Hause fahren oder irre ich da?

Am 11. Oktober 2016 at 18:27 , Bernhard2 sagte:

Und dann (in D) besteht nun Dein Problem: Du darfst eben nichtmal mehr mit Ü-Kennzeichen ohne TÜV fahren:mad:

Wie ist da eigentlich die Regelung, wenn das Fahrzeug ausländische Papiere besitzt: Gilt dann die Fahrzeugprüfung aus dem Heimatland?

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  • 2 Wochen später...

Hallo wfron,

nur nicht gleich entmutigen lassen. Nach wie vor ist das Kurzzeitkennzeichen für eine Überführung vorgesehen, auch bei ausländischer Zulassung. Ich würde persönlich mit einem Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes das Problem erörtern. Freundlich sein, aber hartnäckig sein und nicht gleich abwimmeln lassen. Das Strassenverkehrsamt wird dir auf die Rückseite des Fahzeugscheines die Überführung ( meinetwegen von der schweizerischen Grenze) zu deinem Wohnort eintragen und eventuell verlangen, dass du das Fahrzeug bei der ersten TÜV- Niederlassung auf deutschem Gebiet vorführst. Unter Umständen bekommst du einen saftigen Mängelbericht, aber sofern das Auto nicht insgesamt verkehrsunsicher ist, darfst du zu deinem Wohnort weiterfahren. Zu Hause kannst du dann innerhalb von vier Wochen die Mängel abarbeiten und zahlst beim TÜV nur noch die Nachkontrolle. 

Achtung: wenn du in den "neuen Bundesländern " zu Hause bist, suchst du dir nach der Grenze besser eine DEKRA Filiale, denn in den alten Bundesländern darf nur der TÜV importierte Fahrzeuge abnehmen, in den neuen nur die DEKRA. Offensichtlich haben die sich den Kuchen gründlich aufgeteilt .

viel Glück und LG,

Bert

 

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Hallo und Dank an alle fuer die Antworten!

Die ID ist nun angekommen (Haenger und Zugfahrzeug gemietet).

Als naechstes steht Vollabnahme etc. an.

Ich werde heute hoffentlich mal beim TUEV in Wiesbaden vorbeischauen koennen, damit die die Typenkarte bestellen koennen.

Gruesse

Wolf

 

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  • 2 Wochen später...

Hallo nochmal,

nun da ich die ID mit Haenger geholt habe, habe ich bei der Zulassungsstelle die Aussage bekommen dass ich mit originalen italienischen Papieren, Kaufvertrag, etc. ein Kurzzeitkennzeichen bekommen kann .... super :)

Das probiere ich morgen mal aus und fahre zum TUEV zwecks Vollabnahme, H-Kennzichen Untersuchung etc.

Bei der Gelegenheit will ich gleich mal versuchen ein gebogenen Kennzeichen eingetragen zu bekommen.

Gibt es nochwas was ich am besten gleich mitmache?

 

Danke und Gruss

Wolf

 

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Fahrten mit Kurzzeichkennzeichen ohne gültige HU sind nur im Kreis des Wohnort des Antragstellers und in den unmittelbar angrenzenden Kreisen zulässig. Darüber hinausgehend nur mit gültiger HU, die Zulassungsstellen haben bei der Erteilung insoweit keinen Ermessensspielraum.

Vorlage der techn. Daten (alter Kfz-Brief o.ä.) erforderlich, werden von Amts wegen eingetragen.

Antragstellung von Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnort des Antragstellers.

In Ausnahmefällen am Standort des Fahrzeugs, wenn dargelegt. Auch hier gilt, Fahrten ohne bestandene HU nur im ausgebenden Kreis und den unmittelbar angrenzenden Kreisen.

Wird alles schriftlich vermerkt. Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung gelten ist mit nicht bekannt, man kann davon ausgehen daß die Schilder bei einer Kontrolle außerhalb des zulässigen Bereichs beschlagnahmt werden. D.h. die Fahrt ist zu Ende.

Leider wurde zu lange viel verkehrsunsicherer Schrott überführt der dann teilweise liegengeblieben (ADAC hilft) oder von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden ist.

Bearbeitet von sturmdres
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vor einer Stunde, sturmdres sagte:

Fahrten mit Kurzzeichkennzeichen ohne gültige HU sind nur im Kreis des Wohnort des Antragstellers und in den unmittelbar angrenzenden Kreisen zulässig. Darüber hinausgehend nur mit gültiger HU, die Zulassungsstellen haben bei der Erteilung insoweit keinen Ermessensspielraum.

Vorlage der techn. Daten (alter Kfz-Brief o.ä.) erforderlich, werden von Amts wegen eingetragen.

Antragstellung von Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnort des Antragstellers.

In Ausnahmefällen am Standort des Fahrzeugs, wenn dargelegt. Auch hier gilt, Fahrten ohne bestandene HU nur im ausgebenden Kreis und den unmittelbar angrenzenden Kreisen.

Wird alles schriftlich vermerkt. Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung gelten ist mit nicht bekannt, man kann davon ausgehen daß die Schilder bei einer Kontrolle außerhalb des zulässigen Bereichs beschlagnahmt werden. D.h. die Fahrt ist zu Ende.

Leider wurde zu lange viel verkehrsunsicherer Schrott überführt der dann teilweise liegengeblieben (ADAC hilft) oder von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden ist.

meiner Kenntnis nach, ist die Ausgabe des Kurzzeitkennzeichens bei jedem beliebigen Straßenverkehrsamt möglich. Und inwieweit es tatsächlich so ist, daß zu lange "verkehrsunsicherer Schrott überführt" wurde, daran habe ich deutliche Zweifel.

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Probiere es aus. Vielleicht kennen manche Sachbearbeiter die Fahrzeugzulassungsverordnung und entsprechende Dienstanweisungen nicht. Die Rechtslage ist eindeutig und läßt kein Ermessen zu.

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Auf jeden Fall danke fuer die weitere Info.

Im Schein des Kurzzeitkennzeichens steht:

"Es duerfen nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung einer Betriebserlaubnis zur naechstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Zulassungsbezikes oder einem angrenzenden Zulassungbezirk ausgefuehrt werden."

Soweit habe ich es also richtig gemacht, das Ding per Anhaenger durch die halbe Republik zu ziehen und nur die Fahrt zum TUEV mit diesem Kennzeichen.

Leider gab es eine Maengellist, ich mache dafuer ein neues Thema auf.

 

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