26. Oktober 20169 J. Hallo. Mal ein Thema das nichts mit Citroen zu tun hat. Ich habe meinen Führerschein der Klasse 3 im Jahr 1988 gemacht. Als ich vor ein paar Jahren den Motorradführerschein gemacht habe, bekam ich einen neuen Führerschein ausgestellt. Das war 2010. Darauf sind unter anderem die Klassen C1 und C1E vermerkt. Hier geht es um den C1. Mich würde mal interessieren, ob ich den C1 Führerschein ( LKW bis 7,5Tonnen) beruflich nutzen kann? Brauche ich da diese Berufskraftfahrerqualifikation ? Oder eine andere Qualifikation? Oder kann ich den Führerschein direkt beruflich nutzen. Im Internet habe ich mich zu diesem Thema zwar schon belesen, bin aber nicht so schlau geworden. Fährt jemand hier im Forum einen LKW bis 7,5 Tonnen mit dem C1 beruflich ? Oder ist zufällig jemand Fahrlehrer? Über Antworten wäre ich dankbar. Gruss, Michael.
26. Oktober 20169 J. Hier ein Link zu den Berufskraftfahrerrichtlinien die, die IHK Nürnberg eingestellt hat: https://www.ihk-nuernberg.de/de/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2007-04/FAQ/Welche-Aenderungen-bringt-die-EU-Berufskraftfahrerrichtlinie-.jsp Du kannst aber auch bei der IHK bei Dir vor Ort nachfragen. Gruß, Karl-Heinz Bearbeitet (26. Oktober 20169 J. von khs2212)
26. Oktober 20169 J. Soweit ich weiss, kann man das, sofern nicht eine Auflage im Führerschein das anders festhält (kann passieren, wenn man das z.B. beim Militär erworben hat...) auch beruflich nutzen. Zu sagen ist dann aber, dass es da noch andere gesetzliche Grundlagen gibt, die Berufskraftfahrer unbedingt kennen, weil einhalten müssen, welche man nicht zwingend kennt, wenn man C1 oder eben C1E hat. Mir fallen da Ruhe- und Lenkzeitvorschriften ein, aber auch die Anforderungen an die Ladungssicherung oder das Wissen um die korrekte Handhabung des Fahrtenschreibers bzw. allenfalls die Vorgaben zur Führung eines Fahrtenbuchs. Weiter auch die Vorgaben betreffend Gefahrgüter. Nur ist das was ich eben geschrieben habe nicht speziell auf die deutsche Rechtslage abgestimmt. Immerhin sind Lenk-und Ruhezeit EU-weit recht einheitlich geregelt.
26. Oktober 20169 J. Ersteller Hallo und danke für die Antworten. Wenn ich in dem Link oben nachlese müsste ich ja dann eine Weiterbildung machen, oder? Wenn ich den Führerschein nutzen würde(wollte), dann sowieso nur im Nahverkehr. Aktuell benötige ich den C1 nicht, wenn ich mich aber beruflich verändern wollte, wäre er ja von Vorteil.
26. Oktober 20169 J. Hy Dackelinchen, habe meinen 3er erst recht spät in`89 gemacht (incl. 7,5t), dann beruflich bedingt `91nen 2er spendiert. Damit darf ich ALLES fahren, ausser Gefahrengut und mehr als 8 Personen (wegen Farbenblindheit keine Chance-Schade). Warum sollte Dir Dein Recht auf 7,49 to verwehrt werden? Was Du hast, hast Du. Von daher verstehe ich Deine Bedenken nicht wirklich, habe mich aber auch nicht in den link eingelesen. Andere Frage: Du suchtest einen Puck-ähnlichen Wohnwagen...was gefunden? Ich stoße meinen 63er Puck ab, original, unverbastelt, mit großem Vorzelt-Interesse?? Winterschnapperpreis (muß gerade abstossen, weil zuviele Projekte) um die 3,5 t€, je nach gewünschtem Zustand.... Beste Grüße, Stone, (der immer wieder gerne große ALTE Diesel fährt, die in dem Fall nicht mal gescheit federn müssen...) Bearbeitet (26. Oktober 20169 J. von ACCM Stone) alt war wichtig!
26. Oktober 20169 J. Ersteller Hallo. Mir ging es um diese Qualifikation, wenn ich den Führerschein beruflich nutzen wollte. Hat jemand hier den gleichen Führerschein und nutzt den beruflich für LKW bis 7,5 Tonnen? Gruss, Michael.
26. Oktober 20169 J. Ich versteh die Frage nicht ganz, glaube ich. Dein 3er hat Bestandschutz. ob du einen 7,49er privat oder "beruflich" fährst dürfte wohl egal sein. Ich bin so auch schon herumgefahren, also beruflich. Bin damals auch in eine Kontrolle geraten, da war aber keine Rede von " das geht so nicht". Dieses geschah allerdings im Jahr des Herrn 1992. Von daher und weil ich immer noch den grauen Lappen mein Eigen nenne, kann ich nicht so richtig zur Erhellung beitragen. Einfach mal beim Tüv oder in einer Fahrschule nachfragen wäre bestimmt nicht falsch.
26. Oktober 20169 J. Die richtige Anlaufstelle ist entweder die Fahrschule oder die IHK. Der Bestandsschutz ist 2014 abgelaufen, das heißt, dass eine Qualifikation erforderlich ist, diese wird in der Regel durch Fahrschulen umgesetzt und von der IHK abgenommen. Diese Qualifikation muss nach 5 Jahren erneuert werden. Deshalb einfach bei der IHK vor Ort anrufen; die können alle Unterlagen zu Voraussetzungen und Ablauf liefern. Gruß, Karl-Heinz
26. Oktober 20169 J. Wie ich das sehe, brauchst sone Fortbildung. Das nur dann nicht, wenn die Fahrerei nicht die Hauptsache des Jobs ausmacht... Was weiss ich, son Dachdecker oder Gerüstbauer darf also seinen Krempel auch in nen 7.5t-LKW laden und damit zu seinen Baustellen fahren... dann wird aber die Fahrerei nur den kleineren Teil der Arbeitszeit ausmachen. Ein Anruf bei einer guten Fahrschule dürfte die Frage klären, was wo zu tun ist und was das kosten könnte.
27. Oktober 20169 J. Ich denke das ist der springende Punkt. Mit dem alten 3er Führerschein darf man privat wie gewerblich einen 7,5-Tonner fahren, z.B. für den privaten Umzug oder eben im Baugewerbe für Materialtransport zu der Baustelle auf der man arbeitet. Sobald jedoch der LKW zum Arbeitsplatz wird weil das Fahren die eigentliche Tätigkeit ist dann benötigt man den entsprechenden Schein für Berufskraftfahrer.
27. Oktober 20169 J. So isset... vor 43 Minuten, bx-basis sagte: Ich denke das ist der springende Punkt. Mit dem alten 3er Führerschein darf man privat wie gewerblich einen 7,5-Tonner fahren, z.B. für den privaten Umzug oder eben im Baugewerbe für Materialtransport zu der Baustelle auf der man arbeitet. Sobald jedoch der LKW zum Arbeitsplatz wird weil das Fahren die eigentliche Tätigkeit ist dann benötigt man den entsprechenden Schein für Berufskraftfahrer.
11. November 20169 J. Genau darum geht es. Es gibt die "Handwerkerregelung" http://www.verkehrsrundschau.de/verordnung-eu-nr-165-2014-ueber-fahrtenschreiber-im-strassenverkehr-1383127.html mit der du im Umkreis von 100km ohne E95 den Kleinlaster bis 7,5to bewegen darfst. Diese gilt für Leute, deren Beruf nicht das Fahren ist. Da du jedoch einen Jobwechsel als Fahrer ins Auge gefasst hast, brauchst du 5 Module a ca 90.-E und eine Plastikführerschein in dem dieses vermerkt wird. Ab dem 50. Lebensjahr zudem, ebenfalls 5jährig, einen Gesundheitscheck a ca 250.-E. (Preise können regional abweichen, sollten jedoch unbedingt von dem potentiellen Arbeitgeber übernommen werden; ansonsten taugt der eh nichts....) Bonne route, Volker Unterfrage: Wie bedient der Handwerker den digitalen Tacho? Muss er eine Karte stecken weil das Gerät sonst "Fahrt ohne gültige Karte" anzeigt und vom Fahrer als "wahrgenommen" bestätigt werden muss? Wie erklärt der Handwerker der Rennleitung daß er ohne Karte fährt, da er kein Fahrer ist? Dazu hätte ich gerne einen konkreten Hinweis da es einige Kollegen betrifft. Mir ist es wurscht, ich habe alle Klassen (außer B1; die Fahrzeuge darf ich zwar fahren aber den FS gibt es nicht in D :-) Bearbeitet (11. November 20169 J. von visavi)
11. November 20169 J. Ja ich zum Beispiel brauche 95 und Karte weil ich damit meinen Lebensunterhalt verdiene .Also wenn Du den 7.5 tonner ohne Karte fährst ist das mit der Handwerker Regelung schon richtig aber falls Du täglich am Tacho einen Ausdruck machst und die Fahrten dokumentierst bist Du auf der sicheren Seite.Falls Du im Bestitz einer Fahrerkarte bist musst Du die natürlich stecken. Bearbeitet (11. November 20169 J. von Henry K)
14. November 20169 J. Wie ist es denn, wenn man seinen alten Führerschein hat so wie ich. Da ist alles drin, A,B,C,E. Personenbeförderung mal ausgenommen. Ich bin auch ausgebildeter BKF, aber wie ist es mit leuten die nur den "Klasse 2" haben? Müssen die noch zusätzlich von der IHK als BKF geprüft werden, wenn sie fahren wollen? Gruß, Arne
17. November 20169 J. zumindest ist das so wenn du beruflich fahren möchtest und noch den alten Führerschein hast wirst Du erstmal 5 Module Weiterbildung a 7 Stunden machen müssen damit bekommst Du einen neuen Führerschein in Form einer Karte mit diesen kannst du dann in Deiner Führerscheinstelle eine Fahrerkarte beantragen gesamte Investionssumme ca 350 euro
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren