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Komme ich mit dem C5 Tourer in die Garage?

Hervorgehobene Antworten

vor 50 Minuten, Kugelblitz sagte:

Falsche Strategie. Rückwärts hätte das klappen können...

Ronald

vor 7 Minuten, Ronald sagte:

Ronald

Ich bezog mich auf das Video mit dem Porsche... :)

large_c5.JPG

Breite des Autos
1860 mm
Länge des Autos
4829 mm
Abstand Hinterachse - Front
3869 mm
Wendekreisradius
5750 mm
Sicherheitsabstand zum nebenstehenden Fahrzeug
500 mm

Die Parklücke für Ihr Auto muss eine Mindeslänge von 6.19 Meter haben.

http://www.juergen-roth.de/einparken/einparken.php

http://www.dms.uni-landau.de/roth/vortraege/einparken_experimentelle_geometrie_projektarbeit.pdf

Muss die "Fahrgasse"  bei einer 90° Stellfläche dann nicht genauso breit sein?

Ronald

 

Bearbeitet ( von Ronald)

Das ist ja eine hervorragende, präzise Beschreibung;

" Schlagen Sie das Lenkrad voll ein und fahren Sie rückwärts in die Parklücke, bis die rechte hintere Ecke Ihres Autos 0.83 Meter von der rechten Kante des vor der Parlücke stehenden Autos entfernt ist bzw. der Winkel zwischen der Seite ihres Autos und der Bordsteinkante 52° beträgt. "

Bevor man einparkt, lässt man den Beifahrer zunächst aussteigen,  gibt ihm ein wenig Zeit, um das Tachymeter aus dem Kofferraum zu holen und es anschließend an geeigneter Position aufzubauen, damit er während des Einparkvorgangs Strecken und Winkel präzise messen kann und auf dieser Grundlage Kommandos geben kann: "Stoppp! Jetzt in Gegenrichtung voll einschlaagen! Ja, so! ..und jetzt rückwärts wieder weiterfaahren!"

:)

 

 

Bearbeitet ( von -albert-)

vor 2 Stunden, Ronald sagte:

 

Muss die "Fahrgasse"  bei einer 90° Stellfläche dann nicht genauso breit sein?

 

Ronald

 

Ähmm... welche "Fahrgasse" jetzt?

Der Flächenbedarf eines Fahrzeuges wird bei einer Kurvenfahrt durch eine innere und eine äußere Kurve begrenzt. In der Straßenplanung werden auf der Grundlage von Bemessungsfahrzeugen und sogenannter Fahrkurven, welche die Geschwindigkeit repräsentieren, mit der gefahren werden soll, sogenannte Schleppkurven ermittelt. Da bei einem Fahrzeug in der Regel nur die Vorderachse lenkt, werden die hinteren Achsen "nachgeschleppt" d.h. sie fahren immer eine gerade Verbindung zur Vorderachse. Auf diese Weise ist der Radius der ungelenkten Achsen in der Kurve kleiner und die sogenannte Hüllkurve (das ist der Flächenbedarf des Fahrzeugs in Kurvenfahrt) des Fahrzeugs wird breiter, als das Fahrzeug breit ist.

Bearbeitet ( von -albert-)

vor 4 Stunden, Ronald sagte:

Ronald

Ronald, du bist aber ganz schön verständnis-resistent! Dir ist doch nach obigem Einwand mehrfach fundiert widersprochen worden, mit nachvollziehbarer, logischer Begründung.

vor 42 Minuten, -albert- sagte:

Ähmm... welche "Fahrgasse" jetzt?

Der Flächenbedarf eines Fahrzeuges wird bei einer Kurvenfahrt durch eine innere und eine äußere Kurve begrenzt. In der Straßenplanung werden auf der Grundlage von Bemessungsfahrzeugen und sogenannter Fahrkurven, welche die Geschwindigkeit repräsentieren, mit der gefahren werden soll, sogenannte Schleppkurven ermittelt. Da bei einem Fahrzeug in der Regel nur die Vorderachse lenkt, werden die hinteren Achsen "nachgeschleppt" d.h. sie fahren immer eine gerade Verbindung zur Vorderachse. Auf diese Weise ist der Radius der ungelenkten Achsen in der Kurve kleiner und die sogenannte Hüllkurve (das ist der Flächenbedarf des Fahrzeugs in Kurvenfahrt) des Fahrzeugs wird breiter, als das Fahrzeug breit ist.

Ja, kann man (Zurigo) innerhalb von 5,40 m Fahrbahnbreite ein C5 (4,9m Länge mit AHK) folglich nahe zu 90° vor eine Garageneinfahrt stellen?

vor 16 Minuten, Juergen_ sagte:

Ronald, du bist aber ganz schön verständnis-resistent! Dir ist doch nach obigem Einwand mehrfach fundiert widersprochen worden, mit nachvollziehbarer, logischer Begründung.

Nur wurde dabei vergessen, dass eine Garage 2 und nicht wie die Parklücke nur eine Begrenzung hat. Die Rechte Wand = Bordsteinkante und die linke Wand = Straße.

Wenn ich rückwärts in die Garage fahre, komme ich durch die von albert genannte "nachgeschleppte" Hinterachse nicht mehr vorwärts an der Innenwand vorbei, weil ich vor der Mauer einschlagen muss.

 

large.ausfahrt.JPG

Ronald

Ronald,

du glaubst im Ernst, die haben da eine todbringende Mausefalle für Autos gebaut, einmal hinein und nie wieder heraus? :)

Mein Gott, notfalls geht es halt nicht in einem Zug und man muss mal zurücksetzen. Es hat ja keiner behauptet, dass es so ganz ohne fahrerisches Geschick geht.

Im Übrigen suggeriert deine Skizze, daß man beim Herausfahren erst dann die Räder einschlagen kann, wenn die Hinterräder etwa auf Höhe des Garagentores sind, So schmal baut aber niemand eine Garage, dann könnte man ja auch drinnen angekommen das Auto gar nicht mehr verlassen, quasi die Menschen-Mausefalle. Man könnte dann nur durch das Schiebedach oder wie Catherine Zeta-Jones durch die Heckklappe das Auto verlassen.

Könnte... Konjunktiv

Die Einfahrt ist nur 2,5m breit. Wenn so einfach ist warum gibt es noch keine Fotos/Videos?

Kann albert die Schleppkurve skizzieren?

Ronald

Bearbeitet ( von Ronald)

vor 36 Minuten, Ronald sagte:

... Wenn so einfach ist warum gibt es noch keine Fotos/Videos? ...

Ronald

Wir wissen ja noch gar nicht, ob es schwierig ist!

Wovon soll es denn Videos geben, wenn es noch nicht einmal den Versuch einer Einfahrt gegeben hat? Wir schreiben hier seit zig Beiträgen von einem Phantom!

Versteht Ihr jetzt, warum ich die Aufregung hier für so absurd halte?

Oder hab ich was Wesentliches überlesen?

 

Edith korrigiert:

Okay, zurigo schreibt von 3 Einparkversuchen, die er an diesem Dienstag gemacht  habe. Aber nicht davon, ob er es mal rückwärts versucht hat oder sich mal hat zeigen lassen, wie es gehen könnte.

Es soll nicht arrogant klingen, denn ich hab schon alte Omis gesehen, die seit Jahrzehnten sehr geübt in ihre super-knifflige Einfahrt kommen, was auch ich nicht auf Anhieb schaffen würde.

Bearbeitet ( von Juergen_)

  • Ersteller

Ich bekam irgendwo in Deutschland auf der Autobahn vor 4 Tagen einen Anruf vom Bauleiter, einem Ingenieur, der die Garagen angeblich entworfen hat. Er will sich jetzt beim Bauprojektträger, der den ganzen Wohnkomplex entworfen hat, dafür stark machen, dass ich eine neue Garage gebaut bekomme. Ich war am Telefon begeistert. Was für eine Wende im Garagenstreit! Er selber sei mit seinem Japanischen oder Koreanischen SUV (ca. 4,5 m lang) ganz knapp und mühsam reingefahren. Aber mit einem 4,9 m Fahrzeug würde das nicht klappen, meinte er. Also gäbe es nur eine einzige Rettung: eine neue Garage. Doch der Bauträger ist dagegen.

Inzwischen ist bei mir wieder Vernunft eingekehrt. Für eine weitere Garage müsste zuerst ein amtlich genehmigter Bauplatz geschaffen werden. Um diesen gesamten Komplex in der Innenstadt ist aber sehr wenig Platz. Alles eng und bereits ausgereizt. Und am Ende gibt es sicherlich Erwägungen beim Bauherrn, dass eine Ausnahmeregelung von anderen Hausbewohnern dann ebenfalls beansprucht werden könnte. Und das würde wieder einen Haufen Geld kosten, diese zu befriedigen. Soviele Garagen passen da gar nicht hin.

Ich bin schlechter Dinge. Ich glaube nicht, dass die Bau-Gesellschaft sich dazu hinreißen lässt, auf den Einzelnen Rücksicht zu nehmen, zumal die Garagenbauverordnung ja angeblich eine recht klare Sprache spricht: 5,50 m Anfahrtsgasse bei einer 2,5 m breiten Garage und 90 Grad Einfahrtswinkel. Da werden die drauf pochen. Denn warum gibt es solche Verordnungen denn sonst? Das Ganze muss ja jemand durch den Bundestag durchgepeitscht haben, bevor es Gesetz wurde. Für mich ein Rätsel, wie sowas durchgeht.

Meine Stimmung ist also weiterhin gedrückt. In ca. 3 Tagen fährt der Bauleiter in Urlaub. Wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt, wird es niemals eine geben. Und dann müssen die Rechtsanwälte ran. Anders sehe ich keinen Fortschritt.

Ein Video wird es nicht geben, weil ich nicht im Lande bin. Weiß also selber nicht, was zur Zeit vor Ort passiert (ist). 

Aber die Geschichte wird eines Tages ein Ergebnis aufweisen. 

 

zurigo

Müssen die 3 m Zufahrt zu der Fahrspurbreite von 5,50 noch addiert werden?

Zitat

 

§ 2 Zu- und Abfahrten

(1) Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche bedenken nicht bestehen.

 

http://www.bauordnungen.de/Muster-Garagenverordnung.pdf

vor 30 Minuten, zurigo sagte:

Ein Video wird es nicht geben, weil ich nicht im Lande bin.

Das Video erwarte ich eigentlich von den "Anderen".

Ronald

 

vor 36 Minuten, zurigo sagte:

...

Ich bin schlechter Dinge. Ich glaube nicht, dass die Bau-Gesellschaft sich dazu hinreißen lässt, auf den Einzelnen Rücksicht zu nehmen, zumal die Garagenbauverordnung ja angeblich eine recht klare Sprache spricht: 5,50 m Anfahrtsgasse bei einer 2,5 m breiten Garage und 90 Grad Einfahrtswinkel. Da werden die drauf pochen. Denn warum gibt es solche Verordnungen denn sonst? Das Ganze muss ja jemand durch den Bundestag durchgepeitscht haben, bevor es Gesetz wurde. Für mich ein Rätsel, wie sowas durchgeht.

...

zurigo

Die Muster-Verordnung ist - wie schon mal erwähnt - von 1993, zuletzt aktualisiert 2008. Und sie soll bewusst nur 85% der zu jenem Zeitpunkt "üblichen" Fahrzeuge abdecken, damit nicht unnötig Platz vergeudet wird. Sie ignoriert also bewusst einen Teil des Fahrzeugbestandes.

Unser BauGB ist mit seinen Kernregelungen vom Beginn der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts und passt vielfach nicht mehr in die heutige Zeit (Man denke an GRZ, GFZ und andere abstrakte Berechnungsweisen), aber an grundlegende Änderungen traut sich der Bundesgesetzgeber bis heute nicht ran.

@Ronald: Nein

Bearbeitet ( von Horst B)
Korrektur Tippfehler

Müssen die 3 m Zufahrt zu der Fahrspurbreite von 5,50 noch addiert werden?
 

Hallo,

das hat mit der Zufahrtsbreite nichts zu tun, sondern mit dem Sichtfeld: Es muss gewährleistet sein, dass eine Person, die ihr Auto aus der Garage fährt, den Querverkehr einsehen kann, bevor das Fahrzeug die Fahrspur berührt.

Gruß, Albert

Gesendet von unterwegs...

Ich war da etwas irritiert, da die 5,5 m Fahrspur für 90°-Einstellplätze (z.B im Parkhaus, Großgarage) gilt.

Ronald

.........selten hat mich eine Geschichte so berührt wie diese.Die Welt steckt voller 

ungelöster Probleme..

Gruß

Peter

  • Ersteller

Ja, Soleil, die Sonne geht morgen endlich auf. Genauer gesagt um 13.30 Uhr. Dann werden die beiden Geschäftsführer des Bauträgers persönlich die Garage besichtigen und mir Vorschläge machen, wie es weiter geht. Natürlich zu ihren Gunsten, versteht sich. Aber vielleicht kommt ja alles ganz anders.

 

Bis dahin hätte ich gerne noch eine Meinung von den Experten hier eingeholt: Wenn ein Auto steht, und das Lenkrad ist im Stand maximal nach links eingeschlagen, und es dann vorwärts fährt, hat es nach exakt 90 Grad Drehung einen Viertel-Kreis beschrieben. Würde man jetzt das Auto genau in diesem Moment stoppen und mit dem gleichen (vollen) Lenkradeinschlag - wie bisher - wieder rückwärts fahren (wieder einen Viertelkreis). Würde dann das Auto exakt an der Stelle stehen, von wo es anfangs vorwärts losgefahren wäre? Oder anders gefragt: ist vorwärts fahren das Gleiche wie rückwärts fahren?

 

Das wird Morgen vermutlich heiß diskutiert. Und einer wird wohl recht behalten.

 

zurigo

 

 

Bearbeitet ( von zurigo)

.. Wenn ein Auto steht, und das Lenkrad ist im Stand maximal nach links eingeschlagen, und es dann vorwärts fährt, hat es nach exakt 90 Grad Drehung einen Viertel-Kreis beschrieben. Würde man jetzt das Auto genau in diesem Moment stoppen und mit dem gleichen (vollen) Lenkradeinschlag - wie bisher - wieder rückwärts fahren (wieder einen Viertelkreis). Würde dann das Auto exakt an der Stelle stehen, von wo es anfangs vorwärts losgefahren wäre? Oder anders gefragt: ist vorwärts fahren das Gleiche wie rückwärts fahren? ...
 
zurigo
 
 

Definitiv nicht!
Das Auto kommt nicht an der gleichen Stelle zu stehen!!! (Das ging aber aus vielen vorangegangen posts schon hervor und lässt sich schon mit einem Modellauto mit gelenkten Vorderrädern überprüfen.)

Ergo:
Das Bundesverfassungsgericht muss ran, Merkel zurücktreten, der Pabst eine Enzyklika erlassen und Zurigo in den Knast! :) :) :)
vor 20 Minuten, Juergen_ sagte:


Definitiv nicht!
 

Das glaub ich aber doch.

Wenn ich mit voll eingeschlagenen Rädern vorwärts und dann wieder rückwärts fahre, steht der Wagen an der gleichen Stelle wie vorher.

Torsten

vor 56 Minuten, Devil Duck sagte:

Das glaub ich aber doch.

Wenn ich mit voll eingeschlagenen Rädern vorwärts und dann wieder rückwärts fahre, steht der Wagen an der gleichen Stelle wie vorher.

Torsten

Man muss dabei natürlich die Drehung der Erdkugel berücksichtigen und bei Vollmond hat die Anziehungskraft auf das Waschwasser auch eine nicht unerhebliche Wirkung auf die tatsächliche Bewegung des Fahrzeugs im der vierten Dimension. Das kann durch das ESP (Esoterische Schwerkraft Potenzierung) und ASR (Antizyklische Sonnenflecken Regenerierung) nicht vollständig kompensiert werden. 

jetzt hab ich Hunger;  konnte vor lauter Lachen nix essen  :P

vor 5 Stunden, zurigo sagte:

Ja, Soleil, die Sonne geht morgen endlich auf.

 

vor 3 Stunden, Auto nom sagte:

Man muss dabei natürlich die Drehung der Erdkugel berücksichtigen und bei Vollmond hat die Anziehungskraft auf das Waschwasser auch eine nicht unerhebliche Wirkung auf die tatsächliche Bewegung des Fahrzeugs im der vierten Dimension. Das kann durch das ESP (Esoterische Schwerkraft Potenzierung) und ASR (Antizyklische Sonnenflecken Regenerierung) nicht vollständig kompensiert werden.

Jetzt ist mir endlich klar, was Loriot meinte als er vom zweiten Futur bei Sonnenaufgang redete.

fl.

Hallo Zurigo,
ja das ist so: Ein PKW ohne Anhänger, den man vorwärts in eine bestimmte Position hineingefahren hat, fährt rückwärts auf exakt derselben Hüllkurve wieder hinaus. Umgekehrt gilt: Fährst Du rückwärts in die Garage hinein, kannst Du vorwärts auf derselben Hüllkurve wieder hinaus fahren.

Wenn also jemand seinen PKW vorwärts irgendwo hineinfahren konnte, rückwärts aber nicht mehr herauskommt, liegt es nicht an den Naturgesetzen ;)

Gruß, Albert


Gesendet von unterwegs...

  • Ersteller

Danke, Albert. 

In 4 Stunden wird sich die Sache geklärt haben. Ich komme schon langsam etwas durcheinander, weil die eigene Erfahrung mit Vorwärts- und Rückwärtsfahren irgendwie vorbelastet ist. Die Vorstellung ist seltsam hartnäckig, dass man rückwärts besser in eine Garage reinkommt. Ich habe die auch. Aber ich weiß nicht genau warum.

Es scheint mit der - beim Rücksetzen - anfänglich starken Seitwärtsbewegung zusammenzuhängen. Man fährt ja beim Einparken am Straßenrand immer rückwärts. Vorwärts ginge das nicht. Und daher kommt vermutlich dieses Gefühl, dass rückwärts einparken einen kleineren Wendekreis beinhaltet. 

Mir ist im Prinzip klar, dass vor- und zurücksetzen gleich sein müsste. Aber die Erfahrung arbeitet bei mir dagegen.

Es wird sich heute alles auflösen. Zumindest juristisch. Aber ich bin guter Dinge. Habe gestern einen Fliesenleger per Zufall an der Garage getroffen, der dort zu tun hat. Er sagte, die würden die kleine Mauer um 10 oder 15 Zentimeter weiter weg verschieben. Immerhin. Wenn's stimmt. Der Kostenaufwand dafür dürfte deutlich niederiger sein, als die Garagenreihe einen halben Meter zurückzuversetzen.

zurigo

 

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