15. November 200223 J. Hallo, seit dem 01.01.2002 ist ja eine Garantiezeit von ca. 2 Jahren vorgeschrieben. In der Regel wird bei "deutschen" Fahrzeugen diese 2 Jahre Frist auch dann gewährt, wenn das Fahrzeug im Dezember 2001 gekauft wurde. (Aussage meines Cit. Händlers) Wie es jedoch um die sogenannten EU Fahrzeuge bestellt ist (z. B. Dänemark), weiß anscheinend keiner so genau. Meine Frage ist nur, hat mein C5 (Eu Fahrzeug) der im Ende Dezember 2001 gekauft wurde nun ein oder zwei Jahre Garantie? Hat da jemand schon Erfahrung sammeln können? Ciao... Stephan
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