3. März 20179 J. Am 1.3.2017 at 12:52 , BerndX2 sagte: Also irgendwann in grauer Vorzeit gab es in meiner über 30jährigen Zugehörigkeit als Dreher in einer kleinen 3 Mann+Chef Firma die Regelung Morgens um 7 Uhr beginnen und um 16 Uhr ist Schluss. Ihr habt die Regelung Arbeitsbeginn ALLE 7.00 Uhr Am 1.3.2017 at 12:52 , BerndX2 sagte: Jetzt kommt so'n Tuppes von der BG daher und schreibt uns,einen festen Arbeitsbeginn um 7.00 Uhr vor. Hallo? Darf der das und unter welcher rechtlichen Verordnung steht das.? Damit vermieden wird, dass niemand alleine in der Halle arbeitet darf der das, ihr könntet aber betrieblich eine andere regelung zum beginn/ende der arbeitszeit treffen, dann ist wieder alles ok. Am 1.3.2017 at 20:33 , Yvonne2202 sagte: Was ja eindeutig nicht der Fall ist, wenn ich laut Arbeitsvertrag bis 16 Uhr arbeite und um 15.30 Uhr vor nen Bus laufe. Der Arbeitgeber darf seine mitarbeiter früher nachhause schicken, z.b. wenn nix mehr zu tun ist, dann sind die auch versichert. Bei der wegeversicherung kommt es nur darauf an, dass man sich direkt von/zum arbeitsplatz nach hause begibt. Was direkt ist, wird im zweifel von zuständigen gerichten geklärt.
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