Zu Inhalt springen
In der App anschauen

Greife bequemer auf unsere Website zu. Mehr erfahren.

André Citroën Club

Eine Vollbild-App auf dem Startbildschirm mit Push-Benachrichtigungen …

Um die App unter iOS/iPadOS zu installieren
  1. Klicke das Teilen-Symbol in Safari
  2. Wähle die Funktion Zum Startbildschirm hinzufügen aus dem Menü.
  3. Klicke Hinzufügen in der rechten oberen Ecke.
Um die App unter Android zu installieren
  1. Klicke die drei Punkte (⋮) in der rechten Ecke des Browsers.
  2. Klicke Zum Startbildschirm hinzufügen oder App installieren.
  3. Durch Klick auf Installieren bestätigen.

Geblitzdingst worden :-(

Hervorgehobene Antworten

In CH ist auf der Rückseite einer Ordnungsbusse das Folmular drauf, mit dem man melden kann, wer am Steuer sass, bzw. dass man es selber nicht war. Solcherlei wird immer an den Fahrzeughalter geschickt. Sass die Freundin, der Ehemann, ein Nachbar oder der Chef am Steuer, hat man mittels dieses Formulars Gelegenheit, das zu melden.

Foto bekommt man in CH mit dem Wisch keines zugeschickt. Man muss also schon aus der Erinnerung entscheiden, ob sich die Verfahrenskosten lohnen oder nicht.

Wenn man Einsprache erheben will, muss man entweder mit dem Schrieb zum Polizeiposten pilgern oder einen Brief schreiben. Sinnvollerweise gehört dort auch eine Begründung dazu, und sowas ist dann eben nicht in 5min. erledigt.

Der Anruf davor erspart einem die Einsprache nicht, kann aber die Begründung wesentlich vereinfachen. Ausserdem werden solche Anrufe, jedenfalls wenn sie über die Notrufnummer eingehen, aufgezeichnet. Den Richter, der das als Beweismittel nicht akzeptiert, möcht ich sehen.

Dagegen hat man ohne sowas schlichtweg nichts in der Hand. Um die Bilder zu sehen, muss man das ordentliche Verfahren verlangen, und dann Akteneinsicht verlangen. Wenn man dann verliert, wirds mindestens doppelt so teuer, vielleicht auch noch teurer, weil die Verfahrenskosten dazukommen. Heisst: Ermittlungskosten, Gerichtskosten, ggf. Anwaltskosten und Gutachten...

Ein Anruf ist da mit absoluter Sicherheit die sicherere und billigere Lösung.

Und: Dass man den Lappen nicht verliert, nur weil man beim Wechsel auf rot schon auf der Kreuzung stand, ist für CH auch zu kurz gegriffen:

Geblitzt wird erst einige Zeit (Ich weiss nicht, obs eine oder 3 Sekunden sind, müsste ich erst nachforschen...) nach dem Wechsel auf Rot. Dem Rot geht noch ein Orange voraus, das auch schon heisst, dass man im Grunde nicht mehr fahren darf; es soll nur gefährliche Vollbremsungen verhindern. Bei einer normalen Ampel wird es also nicht blitzen. Wenn es blitzt, dann hat man bei grün die Ampel überfahren, obschon nicht sicher war, dass man die Kreuzung rechtzeitig räumen konnte, wird also vermutlich auch eine Busse aufgedrückt kriegen. Wenn man bei Rpot auf der Kreuzung geblitzt wird, weil man die Fahrspur wechselte, was auch nicht erlaubt ist. Geht also auch nicht gratis. Wenn man das gemacht hat, obschon die Ampel nicht mehr einsehbar war, ist das auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und sowas heisst in CH sehr schnell mal: "Lappen weg!".

Ja, auch wenn alle lachen, MIR wär dieses Risiko allemal einen Anruf wert, wenn ichs dadurch umgehen kann. Auch ein paar Minuten Wartezeit fallen da nicht ernstlich ins Gewicht.

Da kommt gar nichts, Frank. ;-)

Am 4.3.2017 at 16:48 , bluedog sagte:

In CH ist auf der Rückseite einer Ordnungsbusse das Folmular drauf, mit dem man melden kann, wer am Steuer sass, bzw. dass man es selber nicht war. Solcherlei wird immer an den Fahrzeughalter geschickt. Sass die Freundin, der Ehemann, ein Nachbar oder der Chef am Steuer, hat man mittels dieses Formulars Gelegenheit, das zu melden.

Foto bekommt man in CH mit dem Wisch keines zugeschickt. Man muss also schon aus der Erinnerung entscheiden, ob sich die Verfahrenskosten lohnen oder nicht.

Wenn man Einsprache erheben will, muss man entweder mit dem Schrieb zum Polizeiposten pilgern oder einen Brief schreiben. Sinnvollerweise gehört dort auch eine Begründung dazu, und sowas ist dann eben nicht in 5min. erledigt.

Der Anruf davor erspart einem die Einsprache nicht, kann aber die Begründung wesentlich vereinfachen. Ausserdem werden solche Anrufe, jedenfalls wenn sie über die Notrufnummer eingehen, aufgezeichnet. Den Richter, der das als Beweismittel nicht akzeptiert, möcht ich sehen.

Dagegen hat man ohne sowas schlichtweg nichts in der Hand. Um die Bilder zu sehen, muss man das ordentliche Verfahren verlangen, und dann Akteneinsicht verlangen. Wenn man dann verliert, wirds mindestens doppelt so teuer, vielleicht auch noch teurer, weil die Verfahrenskosten dazukommen. Heisst: Ermittlungskosten, Gerichtskosten, ggf. Anwaltskosten und Gutachten...

Ein Anruf ist da mit absoluter Sicherheit die sicherere und billigere Lösung.

Und: Dass man den Lappen nicht verliert, nur weil man beim Wechsel auf rot schon auf der Kreuzung stand, ist für CH auch zu kurz gegriffen:

Geblitzt wird erst einige Zeit (Ich weiss nicht, obs eine oder 3 Sekunden sind, müsste ich erst nachforschen...) nach dem Wechsel auf Rot. Dem Rot geht noch ein Orange voraus, das auch schon heisst, dass man im Grunde nicht mehr fahren darf; es soll nur gefährliche Vollbremsungen verhindern. Bei einer normalen Ampel wird es also nicht blitzen. Wenn es blitzt, dann hat man bei grün die Ampel überfahren, obschon nicht sicher war, dass man die Kreuzung rechtzeitig räumen konnte, wird also vermutlich auch eine Busse aufgedrückt kriegen. Wenn man bei Rpot auf der Kreuzung geblitzt wird, weil man die Fahrspur wechselte, was auch nicht erlaubt ist. Geht also auch nicht gratis. Wenn man das gemacht hat, obschon die Ampel nicht mehr einsehbar war, ist das auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und sowas heisst in CH sehr schnell mal: "Lappen weg!".

Ja, auch wenn alle lachen, MIR wär dieses Risiko allemal einen Anruf wert, wenn ichs dadurch umgehen kann. Auch ein paar Minuten Wartezeit fallen da nicht ernstlich ins Gewicht.

Mit Schweizer Recht kenne ich mich nicht aus, es gilt aber in Berlin auch nicht. ;)

In Deutschland muss auch niemand beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Die Beweislast liegt bei der Behörde. Wenn kein Beweis vorliegt, dass Du über rot gefahren bist (wie sollte das, wenn Du es nicht gemacht hast?) wirst Du nicht betraft. In dubio pro reo.

Von daher: den Vorfall am besten einfach vergessen. Falls tatsächlich Post kommt, ist man das nach einem Einspruch wieder los.

Ich kann ja nur von dem ausgehen, was ich kenne. Ich habs noch nicht fertiggebracht, in D auch nur falsch zu parken... weiss also nicht, was da passiert, wenn.

Die Beweislast ist in CH nicht anders verteilt als in D. Das Verfahren ist aber anders, und man hat als Autofahrer keine nennenswerte Lobby. Autoindustrie gibts quasi nicht. Da liegen dann die Prioritäten anders.

Nur: Wenn man beweisen kann, dass man es nicht war, dann ist man auf der sicheren Seite.

Ausserdem gehe ich davon aus, dass die Technik bei Blechpolizisten vergleichbar, wenn nicht identisch ist. Heisst: Wenns blitzt,, hat man sich nicht regelkonform verhalten. Auch nicht nach der Situationsbeschreibung im ersten Post. Ich würde sowas nicht zu leicht nehmen.

vor 20 Stunden, bluedog sagte:

 Ich habs noch nicht fertiggebracht, in D auch nur falsch zu parken... weiss also nicht, was da passiert, wenn.

 

In der Regel werden Schweizer Falschparker geteert und gefedert und anschließend für 3 Tage in der Sonne an den Pranger gestellt.

Bei einer Volksabstimmung wird dann über die weitere Vorgehensweise der Sünder abgestimmt.

Hat sich bisher eigentlich ganz gut bewährt ...............

Gefedert wurden doch aber bisher immer nur neue Modelle von Citroën.

Entschwebt, sozusagen, anders ausgedrückt.

So müssen die dann über nicht ganz frisch geteerte Strassen humpeln...

Bearbeitet ( von bluedog)

  • 1 Monat später...

Zum Anwalt geben und Widerspruch einlegen.

Mir hat es bis jetzt geholfen.Mir droht auch ein Monat Fahrverbot,Punkte usw.

Mittlerweile ist es bald in der Verjährung........dank Anwalt.

vor 2 Stunden, bernd_bln sagte:

Zum Anwalt geben und Widerspruch einlegen.

Mir hat es bis jetzt geholfen.Mir droht auch ein Monat Fahrverbot,Punkte usw.

Mittlerweile ist es bald in der Verjährung........dank Anwalt.

du Glückspilz,

da kannste ja in Zukunft ohne Rücksicht weiter rasen ...........................

Muss man für einen Monat Fahrverbot und einen jener ach so begehrten Punkte rasen? Könnte das wirklich nicht anders auch zu Stande kommen?

Ich mein ja nur... Ich dächt, auch für abgefahrene Reifen gäbs Punkte. Und den Lappen kann man bestimmt auch unter Verweigerung des Schnellfahrens für einen Monat loswerden.

Oder sollte ich irren?

Ich mein ja nur, von wegen Vorurteil und so...

Sicher bin ich mir nur darin, dass all das auf illegales zurückgehen muss. Nein, nicht die Spekulation... ich mein die Punkte und so.

Übrigens ein komisches Land, dieses Deutschland; weil meinereinem sprach der Fahrlehrer Punkte gut, wenn ich Nonnen, Schüler, Rentner und was sonst noch so auf Fussgängerstreifen und entlang der Fahrbahnen kreucht und fleucht, am Leben und ungeschoren davonkommen liess...

vor 24 Minuten, bluedog sagte:

Muss man für einen Monat Fahrverbot und einen jener ach so begehrten Punkte rasen? Könnte das wirklich nicht anders auch zu Stande kommen?

Ich mein ja nur... Ich dächt, auch für abgefahrene Reifen gäbs Punkte. Und den Lappen kann man bestimmt auch unter Verweigerung des Schnellfahrens für einen Monat loswerden.

Oder sollte ich irren?

Ich mein ja nur, von wegen Vorurteil und so...

Sicher bin ich mir nur darin, dass all das auf illegales zurückgehen muss. Nein, nicht die Spekulation... ich mein die Punkte und so.

Übrigens ein komisches Land, dieses Deutschland; weil meinereinem sprach der Fahrlehrer Punkte gut, wenn ich Nonnen, Schüler, Rentner und was sonst noch so auf Fussgängerstreifen und entlang der Fahrbahnen kreucht und fleucht, am Leben und ungeschoren davonkommen liess...

Nein, man kann auch anders relativ schnell Punkte holen. Beim Thema Sicherheitsabstand ist der Gesetzgeber ziemlich pingelig. Zurecht, gar keine Frage, aber wenn man just in dem Moment erwischt wird, wo sich so ne rollende Pappnase einfach in den von mir eingehaltenen Sicherheitsabstand reinschiebt, steht man erstmal als Schuldiger da. Hatten wir letztes Jahr erst in der Verwandtschaft, so einen Fall. Ging bis vors Gericht, zum Glück zu Gunsten meines Verwandten. 

Bearbeitet ( von Yvonne2202)

  • Ersteller

Da das hier grad wieder aktuell ist...

Bisher kam nichts. 

März vorbei, April auch fast.

Wenn das mit der Regel stimmt, das Busgeldbescheide vier bis sechs Wochen brauchen, haben wir wohl Glück gehabt.

Klopf auf Holz .

Ich hab jüngst auf der A7 bei Hildesheim eine neue Entdeckung gemacht: direkt frontal vor einem Brückenpfeiler der Mittelspur war in ca. 1.5m Höhe eine kleine Kamera montiert, Kabel hinter der Brücke nach oben, auf Strecke nicht erkennbar / vermeidbar. Kamera vielleicht wie eine moderne IP-Cam, also Linse 5 cm Durchmesser, dann 20 cm lang und 8x8 im Querschnitt. Bessere VHS-Handycam, sozusagen, ich meine oranges Gehäuse.

Kein Blitzer dabei. Ich vermute, Abstandsfilm / Raser, Drängler ? sind das Ziel ?

Etwas genauer geschaut gibt es bei Göttingen nun eine Brücke, an der jüngst 2 Steh-Halterungen erschienen sind, an derselben Position wie in Hildesheim.

Jemand eine Idee ?

Mir ist nix passiert, ich hatte 300m vor mir alles leer und war in der Mitte, rechts war es voll. Aber wozu dient das Setup ?

Carsten

 Bewahrt ihr die Fotos auf, wenn ihr geblitzt wurdet? Eines habe ich aufbewahrt, da habe ich sowas von entspannt gelacht, mein Beifahrer/-in muss da eine überaus erhellende Bemerkung gemacht haben, denn den Blitzer kannte ich - sei es drum, für gescheite und gewitzte Bemerkungen zahle ich gerne, vor allem, wenn man mir dann noch ein Foto davon sendet.

vor 9 Stunden, Carsten sagte:

Ich hab jüngst auf der A7 bei Hildesheim eine neue Entdeckung gemacht: direkt frontal vor einem Brückenpfeiler der Mittelspur war in ca. 1.5m Höhe eine kleine Kamera montiert, Kabel hinter der Brücke nach oben, auf Strecke nicht erkennbar / vermeidbar. Kamera vielleicht wie eine moderne IP-Cam, also Linse 5 cm Durchmesser, dann 20 cm lang und 8x8 im Querschnitt. Bessere VHS-Handycam, sozusagen, ich meine oranges Gehäuse.

Kein Blitzer dabei. Ich vermute, Abstandsfilm / Raser, Drängler ? sind das Ziel ?

Etwas genauer geschaut gibt es bei Göttingen nun eine Brücke, an der jüngst 2 Steh-Halterungen erschienen sind, an derselben Position wie in Hildesheim.

Jemand eine Idee ?

Mir ist nix passiert, ich hatte 300m vor mir alles leer und war in der Mitte, rechts war es voll. Aber wozu dient das Setup ?

Carsten

Gibt bei diversen Sendern sogenannte Stau-Cams. Da kann man sich das Bild der Autobahn auf den Schirm holen und entscheiden, ob man da lang fahren möchte oder doch lieber einen Schleichweg nimmt...

Na klar bewahr ich die auf :D Auch wenn von den vier Fotos bisher noch keins dabei war, von dem ich sagen würde "Jo, die 15 Euro haben sich gelohnt". Obwohl, genau genommen haben nur drei Fotos 15 Euro gekostet, mein allererster Blitzer war richtig teuer: 125 Ocken mit Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt.

Nee, Scherz beiseite, hier in Gladbach gibts die Fotos auf der Rechnung, genau wie in Meerbusch. Und solche wichtigen Sachen heb ich schon mal ganz gerne was länger auf. 

In der Fahrschule hab ich auch mal ein Foto gefahren, das hab ich aber nie zu Gesicht bekommen. Mein Fahrlehrer hat stillschweigend bezahlt, weil er genau wusste, dass er dieses Foto hätte verhindern können. 

vor 10 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Da das hier grad wieder aktuell ist...

Bisher kam nichts. 

März vorbei, April auch fast.

Wenn das mit der Regel stimmt, das Busgeldbescheide vier bis sechs Wochen brauchen, haben wir wohl Glück gehabt.

Klopf auf Holz .

Soweit ich weiß gibt es eine Frist von 12 Wochen innerhalb der die Zustellung erfolgen muß. Habe es auch 1x erlebt dass diese Frist bis auf 3 tage ausgeschöpft wurde...

  • Ersteller
vor 46 Minuten, bx-basis sagte:

Soweit ich weiß gibt es eine Frist von 12 Wochen innerhalb der die Zustellung erfolgen muß. Habe es auch 1x erlebt dass diese Frist bis auf 3 tage ausgeschöpft wurde...

Das ist natürlich richtig. Deswegen hab ich "klopf auf Holz" geschrieben. Normaler weise dauert die Zustellung des Anhörungsbogens in Berlin, laut Aussage meines Anwalts , 4-6 Wochen.

vor 13 Stunden, **HD** sagte:

du Glückspilz,

da kannste ja in Zukunft ohne Rücksicht weiter rasen ...........................

habs nicht ohne Grund gemacht.Konnte mir aussuchen ob ich Vollgas gebe oder mich vom LKW in die Leitplanke drücken lasse.

...besagte Minikamera auf der A7 war nur 1x da. Bin grad heut da lang, nix zu sehen.

Entweder Test, oder da war noch mehr Technik, die ich nicht gesehen habe.

Carsten

Statistik - Zwecke vielleicht? Zum Beispiel wie frequentiert die Autobahn da ist?

vor 9 Stunden, bernd_bln sagte:

habs nicht ohne Grund gemacht.Konnte mir aussuchen ob ich Vollgas gebe oder mich vom LKW in die Leitplanke drücken lasse.

das hättest du ja gleich mal dazuschreiben können

Gruß HD

hat die Hellseher- Prüfung nicht bestanden

vor 19 Stunden, **HD** sagte:

das hättest du ja gleich mal dazuschreiben können

Gruß HD

hat die Hellseher- Prüfung nicht bestanden

Sowas passiert eben;) Manchmal beschreibt man Dinge nicht gründlich genug weil man sie selbst erlebt hat;)

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.