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Persönliche Warnung vor User Sturm....


Speedy7782

Empfohlene Beiträge

Mal ganz unabhängig von der Qualität oder auch nicht der geleisteten Arbeit. Die kann und will ich nicht kommentieren, da ich sie nicht gesehen habe. Wenn es ein finanzielles Problem gibt, sollte man vorher offen darüber reden. Dann kann der Schrauber entscheiden, ob er das machen möchte oder nicht. Erst alles schön machen lassen und dann mit so einem Thema um die Ecke kommen, das geht gar nicht. Das ist in erster Linie eine Frage des Vertrauens. Und genau damit sollte man sehr vorsichtig umgehen. Ist es einmal weg, kommt es so schnell nicht wieder...... Am Ende schneiden sich diese Leute ins eigene Fleisch. So fürchterlich viele Club-Kollegen in der Nähe wird es nicht geben, die mal am Auto Hand anlegen. 

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vor einer Stunde, FuchurXM sagte:

Wenn, dann würde ich zumindest versuchen möglichst oft dabei zu sein als wenigstens Handlanger und versuchen dem Reperateur die Arbeit soweit es geht zu erleichtern...

Das kommt auf den Reparateur an. Wenn einem da ständig einer ohne Ahnung und ohne handwerkliche Fähigkeiten vor der Nase herumstolpert, kann das anstrengend werden. Dann lieber den Auftrag erledigen und den Kunde auf Abstand halten... ;)

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vor 38 Minuten, fantaweather sagte:

Sturmd... will zum Schraubertag zu Rene Mansveld kommen. Evtl. kann man Ihn da abpassen.

Na, jetzt kommt er bestimmt richtig gerne ;) 

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  Das ist ja bitter ! Sturmdxxx hat anscheinend die Ignore Taste falsch bedient ! ...

Nö, der User wurde kürzlich gesperrt, aus gutem Grund. Ich hab allerdings keine Ahnung für wie lange. Aber das ist egal, denn mitlesen kann er ja auch ohne eingeloggt zu sein.
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Nö, der User wurde kürzlich gesperrt, aus gutem Grund. Ich hab allerdings keine Ahnung für wie lange. Aber das ist egal, denn mitlesen kann er ja auch ohne eingeloggt zu sein.


Darf man fragen, warum er gesperrt wurde?
Gruß Sebastian
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Sturmd... will zum Schraubertag zu Rene Mansveld kommen. Evtl. kann man Ihn da abpassen.

Oh je, das hört sich ja nach Diskoklopperei an.

 

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Mal abgesehen von der Arbeit, und der Zahlung.......

5 Monate stand der Wagen? Womit ist er denn in der Zeit gefahren?
Ich setze mal vorraus, dass er noch einen anderen Wagen hat. Ergo hätte er auch 5 Monate warten können bis er das Geld hat, und hätte dann die Reparatur beauftragen können.
Ich zahle immer bar wenn ich um einen Gefallen bitte, und so halte ich es auch wenn ich für jemanden was am PC mache.
Beispiel:
Neue Festplatte soll her. Dann fahre ich mit dem betreffenden zum Händler, berate ihn und er kauft das Teil. Dann baue ich es ein und kassiere bar. Zumindest trete ich so nicht in Vorkasse für Material.
Klappt prima, und man merkt sofort wer das Geld für eine Reparatur hat.
 

Viele Menschel leben aber prinzipiell so. Erst Leistung bekommen, und nicht zahlen. Dann wundern wenn es Konsquenzen gibt. Kann ich ein Lied von singen.......leider.

Bleibt hier nur viel Erfolg zu wünschen, und dass es gut ausgeht.

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Wenn man von einer Abtretung der Forderung ausgehen will, empfehle ich, sich vorher über Formerfordernisse kundig zu machen. In CH muss eine Abtretung schriftlich erfolgen, und die Forderung muss bestimmt oder bestimmbar sein.

In D läuft so manches ein wenig anders, auf die Schnelle hab ich aber §403 BGB gefunden.

auch die darauf folgenden §§ sollte man mal durchgehen...

Wichtig ist, zu wissen, dass die Abtretung der Grundidee nach den Schuldner nicht benachteiligen darf. Auch dann nicht, wenn er darüber nicht informiert wurde. Der, der die Forderung erworben hat, sollte also wissen, dass ihn ggf. auch Einreden treffen können, die dem Schuldner gegen den ursprünglichen Gläubiger zustanden.

Eventuell ist es eben doch einfacher, wenn jeder dahin leistet, wo er ursprünglich sollte. Nur schon, weil eine Urkunde wie sie §403 BGB nennt, Geld kostet. Kann sein, darauf kommts nicht an, wenns um zigtausend € geht. Wenn aber der Notar soviel kost, wie die Forderung voraussichtlich bringen kann, ist das ein Schildbürgerstreich... Gut, man kann dann immer noch hoffen, dass es ohne geht. Da steht ja nichts von erforderlich...

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Eine FORDERUNG abzutreten heißt aber, dass man kein Geld mehr bekommt, weil das jemand Anderes kassiert (der an dem die Forderung abgetreten wurde).
In diesem Fall habe ich aber das Ausführen der Zahlung übernommen (nicht den Anspruch und nicht die Schuld), indem ich das zu entrichtende Geld an einen anderen Empfänger überweise.

Gruß
René

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vor 3 Stunden, Juergen_ sagte:

Wegen beleidigender Inhalte in einem hier geschriebenen Posting.

Es wurden Federkugeln verkauft, die hatten aber alle deutlichen Überdruck und drastische aber wahre, sowie abwegige und weitschweifige Beiträge wurden Opfer einer großen LHM-Flut.

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vor 47 Minuten, bluedog sagte:

auch die darauf folgenden §§ sollte man mal durchgehen...

Ich zweifele etwas daran das auch Juristen auf alle Fragen dieses Konfliktes zu einer einheitlichen Antwort kommen, weil eben viele der Absprachen unscharf sind oder unterschiedlich interpretiert werden. Rene hat mit seiner treuhaenderischen Verwaltung des Geldes aber wohl auch ein Richteramt mit geerbt. 

Wenn mal abgesehen von der Qualitaet der Ausfuehrung, die Darstellung von Speedy korrekt sind und an diese Nachbarschaftshilfe die Regeln fuer einen Werkvertrag anlegt, muss bei einer Minderleistung diese ein mal belegt werden und weiterhin dem Ausfuehrenden auch die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden, wenn nicht gar die Ursache im angelieferten Material liegt. Der Nachweis der mangelhaften Leistung  geht nach einem halben Jahr auch auf den Auftraggeber ueber. Das ist ja wohl schon oder steht kurz bevor.

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vor 50 Minuten, MatthiasM sagte:

Rene hat mit seiner treuhaenderischen Verwaltung des Geldes aber wohl auch ein Richteramt mit geerbt. 

Das eher nicht. Treuhänder ist nicht gleich Richter. Ein Treuhänder ist einer, der fremde Vermögenswerte verwaltet. Ein Richter ist einer, der Rechtsfragen kraft der Autorität seines Amtes unter berücksichtigung verschiedener Rechtsquellen beantwortet und so Streit schlichtet.

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vor 28 Minuten, bluedog sagte:

Treuhänder ist nicht gleich Richter. 

Hm, und was macht Rene wenn es keine Einigung unter den Zweien gibt? Geld behalten? Das sicher nicht. Auf eine juristische Entscheidung warten? Die halte ich nicht fuer wahrscheinlich. Und wenn er einem der beiden das Geld gibt, hat er diesen Streit faktisch entschieden. 

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 23 Minuten, MatthiasM sagte:

Hm, und was macht Rene wenn es keine Einigung unter den Zweien gibt? Geld behalten? Das sicher nicht. Auf eine juristische Entscheidung warten? Die halte ich nicht fuer wahrscheinlich. Und wenn er einem der beiden das Geld gibt, hat er diesen Streit faktisch entschieden.

Dann vielleicht jedem die Hälfte geben? ;)

Gruß
René

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Aber nicht kraft seines Amtes. Deshalb hängt er da selber drin, wenn er falsch entscheidet. Dann hat er das Problem, dass er das Geld dem zahlen muss, dem er es nicht gegeben hat, es aber ja gar nicht mehr hat.

Einem Richter wird das nie passieren.

Um auf Deine Frage zu antworten: Ja, das Geld solange behalten, bis zweifelsfrei feststeht, wem das Geld zusteht. Auf welchem Weg diese Entscheidung erreicht wird, interessiert den Treuhänder nur soweit es für ihn Haftungsfolgen haben kann.

Er kann sich die Forderung zu dem Geld natürlich auch abtreten lassen. Dann fallen Besitzer und Gläubiger zusammen. Dann sollte das aber in der rechtsgenüglichen Form passieren, und die Forderung wird nicht gratis zu bekommen sein.

So bekäme der Schrauber einen Teil seiner Forderung unabhängig vom Ausgang der Sache gedeckt, und der Treuhänder wäre aus dem Schneider. Er trüge dann aber auch das Risiko, dass sich seine Forderung später als (teilweise) unberechtigt herausstellen könnte und er an die Partei leisten müsste, deren Forderung er nicht erworben hat. Das kann er versuchen dadurch zu vermeiden, dass er sich auch dessen Forderung abtreten lässt. Nur: Eine von beiden Forderungen ist sicher nichts wert, da die zugrundeliegende Arbeit nur einmal geleistet und nicht zweimal bezahlt wird, und der Schaden nur unter dem Vorbehalt des nachweises in eine Ersatzforderung mündet. Ausserdem verjährt die Ersatzforderung schneller als der Werklohn, bzw. die Aufwandserstattung.

All das wird sich auf den Einkaufswert der Forderungen auswirken...

So, genug theoretisiert. Ich würde als Treuhänder einfach abwarten. Etwa, bis eine Schadensersatzforderung verjährt wäre und damit klar, wem das Geld zusteht.

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Jemand, der eine Arbeit in Auftragt gibt, hat Selbige erstmal zu bezahlen. Wenn später Mängel auftreten sollten, kann man immer noch reklamieren. Aber es grenzt schon an dumme Naivität (sorry wegen der klaren Worte) seitens des Reparators, das reparierte Objekt ohne vorherige Bezahlung rauszugeben. Da hätte IMHO Speedy 7782 nicht tun sollen. Ultimatum stellen über einen Anwalt: Entweder Bezahlung mit Fristsetzung, oder Platzmiete, bis Selbige den Wert des Autos übersteigt... Dann die Karre konfiszieren, verscherbeln und Punkt.

Jedenfalls hat sich dieser Sturm---haubenträger hier gewaltig diskreditiert mit solchen wiederholten Aktionen...

Bearbeitet von P. Marlowe
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vor 28 Minuten, P. Marlowe sagte:

Jemand, der eine Arbeit in Auftragt gibt, hat Selbige erstmal zu bezahlen.

Bei einem Auftrag, ja. Wenn es sich aber um einen Werkvertrag handelt, ist das nicht ganz so einfach.

Zum Unterschied:

Bei einem Auftrag ist ein (persönliches) tätig werden des Auftragnehmers für die Belange des Auftraggebers geschuldet. Ein Erfolg kann entweder nicht garantiert werden oder ist nicht zwingend erforderlich.

Ärzte, Anwälte oder Wissenschaftler arbeiten so. Der Arzt kann unmöglich garantieren, dass sein Patient gesund wird.

Der Anwalt kann nicht den Erfolg seiner Tätigkeit nach Wunsch seines Mandanten garantieren.

Wissenschaftler wissen in der Regel nie so ganz sicher, wohin ihre Forschung führt.

Beim Auftrag ist die geleistete Arbeit also zu zahlen, auch dann, wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt. Er kann ausserdem jederzeit beiderseits beendet werden. Allenfalls mit Entschädigungspflicht bei Beendigung zur Unzeit.

Ein Erfolg ist meist beabsichtigt, kann aber in der Regel nicht garantiert werden und ist deshalb auch nicht geschuldet.

Bei einem Werkvertrag ist dagegen anders strukturiert. Er hat einen sichtbaren, objektiv feststellbaren Erfolg, ein Resultat, ggf. ein Produkt zum Ziel. Der Werkauftragsnehmer hat dafür einzustehen. Es reicht dann eben nicht die Tätigkeit, es zählt der Erfolg.

Etwa, wenn ich dem Schreiner einen Tisch nach Mass oder einen Schrank in bestimmter Machart, Abmessung und und und in Auftrag gebe. Zahlungspflichtig werde ich dann, wenn das Werkstück geliefert wurde. Es kann aber durchaus auch Vorauszahlung oder Teilvorauszahlung vereinbart werden. Bei Mängeln kann man dann Nachbesserung verlangen, eine Minderung des Kaufpreises oder sogar vom Vertag zurücktreten. Je nach Umständen.

Ich überlasse es den Beteiligten, einzuschätzen, was nun in ihrem Fall eher zutrifft. Nur soviel: Wie man das Kind nennt, hat keinen Einfluss auf die Kategorisierung, und es kommen zu allem Übel auch noch Mischformen dieser beiden und diverser anderer Vertragstypen vor...

Bearbeitet von bluedog
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Fullmetaljacket
vor 5 Stunden, Steinkul sagte:

Es wurden Federkugeln verkauft, die hatten aber alle deutlichen Überdruck und drastische aber wahre, sowie abwegige und weitschweifige Beiträge wurden Opfer einer großen LHM-Flut.

Wann gibts hier endlich einen Dislikebutton für sinnfreies Gesülze :angry:???

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vor 20 Minuten, Fullmetaljacket sagte:

Wann gibts hier endlich einen Dislikebutton für sinnfreies Gesülze :angry:???

Hier im Forum wird soviel sinnfrei gesülzt, da kommt es auf einen "Sülzer" mehr oder weniger auch nicht an ................  :)

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By the way ....

Sülze mit Bratkartoffeln und Remoulade hab ich schon lange nicht mehr gegessen. Gleich mal vormerken fürs Wochenende  B)

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