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Mir ist einer reingefahren

Hervorgehobene Antworten

auf einen eigenen Gutachter würde ich auf gar keinen Fall verzichten, die Schuldfrage scheint ja klar zu sein und so ist auch klar, dass die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachters zu übernehmen hat. 

vor 19 Minuten, AStrunk sagte:

auf einen eigenen Gutachter würde ich auf gar keinen Fall verzichten, die Schuldfrage scheint ja klar zu sein und so ist auch klar, dass die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachters zu übernehmen hat. 

Im Prinzip ja. Es könnte allerdings sein, dass ein Kostenvoranschlag ausreicht. Ich würde es zunächst damit probieren. Wenn die Versicherung nicht will, kann man immer noch einen Gutachter beauftragen.

Grüße
Andreas

  • Ersteller

Ja, so denke ich auch.

Erst mal schauen ob noch mehr kaputt ist. Wenn da ne höhere Summe X rauskommt kann man , oder sollte man einen Gutachter einschalten. 

Um schlafmützige Geschäftsstellen zu umgehen: HUK Schadensservice-Hotline anrufen und Schadennummer erfragen, falls noch nicht vom Verursacher gemeldet wurde kann man das auch gleich selbst erledigen. Der HUK braucht man dann nur kurz mitteilen daß der Wagen begutachtet wird um die Schadenshöhe festzustellen. Der Gutachter rechnet bei Angabe der Schadennummer direkt mit der HUK ab. Funktioniert auch mit allen anderen Versicherungen, habe ich schon mehrfach so praktiziert...

vor einer Stunde, AndreasRS sagte:

Im Prinzip ja. Es könnte allerdings sein, dass ein Kostenvoranschlag ausreicht. Ich würde es zunächst damit probieren. Wenn die Versicherung nicht will, kann man immer noch einen Gutachter beauftragen.

Grüße
Andreas

ich verstehe den Sinn nicht. Warum sollte man das Risiko eingehen dass es mit lediglich einem Kostenvoranschlag Diskussionen gibt wenn man zweifellos das Recht hat einen Gutachter zu beauftragen und es genauso zweifellos ist dass man ihn nicht bezahlen muss? 

Aber jeder wie er meint....

Die Schadenshöhe ist mit ziemlicher Sicherheit 4stellig, alleine um festzustellen dass es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt (bei 30 Jahren Fahrzeugalter kann der Wert doch stark variieren...) ist ein Gutachter erforderlich. Bei mehr als 1000-1500€ wollen die Versicherer sowieso meist ein Gutachten sehen und keinen KVA. Also direkt bei der HUK anrufen zwecks Schadensnummer und dann einen Gutachter nach Wahl beauftragen sich den Wagen anzusehen.

Hallo,

vor 28 Minuten, AStrunk sagte:

ich verstehe den Sinn nicht. Warum sollte man das Risiko eingehen dass es mit lediglich einem Kostenvoranschlag Diskussionen gibt wenn man zweifellos das Recht hat einen Gutachter zu beauftragen und es genauso zweifellos ist dass man ihn nicht bezahlen muss?

Weil man mit einem Kostenvoranschlag die Versicherung stärker unter Druck setzen kann: "Zahlt, oder es kommen Gutachten *und* Anwalt dazu".

Grüße
Andreas

Völlig sinnfrei, denn sie müssen das Gutachten ja ohnehin bezahlen und werden sich dagegen auch nicht wehren.

Viele kennen ihre Rechte nicht genau: Bei einem unverschuldeten Unfall, MUSS die gegnerische Versicherung die Kosten für einen frei gewählten Gutachter UND einen Anwalt voll zahlen.

Ich würde mir auf jeden Fall einen Gutachter suchen und falls es auch nur die geringsten Probleme gibt, ab zum Anwalt.

Die Versicherung muss ein Gutachten nur dann zahlen, wenn kein sogenannter Bagatellschaden vorliegt. Und leider ist tatsächlich die HUK kein einfacher Partner bei der Schadenabwicklung. Ein vernünftiger Gutachter lässt sich daher vorab bestätigen, dass er die Kosten für sein Gutachten im Streitfall von Dir erhält, Du darfst Dich dann mit der HUK rumärgern. Daher ist im Falle einer Abwicklung über die Versicherung der direkte Weg zum Anwalt wichtiger, den den muss die Versicherung in jedem Fall bezahlen und nach meiner Erfahrung läuft die gesamte Abwicklung dann problemloser. 

P.

 

Allein eine beschädigte Stoßstange ist beim CX kein Bagatellschaden mehr, das kann man auch einer HUK schnell begreiflich machen. Ich hatte beruflich viel mit Schadensabwicklung zu tun, es gab da eigentlich mit keinem Versicherer ernsthafte Probleme. Die gab es höchstens mit schlafmützigen Agenturen vor Ort, daher mein Rat sich immer direkt an den Versicherer zu wenden.

Mir ging es nicht um die Definition der Schadenhöhe im speziellen Fall hier, sondern um die grundsätzliche Feststellung. Und oben zitierte Abzüge habe ich selbst 3mal erlebt, jeweils unbegründet. Daher: bei eindeutiger Schuldfrage immer nur noch mit Anwalt, reduziert den eigenen Aufwand und sorgt meist für einen reibungslosen Ablauf.

Das beste hab ich aber mal bei einem etwas exotischeren Italiener vor 10 Jahren erlebt. Damals hat die gegnerische Versicherung den Gutachter bestimmt, den ich zunächst hab walten lassen. Im Gutachten waren dann aber so eklatante Fehler drin, dass die sich auch ohne Gegengutachten darstellen liessen. Allerdings gabs auch Fehler zu meinen Gunsten. Mein Anwalt hat damals mit dem Sachbearbeiter der Versicherung am Telefon gehandelt wie auf dem Gebrauchtwagenmarkt, hatten uns dann aber schnell auf eine Summe geeinigt, die mehrere tausend EUR über dem Gutachten lag. Beide Seiten zufrieden, Thema kurzfristig vom Tisch.

P.

Hallo,

vor 32 Minuten, bx-basis sagte:

Ich hatte beruflich viel mit Schadensabwicklung zu tun, es gab da eigentlich mit keinem Versicherer ernsthafte Probleme.

Mit der "DA Direkt" hatte ich vor einem guten Jahr erheblich Probleme. Trotz eindeutiger Sachlage und Einschaltung eines Anwalts haben die sich einfach nicht bewegt. Leider hatte ich einen schnarchnasigen Anwalt,, der der Versicherung mehrfach neue Fristen gesetzt hat, statt mal endlichg zu klagen. Irgendwann haben sie dann doch bezahlt, dann aber vollständig. Leider war mein Anwalt zu doof, die Kosten für ein Mietfahrrad in der Zeit vernünftig anzusetzen.

Grüße
Andreas

  • Ersteller

Danke für den ganzen Input.

Für mich ist es tatsächlich Premiere. Hatte die letzten 25 Jahre keinen Versicherungsschaden. Bzw. keinen den ich nachverfolgen konnte. Einige male Fahrerflucht und Vandalismus gab es aber schon :( .

Ich werde berichten.

Ich denke, man sollte sich erstmal entspannen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren, da bekommt man dann schon mit, wie es läuft.

Ich hatte 2 fremdverschuldete Schäden in den letzten 20 Jahren, ein Mal wurde erst nach der Drohung mit der Beauftragung eines Anwalts gezahlt, das andere Mal innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Gutachtens durch einen Gutachter, den ich selber beaufragt hatte - da hatte mir die Dame der gegnerischen Versicherung schon am Telefon gesagt, dass ich selber einen beauftragen könne. Mittwoch hatte ich das Gutachten im Briefkasten, Samstag den Scheck der Versicherung zuzüglich Auslagenpauschale.

Als ich selber meiner Schwiegermutter ins Garagentor gefahren bin, hat meine Versicherung (HUK) auch gar keine Probleme gemacht, ging alles ruckzuck und ohne Anwalt.

Der Kaskoschaden an meinem VW Bora (da waren 3 Bäume vom Nachbarn draufgefallen, über 3000,- Schaden, Gutachter wurde natürlich von der Versicherung gestellt) wurde auch innerhalb von einer Woche reguliert ohne das kleinste Problem.

Also immer ganz ruhig bleiben. Alle Eskalationsstufen vorbereiten, aber vom besten Fall ausgehen. Und da der Fall klar ist, die Schadenssumme überschaubar und du eine 'weiße Weste' hast, stehen die Chancen sicher ganz gut.

 

  • Ersteller

Hab bei der HUK angerufen. Der Schaden war noch nicht gemeldet. Die haben jetzt alles aufgenommen und ich soll in meine Werkstatt des Vertrauens fahren und den Kostenvoranschlag mit Fotos einsenden.

... und immer dran denken, Du bist im Besitz eines gepflegten Liebhaberfahrzeugs von historischem Wert = Wiederbeschaffungswert (idR. höher als der Zeitwert). Viel Glück !

Gruß

vor 20 Minuten, Zu Gast sagte:

... und immer dran denken, Du bist im Besitz eines gepflegten Liebhaberfahrzeugs von historischem Wert = Wiederbeschaffungswert (idR. höher als der Zeitwert). Viel Glück !

Gruß

Gerade deshalb ist ein Gutachten notwendig, denn nur so kann der Wiederbeschaffungswert überhaupt beziffert werden.

Hallo,

das einfachste ist einen Gutachter beauftragen und dann das ganze einem Anwalt zu geben. Ich habe es aufgegeben mich mit und über Versicherungen zu ärgern. Wieso soll man sich selbst darum kümmern ?!?! Als Geschädigter hat man das Recht auf eigenen Gutachter und Anwalt. Gerade die HUK ist meist schwierig. Wenn die HUK Post vom Anwalt bekommt wissen die wie der Hase läuft, ohne wird versucht zu drücken, zu verzögern und zu kürzen....

 

  • Ersteller

Jetzt mal ganz doof.

Verkehrsrechtsschutz oder reicht die normale ?

Verkehrsrechtschutz hab ich aktuell nämlich keine.

Hey,

solange Dir nichts vorgeworfen wird, brauchst Du keine.

Grüße
Andreas

Verkehrsrechtschutz, weil's mit dem Auto zu tun hat!

  • Ersteller

Hallo Murphy ! 

Die einzige Versicherung die ich letztes Jahr gekündigt habe um woanders mal zu schauen .

Na gut, muss es halt ohne Anwalt gehen .

Das geht auch problemlos. Wie gesagt, laß nichts über irgendwelche Agenturen laufen, die verzögern nur alles. Schuldfrage ist glasklar, von daher hat die Versicherung nicht allzu viele Möglichkeiten...

Reich erst mal den Kostenvoranschlag wie gefordert ein und warte ab, was kommt. Gibt es dann wirklich Probleme, geh zum Anwalt. Du riskierst nur, dass Du evtl. dem Anwalt einen Kostenvorschuss geben musst. Bezahlen muss aber letztendlich die Versicherung den Anwalt auch.

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