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Felgengrösse XM V6 123KW( Y4)

Hervorgehobene Antworten

Hallo.

Ich habe mir für meinen XM neue Alufelgen gegönnt.

Die Felgen haben eine ABE, in der auch der XM aufgeführt ist.

Jetzt bin ich mir jedoch nicht mehr ganz so sicher, ob die Felgen passen.

Die Grösse der Felgen sind 6,5 j x 15 H2-5/108/65,1-Einpresstiefe 40.

Es handelt sich um das Modell Tropez  in shadow silber von DBV.

Muss ich trotz der ABE, in der der XM aufgeführt ist, das Auto noch beim TÜV

vorfahren?

Unter" spezielle Auflagen" in der ABE steht nämlich sowas unter Ao1.

Die ABE/Gutachten kann  man bei DBV im Internet einsehen.

Sind hier Reifenspezialisten im Forum, die mir weiterhelfen könnten.

Gruss und danke, Michael.

Et 40 beim Xm ? Kann nur vom Xantia sagen da hab ich ET 15 .

Xantia... 

Nur ein XM ist ein XM :D 

Ich kenne die ET der Originalfelgen nicht, ich habe aber ET35 Zubehörfelgen drauf und die kommen ein Stück weiter raus als die originalen. ET40 geht also ohne Probleme...

Meine sind übrigens auch von DBV, allerdings 7,5x16". Die HU wurde mir wegen nicht eingetragener Räder mal verweigert. Weiß aber nicht, wie es mit 15" Rädern aussieht bzw. ob Zubehör-Alus grundsätzlich einzutragen sind.

  • Ersteller

Welche Einpresstiefe haben denn die original Alufelgen?

Ich dachte die ganze Zeit, wenn eine ABE vorhanden ist, kann man die Felgen

einfach draufmachen.

In diesem Gutachten von DBV steht es jetzt aber anderst.

Ich muss demnächst ohnehin zur Hauptuntersuchung mit dem XM.

Kann der Prüfer die Abnahme vornehmen, oder muss ich danach noch

zur Zulassungsstelle?

Gruss.

Also, gerade nachgeschaut: Originale Alufelgen haben ET43.

ABE hatte ich auch, die ist m.W. die Grundlage, damit die Felgen überhaupt eingetragen werden können.

Die Abnahme erfolgte beim TÜV, mit dem dabei ausgehändigten Schrieb konnte ich die Räder dann bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

vor 13 Stunden, dackelinchen sagte:

Welche Einpresstiefe haben denn die original Alufelgen?

Ich dachte die ganze Zeit, wenn eine ABE vorhanden ist, kann man die Felgen

einfach draufmachen.

In diesem Gutachten von DBV steht es jetzt aber anderst.

Ich muss demnächst ohnehin zur Hauptuntersuchung mit dem XM.

Kann der Prüfer die Abnahme vornehmen, oder muss ich danach noch

zur Zulassungsstelle?

Gruss.

Wenn als Auflage aufgeführt ist, dass der Anbau der Felgen abgenommen werden muss, muss das auch für eine positive HU geschehen.

Häufig wird aber von den Prüfern die ABE nicht durchgelesen, sodass die fehlende Abnahme nicht bemängelt wird.

Die Abnahme kann der Prüfer bei der HU machen, Eintragung ist i.d.R. ert bei nächter Befassung der Zulassunsgstelle mit den Papieren notwendig. Abnahmeprotokoll muss dann aber mitgeführt werden.

Ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht steht in der ABE oder dem Teilegutachten ausdrücklich drin. Ist eine Abnahme erforderlich so ist diese unverzüglich durchzuführen und nicht erst bei der nächsten HU.

Teilegutachten sind immer abnahmepflichtig. (unverzüglich sowieso)

vor 16 Stunden, dackelinchen sagte:

Hallo.

Ich habe mir für meinen XM neue Alufelgen gegönnt.

Es handelt sich um das Modell Tropez  in shadow silber von DBV.

Moin Michael,

hast Du zufällig ein Bild vom Fahrzeug mit den Felgen? Nur mal gucken ;)

Gruß Volker

vor 30 Minuten, Dr.Jones sagte:

Teilegutachten sind immer abnahmepflichtig. (unverzüglich sowieso)

Teilegutachten und ABE sind aber was grundsätzlich Verschiedenes ! Wenn es eine ABE gibt, in der der XM mit der entsprechenden Bereifung aufgelistet ist (Serienbereifung), dann muß man die ABE in Papierform mitführen, aber nichts eintragen lassen. Wenn in den Fußnoten explizit eine Eintragung verlangt wird (normal nur bei abweichender Bereifung), dann muß man das halt machen. Ansonsten sind die Fußnoten einfach nur im Betrieb zu beachten ("keine Schneeketten aufziehen...").

Meine Zubehörfelgen am ZX waren ohne ABE, auch im Netz nix zu finden. "Mein" GTÜ Mann hat im GTÜ Intranet geschaut, mir die ABE ausgedruckt und gut. Wollte nie mehr jemand sehen (Serienbereifung).

Egal ob ABE oder Teilegutachten: genau durchlesen und genau das machen was dort geschrieben steht - dann ist man auf der sicheren Seite...

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