7. Juni 20179 J. Eigentlich muß man da gar nichts drüber schreiben. 199,- für einen durchreparierten Xantia, das ist einfach nur Blödsinn. Wahrscheinlich erschiene dieser Anwalt tatsächlich mit einer Kinderrassel beim Gericht. Ich vermute aber, daß er es gar nicht bis dorthin schafft, weil keiner daran denkt ihn einzuladen.
7. Juni 20179 J. Ersteller Wir sind ja anwaltlich vertreten und haben Rechtsschutz , da mach ich mir keinen Kopf, der hat auch einen entsprechend deutlich formulierten Brief geschrieben.
7. Juni 20179 J. vor 16 Stunden, Henry K sagte: Wie gesagt die Auflage war der 1.6 musste abgemeldet werden und ein anderes zulassen. Das ist rechtlich nicht haltbar. Selbst in Frankreich wo recht schnell bei solchen alten Autos die Carte Grise eingezogen wird (deshalb gebe ich meine niemals aus der Hand) geht das nicht. Im schlimmsten Fall können sie dich zwingen vor der Wiederinbetriebnahme ein Gutachten zum Beweis der sachgerechten Reparatur vorzulegen. Diese Vorgehensweises gibt es in Deutschland meines Wissens nach nicht bzw nur in Fallen wo wirklich die Struktur des Fahrzeugs beschädigt ist.
7. Juni 20179 J. Sinngemäss dem Anwalt schreiben, er solle sich doch bitte an die Fakten halten....ein Geschädigter hat ein Recht auf einen Gutachter und die Bezahlung obliegt nicht dem Verursacher (ausser er will den Schaden selbst begleichen, für diesen Fall gebt ihr dem LINKSanwalt bereits vorsorglich eure Bankverbindung an und bittet um Einzahlung des Schadensbetrags PLUS Anwaltskosten..Gutachterkosten...in 14 Tagen), sondern seiner Versicherung. Dann noch subtil dazusetzen...Fachanwälte kennen sich in der Situation bestens aus....er solle doch bitte solche Schreiben unterlassen und den Zuständigkeitsweg wahren.
7. Juni 20179 J. vor 2 Stunden, CX Fahrer sagte: Das ist rechtlich nicht haltbar. Selbst in Frankreich wo recht schnell bei solchen alten Autos die Carte Grise eingezogen wird (deshalb gebe ich meine niemals aus der Hand) geht das nicht. Im schlimmsten Fall können sie dich zwingen vor der Wiederinbetriebnahme ein Gutachten zum Beweis der sachgerechten Reparatur vorzulegen. Diese Vorgehensweises gibt es in Deutschland meines Wissens nach nicht bzw nur in Fallen wo wirklich die Struktur des Fahrzeugs beschädigt ist. Wenn das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird ,dann konnte erst nach der Zulassung des anderen der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden. Zumindest ist das bei Allianz so ,wo der gegnerische Wagen dessen Fahrer schuld hatte ,versichert war .
7. Juni 20179 J. Das ist rechtlich nicht haltbar. Wirtschaftlicher Totalschaden, nicht Technischer. Da ist und bleibt dein Auto wenn du das so willst.
7. Juni 20179 J. Ersteller DAs will die Allianz vielleicht glaubend machen, das man abmelden muß, klar man bekommt mehr Geld wenn man ein anderes Auto nach 14 Tage Suche anmeldet : Die Ummeldekosten Nutzungsausfall Umbaukosten etwaiger Sondersachen wie z. B. die Gasanlage. und so weiter. Aber Bedingung kann das niemals sein
7. Juni 20179 J. Nutzungsausfall, bzw Wiederbeschaffungsdauer weist ein vernünftiger Gutachter bereits im Gutachten aus und insbesondere die Allianz hat bei uns immer alles sofort ohne Theater überwiesen.
7. Juni 20179 J. sicher bleibt es mein Auto ,aber wie gesagt Abmeldung war Pflicht .Nun wird er mit neuer Nummer ab Herbst wieder fahren.
8. Juni 20179 J. Keiner kann Dich dazu zwingen das Fahrzeug abzumelden. Ich bin immer wieder erstaunt was für Maschen sich die Versicherer ausdenken...
8. Juni 20179 J. vor 1 Stunde, bx-basis sagte: Keiner kann Dich dazu zwingen das Fahrzeug abzumelden. Ich bin immer wieder erstaunt was für Maschen sich die Versicherer ausdenken... ich hab das sogar schriftlich,von der Arroganz Versicherung,keine Abmeldung kein Wiederbeschaffungswert .
8. Juni 20179 J. Den dazugehörigen Gesetzestext der dem Versicherer dieses Vorgehen erlaubt hätte ich dann gerne mal gesehen.
8. Juni 20179 J. vor 1 Stunde, Henry K sagte: ich hab das sogar schriftlich,von der Arroganz Versicherung,keine Abmeldung kein Wiederbeschaffungswert . Bedauerlicherweise ist es, auch bei eindeutiger Rechtslage, notwendig immer einen Anwalt mit der Abwicklung von Unfallschaeden zu beauftragen! Versicherungen haben zwei Stapel: Anwaltsvertretene und Bloede. Traurig ist aber leider so! Auch mein letzter Versuch den Schaden eines Unfalls geringer zu halten, war leider durch das uneinsichtige verhalten der gegnerischen Versicherung zum Scheitern verurteilt. Als es 10 Tage nach einreichen des Kostenvoranschlages immer noch keine Freigabe gab, habe ich einen Gutachter beauftragt. Haette nicht sein muessen! Der Versicherung hat es in deinem Fall gleich zu sein wie Du deinen Schaden behebst und ist nicht berechtigt dir Vorschriften zu machen, das ist auch schon mehrfach gerichtlich so entschieden worden. Einzig die Auszahlung der Mehrwertsteuer ist juristisch umstritten, wenn sie meines Wissens nach aber haeufig zu gusnten des Geschaedigten entschieden wird. Dem Versicherten steht es im vorgestellten Fall zu einen eigenen Gutachter zu stellen, den er allerdings auch bezahlen muss. Rechtsanwaelte sind zur Wertermittlung eines Fahrzeuges nicht qualifiziert.
8. Juni 20179 J. Ich hatte natürlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet ,aber wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt hat ,ist das Auto aus Sicht der Versicherung Schrott .Oder sehe ich das falsch .
8. Juni 20179 J. Das ist falsch, denn auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen kann man sich als Besitzer ja für eine Reparatur entscheiden, wie auch immer die dann aussehen mag. Entweder man macht es in Eigenleistung oder man macht Abstriche bei der Ausführung (z.B. Gebrauchtteile mit falscher Lackierung) oder man läßt es komplett machen und zahlt dann halt drauf. In jedem Fall hat man einen Anspruch auf Schadensausgleich, und das ist beim wirtschaftlichen Totalschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert.
8. Juni 20179 J. Ok na gut der 1.6 sollte normal auch im April Pause einlegen da der Tct Break da war ein Auto kann man ja nur fahren. Dank dem Xantiaschrauber aus Rastede steht er wieder ordentlich da .
8. Juni 20179 J. Kommen die "Restwert-Leichen" auf eine "schwarze Liste" der Versicherer? Wenn diese nicht verschrottet wurden und in einen Unfall verwickelt werden, kann es dann ja kein Schadensersatz mehr geben, da schon bezahlt. Ronald
8. Juni 20179 J. Nach einer Reparatur bzw. Wiederherstellung ist der Fahrzeugwert ja wieder höher, warum sollte es dann im Falle eines erneuten Schadens keinen Schadensersatz geben?
8. Juni 20179 J. Es gibt tatsächlich solche schwarzen Listen. Die werden aber nicht geführt um hinterher irgendwelche Abzüge zu machen sondern um Versicherungsbetrug aufzudecken. Es spielt also für ehrliche Menschen keine Rolle ob man auf so einer Liste steht oder nicht.
8. Juni 20179 J. vor 41 Minuten, Ronald sagte: Kommen die "Restwert-Leichen" auf eine "schwarze Liste" der Versicherer? Wenn diese nicht verschrottet wurden und in einen Unfall verwickelt werden, kann es dann ja kein Schadensersatz mehr geben, da schon bezahlt. Ronald Mir ist mal (nach einem unverschuldeten Unfall) von einer Versicherung mitgeteilt worden, dass mein BX 16V jetzt auf irgendsoeiner Liste ist. Einige Jahre zuvor hatte ich schonmal einen unverschuldeten Unfall, den ich repariert habe. Falls es jetzt wieder einen Unfall gäbe, würde ich nach meinem Rechtsempfinden wieder Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert haben. Denn der Wagen ist ja auch nach dem letzten Mal wiederhergestellt worden. Und falls Abstriche bei der Instandsetzung gemacht wurden, gibts eben auch Abstriche beim Wiederbeschaffungswert.
8. Juni 20179 J. Ersteller Sinnvoll ist es die Reparatur zu dokumentieren. Jeder Gutachter macht nach der Reparatur nochmal ein Foto und bescheinigt die vorgenommene Reparatur, hab ich bei meinem P 205 mit 422000 km auch gemacht, der war ja mit einer eingefahrenen Tür auch wirtschaftlicher Totalschaden. Wenn mir jetzt nochmal einer reinfährt gerät mir das nicht zum Nachteil.
8. Juni 20179 J. vor 30 Minuten, CX Fahrer sagte: Es gibt tatsächlich solche schwarzen Listen. Die werden aber nicht geführt um hinterher irgendwelche Abzüge zu machen sondern um Versicherungsbetrug aufzudecken. Es spielt also für ehrliche Menschen keine Rolle ob man auf so einer Liste steht oder nicht. Ja, das sind sogenannte Autobumser die mit dem gleichen, immer wieder notduerftig wiederhergestellten Fahrzeug und einem "sehschwachen" Schlechtachter Versicherungen abzocken. https://de.wikipedia.org/wiki/Autobumser Stellt man ein Fahrzeug, auch mit Gebrauchtteilen ordentlich wieder her, ist man natuerlich im Falle eines weiteren Unfalles Anspruchsberechtigt. vor 1 Stunde, Henry K sagte: Ich hatte natürlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet ,aber wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt hat ,ist das Auto aus Sicht der Versicherung Schrott .Oder sehe ich das falsch . Nein, dann ist es nicht wirtschaftlich das Fahrzeug unter normalen Bedingungen wieder herzustellen. Wenn Du das trotzdem machst, weil Du beispielsweise das Fahrzeug sehr magst, ist das allein deine Sache, es bleibt naemlich, sofern die Versicherung dir den Restwert nicht abkauft, dein Eigentum. Dein Schaden ist aber auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Das kann aber auch anders sein! Der Zoll hat mal einem Langhaarigem sein altes Wohnmobil bis zur Fahruntuechtigkeit zerlegt, ohne fuendig zu werden und wollten Ihn mit dem Wiederbeschaffungswert abspeisen. Vor Gericht wurde ihm die mehr als dreifach teurere Wiederherstellung zugesprochen.
19. Juni 20179 J. Am 6.6.2017 at 17:58 , kroack sagte: Nach einem unverschuldeten Unfall meines Bruders mit seinem frisch durchreparierten Xantia Kombi SX 2,0 16 V und einem Gutachten mit 3000 Euro Wiederbeschaffungswert und einem Schaden von 1700 Euro kommen jetzt vom gegnerischen Anwalt lustige Argumente. Es wird die Unparteilichkeit des Gutachters in Frage gestellt Er beziffert den Wert des Autos lt Vergleich auf " mobile.de" auf 199 Euro. Gleichzeitig mahnt er die Schadensminderungspflicht an und meint er zahlt keine Gutachterkosten, weil der Wert das nicht rechtfertigt. Es gibt am Markt keinen angebotenen Xantia mit Gas, aber die " angebliche " Gasanlage verändert den Marktwert nicht wesentlich. Er will die Anzahl der Vorbesitzer wissen und ob es ein Nichtraucherauto ist. Er will das Originalgutachten ausgehändigt bekommen. Da bei einem Auto für 199 Euro Dellen , Schrammen den Wert nicht mindern ist kein Schaden entstanden. Insofern ist die Sache für ihn erledigt. Da sein Mandant noch eine Anzeige deswegen anhängig hat wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist bin ich gespannt ob er mit einer Kinderrassel vor Gericht erscheint um zu beeindrucken. Seufz..... Da will jemand nur nicht zahlen. Nicht bange machen lassen!
19. Juni 20179 J. Ersteller Bange : Ich ................ neneneeee sehe dem gelassen entgegen. Fakten gegen Blabla halt
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