4. April 200422 J. Hi @all, in der aktuellen c't ist ein Artikel zum aktuellen Stand der Rechtsprechung. Zusammngefasst kann man sagen, das claus Darstellung der Rechtslage sich mit der Darstellung im Artikel im wesentlichen deckt. Forums-/Gästebuch Betreiber sind demnach für Einträge, die nicht einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können evtl. haftbar. Sie müssen allerdings nicht ständig das Forum/Gästebuch überwachen, bei Kenntnis eines rechtswidrigen Eintrags aber unverzüglich handeln. (Löschen bzw. Richtigstellung etc.) Die Betreiber sind auch virtuelle Hausherren. Demnach sollen sie Nutzungsbestimmungen erlassen, einschliesslich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung, welche auch den Ausschluß aus dem Forum beinhalten können. Wer genaueres wissen will, sollte sich die c't kaufen oder die Kollegen in seiner DV-Abteilung fragen, welche sie bestimmt abonniert haben. Gruß Eckart.
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