29. Oktober 20178 J. Hallo, laut Internet heist es das man das Kurzeitkennzeichen nur für Überführungs- und probefahrten verwenden darf. Kann mein Vater damit nach Regensburg auf unseren Entenstammtisch fahren und zurück (70/140KM). Da wir schauen wollen wir der kleine Ax läuft. Kann man das unter den Begriff "Probefahrt" laufen lassen ? MFG
29. Oktober 20178 J. Klaro, wer viel fragt kriegt viel Antwort ! Da will doch bestimmt einer ne Probefahrt machen, oder ?? Bearbeitet (29. Oktober 20178 J. von Hartmut51)
30. Oktober 20178 J. Klar geht das (mit gültiger HU),ihr wollt den AX da schließlich verkaufen und habt 2 Zettel hinten an den Seitenscheiben wo die Fahrzeugdaten und ein Preis drauf sind....Ihr überführt den Wagen zum Stammtisch und haltet ihn für Probefahrten bereit,schließlich kauft niemend ein Auto ohne Probefahrt.
31. Oktober 20178 J. Wenn der Kleine noch TÜV hat, interessiert sich kein Mensch dafür, wohin und wie weit du fahren willst. Hat er kein TÜV geht dann (offiziell) nur für die Fahrt zur TÜV-Vorführung - und dann wohl nur innerhalb des Kreises, bestenfalls bis in den Nachbarkreis. Letzteres ist mir so jedenfalls mal erläutert worden - war allerdings ziemlich zu Beginn dieser unsäglichen Änderung zu den Kurzzeitkennzeichen.
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