2. November 20178 J. vor 3 Stunden, TorstenX1 sagte: Man sollte das Assi-Weib zur MPU schicken. So eine Einstellung und Autofahren verträgt sich nicht, wenn die einen Rentner umnietet meint sie wahrscheinlich, daß der eh nicht mehr lange zu leben gehabt hätte. Die Aktion ist und bleibt Fahrerflucht und das dürfte den Führerschein kosten. Ob altes Auto oder neues Auto dürfte dem Staatsanwalt ziemlich egal sein.
3. November 20178 J. vor 9 Stunden, munich_carlo sagte: Das scheint sich ja mittlerweile etabliert zu haben sich aus dem Staub zu machen. Ich hoffe Du hast die "Dame" angezeigt und ihr wird auferlegt, für 6 Monate den OPNV zu nutzen, nur so ist dieser Unsitte Herr zu werden. Mein Xantia wurde vor 5 Wochen angefahren, hier vom Täter oder Täterin keine Spur. Bei der Polizei war ich nicht, bringt ja sowieso nichts und hätte der Verursacher sich bei denen gemeldet, hätte ich als Halter sicherlich Bescheid bekommen. Leider. Ich hab neulich auch wieder gesehen, dass jemand meinen Xantia mal wieder angestoßen hat. Abdruck im Nummernschild, Nummernschildrahmen gebrochen, Macke in der Musketierstoßstange. Mehr hab ich bislang nicht gesehen und ich hoffe, dass nicht mehr defekt ist. Gemeldet hat sich natürlich keiner. Anfang des Jahres hat unsere Vermieterin den Xantia schon gerammt, das kam auch erst raus, nachdem ich angefangen habe, die Nachbarn zu fragen und sie das schlechte Gewissen drückte. Da das Verhältnis zu unseren Vermietern freundschaftlich ist, hab ich die dann den Schaden beseitigen lassen ohne Polizei, Anwalt und Sachverständigen auf den Plan zu rufen. Aber man hat schon den Eindruck, dass man mit einem alten Auto Freiwild für Verkehrsunfallflucht ist.
3. November 20178 J. vor 40 Minuten, Kugelblitz sagte: hätte der Verursacher sich bei denen gemeldet, hätte ich als Halter sicherlich Bescheid bekommen Nein! Die Polizei wird das (üblicherweise) als interne Notiz zur Kenntnis nehmen und erst tätig, wenn sich ein Geschädigter meldet. Also immer Polizei einschalten, und wenn es letztendlich nur die Statistik der Fahrerfluchtdelikte beeinflusst. Gruß Holgi
3. November 20178 J. Es ist törricht Unfallfluchtschäden nicht bei der Polizei zu melden. Ich kann nur immer wieder dazu appelieren Auch die kleinen Schäden zu melden. Die Aufklärungsquote wird von allen Polizeimeistereien strikt überwacht und die tun was dafür dass sie nicht schlecht dastehen. Das gilt Auch wenn ein Parkrempler an einem wertlosen Xantia entstanden ist. Unfallflucht ist für den Schädiger immer sehr unangenehm da es immer zum Staatsanwalt geht und die haben dafür meist kein gutes Verständnis.
3. November 20178 J. Mein Beileid! Ich drücke dir die Daumen, dass der Schaden ohne Wenn und Aber behoben wird! Ich selber war mit meinem „alten Auto“ zum Glück noch nicht betroffen. Aber ich habe den Spruch schon von einem S-Klasse fahrenden Rentner aus dem Bekanntenkreis gehört. Der ist an einem anderen (alten) Auto hängen geblieben und war regelrecht erbost über die „Dreistigkeit“ des Unfallgeschädigten, auch noch auf die Begleichung des ihm entstanden Schadens zu bestehen. „Der wolle sich doch nur bereichern mit seinem Schrotthaufen.“ Sagt der S-Klasse-Fahrer über das arme Schwein mit der alten Kiste Einen XM über die ganze Wagenlänge zu demolieren, da gehört schon was dazu. Ich habe schon mal intuitiv auf einen randalierenden Rentner oder eine Person unter Alkoholeinfluss getippt, bevor ich‘s überhaupt gelesen habe. Mir scheint, Alkohol am Steuer ist wieder im Kommen. Ich habe mir vor 3 Wochen die Zeit genommen und eine Autofahrerin, die ein ziemlich gefährliches Fahrverhalten an den Tag legte, bei der Polizei gemeldet. Offenbar mit Erfolg - ich sehe sie momentan nur noch zu Fuß unterwegs.
3. November 20178 J. Ich kann vermutlich für kleines Geld kurzfristig genau so einen silbernen Y4 Turbobenziner bekommen, Adresse des Eigentümers habe ich bereits (ist nur Sonntags anzutreffen und ich muss da Persönlich hin). Eigentlich brauche ich von dem Wagen nur die Reifen und den Motor als Reserve für meinen Break, d.h. Kotflügel und Türen wären definitiv verfügbar ....allerdings wollte ich den erst viel Später holen wegen akuten Platzproblemen und zu vielen Primärbaustellen. Aber wenn sich eventuell mit Kroack was einfädeln lässt um den in Hallerndorf Schnellzuschlachten..... Nur so als Option Über das Preisliche kann man sich dann auch noch Gedanken machen. Und Kopf hoch, das hintere Seitenteil hats ja zum Glück nicht zu Arg erwischt, der Rest lässt sich austauschen. Und noch eine Anmerkung: Eine "Notreparatur" in Eigenregie darf auch ein Totalschadengutachten um ein paar Prozent überschreiten, genaueres sagt dir dein Anwalt!
3. November 20178 J. vor 2 Stunden, Entenholgi sagte: vor 3 Stunden, Kugelblitz sagte: hätte der Verursacher sich bei denen gemeldet, hätte ich als Halter sicherlich Bescheid bekommen Nein! Die Polizei wird das (üblicherweise) als interne Notiz zur Kenntnis nehmen und erst tätig, wenn sich ein Geschädigter meldet. Stimmt so nicht. Als bei uns am gemieteten Lkw auf dem Parkstreifen der Außenspiegel abgefahren wurde, hat sich die Polizei aufgrund einer Zeugenaussage sofort bei mir gemeldet gehabt (die Nummer haben sie vom Vermieter, den ermittelten Fahrzeughalter, bekommen). Das ging so schnell, dass wir nichtmal eine Chance hatten Anzeige zu erstatten. Die sind dann auch sofort zu uns gekommen um den Schaden aufzunehmen, haben sich nur telefonisch angekündigt gehabt. Gruß René
3. November 20178 J. vor 13 Minuten, Manson sagte: Und noch eine Anmerkung: Eine "Notreparatur" in Eigenregie darf auch ein Totalschadengutachten um ein paar Prozent überschreiten, genaueres sagt dir dein Anwalt! Wenn man den Wagen reparieren möchte dann kann einen da niemand dran hindern. Abrechnung mit der Versicherung nach Gutachten (bei Totalschaden also Wiederbeschaffungswert minus Restwert kassieren) und dann wieder instandsetzen. Ob das wirtschaftlich ist hat niemanden zu interessieren, es ist und bleibt dein Wagen.
3. November 20178 J. Logisch kann einen niemand dran hintern aber wenn man auf Werkstatt angewiesen ist, dann bleibt sehr schnell Nix vom Wiederbeschaffungswert minus Restwert (der hier auch noch relativ Hoch sein dürfte) übrig, deshalb mein Hinweis das man diesen ermittelten Wert bei einer Reparatur auch etwas überschreiten darf und auch diese Mehrkosten von der gegnerischen Versicherung einfordern kann.
3. November 20178 J. vor 13 Minuten, bx-basis sagte: vor 22 Minuten, Manson sagte: Und noch eine Anmerkung: Eine "Notreparatur" in Eigenregie darf auch ein Totalschadengutachten um ein paar Prozent überschreiten, genaueres sagt dir dein Anwalt! Wenn man den Wagen reparieren möchte dann kann einen da niemand dran hindern. Abrechnung mit der Versicherung nach Gutachten (bei Totalschaden also Wiederbeschaffungswert minus Restwert kassieren) und dann wieder instandsetzen. Ob das wirtschaftlich ist hat niemanden zu interessieren, es ist und bleibt dein Wagen. @Manson's Aussage war aber, dass eine Reparatur auch etwas mehr kosten darf und man dies von der gegnerische Versicherung bezahlt bekommt, solange es einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreitet ("darf auch ein Totalschadengutachten um ein paar Prozent überschreiten"). Zusätzlich wäre noch anzumerken, dass die Versicherung den Steuerbetrag nur dann auszahlen muss, wenn das Fahrzeug in eine Werkstatt oder Instandsetzungsbetrieb repariert wurde, denn auch nur dann geht dieser Betrag letztlich an das Finanzamt. Repariert man selbst, muss (und wird) die Versicherung den Steuerbetrag einbehalten. Gruß René
3. November 20178 J. Ich hatte es nur nochmal erwähnt weil immer noch viele meinen dass sie ihren Wagen bei der Feststellung eines Totalschadens entsorgen müssen...
3. November 20178 J. vor 1 Stunde, CX Fahrer sagte: Es ist törricht Unfallfluchtschäden nicht bei der Polizei zu melden. Ich kann nur immer wieder dazu appelieren Auch die kleinen Schäden zu melden. Die Aufklärungsquote wird von allen Polizeimeistereien strikt überwacht und die tun was dafür dass sie nicht schlecht dastehen. Das gilt Auch wenn ein Parkrempler an einem wertlosen Xantia entstanden ist. Unfallflucht ist für den Schädiger immer sehr unangenehm da es immer zum Staatsanwalt geht und die haben dafür meist kein gutes Verständnis. Beim nächsten Fall handel ich wie ein vernünftiger Bürger und werde die Executive einschalten. Jetzt im Nachhinein wird es wenig Sinn machen, der Tatzeitpunkt liegt zu lange zurück (um den 15.09. herum) und der Schaden wurde mittlerweile repariert.
3. November 20178 J. https://www.welt.de/vermischtes/article170286928/Fussgaenger-wird-von-Auto-angefahren-und-niemand-hilft.html Wenn schon bei verletzten, am Boden liegenden Menschen vorbeigegangen und gefahren wird, da wundert es auch nicht mehr wenn bei Unfallschäden an Fremdfahrzeugen Fahrerflucht begangen wird Der Gesellschaft fehlt es inzwischen an Verantwortung und Respekt sprich Zivilcourage gegenüber seinen Mitmenschen und fremdem Eigentum Bearbeitet (3. November 20178 J. von drophead)
3. November 20178 J. Ersteller Guten Abend, meine Diva wird auf alle Fälle repariert, auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte, zum wegwerfen definitv zu schade, außerdem wurde nichts strukturelles getroffen; also nochmals ein bisschen Glück gehabt. Die Kosten dürften sich im überschaubaren Rahmen bewegen da ich auch selber schrauben kann und dies auch tun werde. Die Werkstatt, bzw. deren Besitzer wo sie jetzt steht, ist ein guter Kunde von mir der seine Werkstatt zur Verfügung stellt und mich somit nichts kostet. Außerdem verzichte ich auf einen Mietwagen ( andere Fahrzeuge sind vorhanden ) und nehme lieber das Geld für den Nutzungsausfall. Gutachter ist bestellt auf Mitte kommender Woche und Anwalt ist auch bereits involviert, da die Täterin wohl schon öfters negativ aufgefallen ist - laut Polizei... .... Führerschein wurde bereits einbehalten... Vor knapp vier Jahren wurde bei einem Versicherungswechsel das Fahrzeug bereits geschätzt, wegen Youngtimerversicherung ( Vollkasko ohne SB ) , glaub mit einem Betrag von ca. 3.600,-- €; seitdem sind keine 5.000 km mehr dazu gekommen und der Fahrzeugzustand hat sich nicht verschlechtert. ... war für mich immer etwas besonderes zu fahren und wurde und wird gepflegt, soll zum Oldtimer reifen . @all Ich möchte mich bei allen von euch bedanken für die Ratschläge, Mühe und Angebote; ich werde diese sichten und mich bei euch bis spätestens Montag melden. Hoffnungsvolle Grüße aus Uhingen im Schwabenländle Jonny_T
3. November 20178 J. vor einer Stunde, Jonny_T sagte: Außerdem verzichte ich auf einen Mietwagen ( andere Fahrzeuge sind vorhanden ) und nehme lieber das Geld für den Nutzungsausfall. Dir ist aber schon klar, dass das Geld, was Du dann lieber nimmst, nicht von einer Fee hergezaubert wird?
3. November 20178 J. Das braucht keine Fee herzaubern. Im Gutachten wird die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer niedergeschrieben, für diesen Zeitraum jann man Nutzunfsausfall geltend machen oder halt ein Ersatzfahrzeug nutzen...
3. November 20178 J. vor 7 Minuten, bx-basis sagte: Das braucht keine Fee herzaubern. Im Gutachten wird die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer niedergeschrieben, für diesen Zeitraum jann man Nutzunfsausfall geltend machen oder halt ein Ersatzfahrzeug nutzen... Ja … das weiß ich … warum war mir vorher klar, dass das nicht verstanden wird, was ich schrieb? Wer zahlt das am Ende? An jemanden, der nicht darauf angewiesen ist (»andere Fahrzeuge sind vorhanden«) und »lieber das Geld« nimmt, weil er seinen XM nicht fahren kann und ein paar Tage andere Fahrzeuge fahren muss / kann. Das ist halt eine Frage von Anstand und Moral. Und am Ende sich beschweren, dass die KFZ-Versicherung teuer ist.
3. November 20178 J. Ersteller @ holger s Deinen Standpunkt kann ich bis zu einem gewissen Grad verstehen, vor allem wie du es begründest. Aber dir fehlen noch weitere Informationen um ein richtiges Bild von mir zu haben.... 1. Hatte ich vor knapp 3 1/2 Jahren einen Schlaganfall und musste meine Firma aufgeben. Seit dem bekomme ich Krankengeld in Höhe von 500,-- € zum Leben.....weil ich nicht mehr arbeiten kann. 2. Andere Autos; die gehören mir leider nicht, sondern den Personen die mir im Alltag helfen und mich zu meinen Arztterminen und sonstige Reha-Maßnahmen fahren. 3. Daher kann ich auf einen Mietwagen verzichten da ich wegen dem Schlaganfall kein Auto mehr fahren kann.... Warum sollte ich daher auf Geld verzichten welches mir zusteht weil ich auf etwas verzichte ? Es tut mir leid falls ich als reicher Schnösel oder sonst irgendwie überheblich gewirkt haben sollte, aber auch ich muß mit meinem Geld haushalten. .... und dann soll ich mir mein Auto kaputt fahren lassen ? .... eine Fahrerflucht akzeptieren ? .... auf Geld verzichten auf welches ein Anrecht besteht ? .... Moral ? Man sollte auch die Hintergründe kennen, bevor man urteilt ! Grüße aus dem Schwabenländle Jonny_T Bearbeitet (3. November 20178 J. von Jonny_T)
4. November 20178 J. Moralisch gesehen ist es doch für die Versicherung schon günstiger wenn man keinen Leihwagen nimmt sondern den Nutzungsausfall und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten akzeptiert.... ...und weil wir gerade bei der Moral sind, ich finde es von Versicherungen Unmoralisch, das ich, je nach dem, wo ich Wohne, unterschiedliche Beiträge zu Zahlen habe. Unmoralisch ist meines Erachtens auch bei der Haftpflicht als Bemessungsgrundlage das selbst gefahrene Fahrzeug heranzuziehen denn letztendlich fährt der Mensch der drinsitzt und ich kann einen Lamborghini auch mit einer Ente ins Nirvana befördern Unmoralisch ist auch, das man für neuere Fahrzeuge weniger Beitrag zahlt als für ältere. Unmoralisch ist, wenn ich für ein absolut identisches Auto nach einem Totalschaden bei der gleichen Versicherung zu den gleichen Konditionen auf einmal 240,-€ mehr Beitrag im Jahr zahlen darf obwohl ich weder Schuld an dem Unfall war, noch ihn hätte verhindern können. Unmoralisch ist definitiv, das man mit Versicherungen Jahrelang um die einem zustehende Entschädigung kämpfen muss wenn einem jemand ohne Eigenverschulden das Auto ruiniert. Insofern gönne ich mir unmoralisch zu sein wenn ich jeden nur möglichen Cent rausquetsche wenn mir wieder jemand ins Auto fährt! Bearbeitet (4. November 20178 J. von Manson)
4. November 20178 J. vor 12 Stunden, Jonny_T sagte: Außerdem verzichte ich auf einen Mietwagen ( andere Fahrzeuge sind vorhanden ) und nehme lieber das Geld für den Nutzungsausfall. ... Vor knapp vier Jahren wurde bei einem Versicherungswechsel das Fahrzeug bereits geschätzt, ... seitdem sind keine 5.000 km mehr dazu gekommen Wieviel Nutzungsausfall denkst du wird dir die Versicherung oder auch schlimmstenfalls ein Richter zusprechen wenn eine Reparatur in eine Fachwerkstatt vielleicht sechs Wochen dauern würde? Vier Jahre sind 4 x 52 = 208 Wochen, knapp vier Jahre dann vielleicht 200 Wochen in denen keine 5.000 km gefahen wurden. Das macht in sechs Wochen eine duchschnittliche Strecke von 5.000 / 200 x 6 = 150 km. vor 11 Stunden, holger s sagte: Das ist halt eine Frage von Anstand und Moral. Klar, freiwillig auf Leistungen verzichten die einem zustehen ist eine Frage von Anstand und Moral. Dann aber womöglich sich noch über Ungerechtigkeit und durch Andere verursachten hohen Beiträgen beschweren. Und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass beim Unfallverursacher genau aus diesem Grund die Beitagshöhe deutlich nach oben geht und er dadurch zumindest diese Kosten trägt. Im geschilderten Fall mit Alkohol, Fahrerflucht und fehlende Einsicht würde ich da nicht verzichten. Wohl aber auf eine Abwicklung über die Versicherung wenn bei einem Parkplatzrempler sofort bescheid gegeben, die volle Schuld anerkannt und die Kosten freiwillig übernommen werden. Das ist für mich Anstand und Moral, aber die müssen beim Verursacher zu finden sein. vor 11 Stunden, Jonny_T sagte: 1. Hatte ich vor knapp 3 1/2 Jahren einen Schlaganfall und musste meine Firma aufgeben. Seit dem bekomme ich Krankengeld in Höhe von 500,-- € zum Leben.....weil ich nicht mehr arbeiten kann. Das tut mir zwar leid für dich, hat aber nichts mit Schadenabwicklung, Anstand, oder Moral zu tun. vor 11 Stunden, Jonny_T sagte: 2. Andere Autos; die gehören mir leider nicht, sondern den Personen die mir im Alltag helfen und mich zu meinen Arztterminen und sonstige Reha-Maßnahmen fahren. Du möchtest also lieber Geld (Nutzungsausfall) kassieren und deine Helfer für dich ihren Spitt verfahren lassen? vor 11 Stunden, Jonny_T sagte: 3. Daher kann ich auf einen Mietwagen verzichten da ich wegen dem Schlaganfall kein Auto mehr fahren kann.... Warum sollte ich daher auf Geld verzichten welches mir zusteht weil ich auf etwas verzichte ? Bei 25 km pro Woche wirst du eh kein Mietwagen bekommen. Und das Geld sollten die Personen bekommen, welche in der Zeit für dich rumgahren dürfen/müssen. Gibst du das so bei der Versicherung an? vor 11 Stunden, Jonny_T sagte: .... und dann soll ich mir mein Auto kaputt fahren lassen ? .... eine Fahrerflucht akzeptieren ? Hat hier keiner behauptet. vor 11 Stunden, Jonny_T sagte: .... auf Geld verzichten auf welches ein Anrecht besteht ? Du rechnest mit Geld, welches den Mietwagen für den gesamten Reparaturzeitraum ersetzt. Bei deine Fahrleistung steht dir dieses m. E. aber eben nicht zu. Und genau das ist es, was hier "angeprangert" wurde. Man muss nicht nur Hintergrundinformationen haben, sondern auch mal die Relationen betrachten! Gruß René
4. November 20178 J. Ersteller Hallo Rene, ich würde schon gerne selber mehr fahren, geht jedoch aus gesundheitlichen Gründen leider noch nicht. Meine helfenden Personen werden selbstverständlich für Ihre Hilfe gezahlt, sowohl für die Zeit als auch deren Spritkosten. Ich lasse mich gerne im XM chauffieren, nur leider gibt es bei den betreuenden Personen Bedenken mit einem, für Sie fremden Fahrzeug, zu fahren. Im übrigen ist es keine Erwartungshaltung von mir das ich mit dem Nutzungsausfall "rechne"; hört sich ja an als ob es im Vorfeld "erwartet oder geplant" war/ist. Mir wäre es lieber gewesen das die Verursachering erst gar keinen Unfall gemacht hätte !! Grüße Jonny_T
4. November 20178 J. vor 48 Minuten, Manson sagte: Moralisch gesehen ist es doch für die Versicherung schon günstiger wenn man keinen Leihwagen nimmt sondern den Nutzungsausfall und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten akzeptiert.... ...und weil wir gerade bei der Moral sind, ich finde es von Versicherungen Unmoralisch, das ich, je nach dem, wo ich Wohne, unterschiedliche Beiträge zu Zahlen habe. Unmoralisch ist meines Erachtens auch bei der Haftpflicht als Bemessungsgrundlage das selbst gefahrene Fahrzeug heranzuziehen denn letztendlich fährt der Mensch der drinsitzt und ich kann einen Lamborghini auch mit einer Ente ins Nirvana befördern Unmoralisch ist auch, das man für neuere Fahrzeuge weniger Beitrag zahlt als für ältere. Unmoralisch ist, wenn ich für ein absolut identisches Auto nach einem Totalschaden bei der gleichen Versicherung zu den gleichen Konditionen auf einmal 240,-€ mehr Beitrag im Jahr zahlen darf obwohl ich weder Schuld an dem Unfall war, noch ihn hätte verhindern können. Unmoralisch ist definitiv, das man mit Versicherungen Jahrelang um die einem zustehende Entschädigung kämpfen muss wenn einem jemand ohne Eigenverschulden das Auto ruiniert. Insofern gönne ich mir unmoralisch zu sein wenn ich jeden nur möglichen Cent rausquetsche wenn mir wieder jemand ins Auto fährt! Unmoralisch ist ebenfalls, dass für ein Zweitfahrzeug mehr Beiträge zu zahlen sind als für das Erstfahrzeug, obwohl man als alleiniger Fahrer bei Vertragsabschluss angegeben wurde. Diese Denkweise der Versicherungs-Mathematiker erschließt sich mir bis heute nicht, obwohl ich mich für einigermaßen intelligent halte.
4. November 20178 J. Niemand fragt danach wie viel man mit dem Wagen fährt oder auch nicht. Fakt ist daß der Wagen aufgrund der Beschädigung für eine Zeit X nicht zur Verfügung steht und dies muß die Versicherung entschädigen. Ich finde es nicht unmoralisch diese Leistung einzufordern, würde es nicht anders machen.
7. November 20178 J. Am 11/2/2017 at 22:50 , Jonny_T sagte: Dein Angebot von mit dem gescannten Gutachten wäre super und ich würde es gerne annehmen. Hallo Jonny, schau mal in Deine Mails, das Gutachten umfasst bei 200dpi Auflösung immerhin 2,5MB. Ich hoffe, Dein Provider akzeptiert so große Anhänge. Grüße Karl-Heinz
7. November 20178 J. Ersteller Hallo Karl-Heinz, habe das Gutachten von Dir erhalten und werde es bei meinem Gutachtertermin heute Nachmittag mitnehmen. Für deine Mühe bedanke ich mich . Grüße Jonny_T
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