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Ab wann gilt ein Tempolimit nicht mehr?

Hervorgehobene Antworten

vor 4 Stunden, zurigo sagte:

Danke, AndreasRS, für die Einlassung. - Es ist einiges nicht so recht geregelt. 

Was mich in der Straßenverkehrsbeschilderung am meisten stört, wenn wir schon über Umweltschutz in Deutschland reden, sind die Limit-Schilder auf Landstraßen. Wenn ich auf einen Ort zufahre und kurz davor 70 km/h gefordert sind, kommt oft 200 m später ein 50-er Schild oder ein Kreisverkehr oder ein Ortsschild. Sie erfordern ein Rausnehmen der Geschwindigkeit innerhalb kurzer Distanz. - Aber in der Praxis - vor allem nachts - wird von Ortsfremden das 70-er Schild vor dem Ort als Persilschein für die 70 km/h empfunden. Man richtet sich auf diese Geschwindigkeit mental ein und gibt weiter Gas. Doch nach knapp 200 Metern muss man gewaltig auf die Bremsen gehen, weil dort dann 50 gefordert sind. Das halte ich für ein Unding.

Mein Vorschlag: Limits auf Landstraßen bekommen in der oben beschriebenen Situation unter dem Schild ein kleines weißes Schild hinzu, auf dem ein kleiner, schwarzer Pfeil nach unten zeigt. Soll heißen: hier gilt noch 70 (oder 80), aber in ca. 200 Metern wird dieses Limit gesenkt - in der Regel auf 50 km/h. Dann könnte man als Ortsfremder schon beim 70-er Schild - vor allem in der Nacht - den Fuß vom Gas nehmen und den Wagen im Prinzip ausrollen lassen. Denn man muss ja 20 km/h rausnehmen. Es sei denn, es geht bergauf.

Bei mir in der Gegend gibt es mehrere 70-er Schilder, die nur für 100 - 200 Meter gelten. Aber das weiß der Ortsfremde nicht. Und viele Ortskundige auch nicht. Also wird am 50-er Schild dramatisch per Bremsbacken und -scheiben kinetische Energie vernichtet. Das kurbelt natürlich die Bremsenindustrie an und hat den Vorteil, das mehr Sprit vebraucht wird. Alles gute Dinge, um ein Land wie Deutschland vor dem Untergang zu bewahren.

zurigo

Diese Schwachsinnigen Geschwindigkeitstrichter gehören ganz weg.  Es gibt nur ganz wenige Fälle wo man nicht von weitem Eerkennt dass man auf ein Dorf zufährt. Der Schilderwald gehört gefällt und der natürlichen Auslese wieder mehr Platz eingerämt, vielleicht würden dann Auch wieder mehr Menschen auf die Strasse statt auf ihr Smartfon zu schauen.

vor 8 Stunden, AndreasRS sagte:

Am Rande: An den meisten Autobahnbaustellen gibt es für die linken Fahrstreifen Begrenzungen der Fahrzeugbreite. Diese Begrenzung wird am Ende der Baustelle allerdings niemals aufgehoben, weil es dafür kein Schild gibt. Also gilt die Begrenzung streng genommen weiter, auch wenn das niemand kontrolliert.

Der Hinweis auf die Fahrzeugbreite ist ein Hinweis, kein Gebot. Er gibt die Fahrbahnbreite an der oder den schmalsten Stellen der vorausliegenden Strecke an.

Es obligt dem Fahrer, zu wissen, wie breit sein Gefährt ist, und dann sind wir wieder bei der Betriebsgefahr eines KFZ, wo wie schon mal dargestellt, der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass durch den Betrieb seines KFZ keiner zu Schaden kommt. Heisst: Du kannst auch mit nem 2.6m breiten LKW auf eine 2.10m breite Fahrspur. Wenn das dann zu einem Unfall irgend einer Art führt, ist aber auch klar, wer zu zahlen hat.

Hinweise und Informationen müssen nicht aufgehoben werden. Verbote und Gebote schon..

Insofern ist die Breitenbeschränkung ein Sonderfall: Eigentlich nur ein Hinweis. Dehalb gehts ohne Aufhebung weiter. Aber es macht auch keinen Sinn, mit breiteren Fahrzeugen als die Fahrbahn zulassen kann, passieren zu wollen. Daher auch ein Verbotscharakter. Eine Aufhebung erübrigt sich dennoch.

Dasselbe gilt auch für Höhen- und Gewichtsbeschränkungen. Auch die werden nicht aufgehoben. Man trifft sie immer nur an oder kurz vor den Stellen an, wo sie gelten. Bei Gewichtsbeschränkungen nicht selten auch mit Zusatzangabe, ab oder bis wo sie gelten soll. Wenn da dann beispielsweise ein Brückenname steht, ist auch klar, dass es kein Aufhebungsschild mehr braucht.... Wenn die Fahrbahnverengung zusammen mit einer Baustelle signalisiert wird, erübrigt sich die Aufhebung genauso, wie wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eine Kurve ausgeschildert wird. Etwas, das ich in CH übrigens nie antraf. Dort wird ein Tempolimit immer signalisiert, und auch, wenn es endet, wird das signalisiert.

Hallo bluedog,

vor 25 Minuten, bluedog sagte:

Der Hinweis auf die Fahrzeugbreite ist ein Hinweis, kein Gebot.

StVO zu den Zeichen 264: Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

Grüße
Andreas

 

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