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Oldtimer mit H-Kennzeichen als "Firmenwagen" / Oldtimer-Leasing

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

ich hätte da einige - sicher auch für viele andere Forumsteilnehmer - interessante Fragen:

1) Wer von Euch nutzt seinen CIT Oldtimer oder Youngtimer CIT (älter als 20 bzw. 30 Jahre) als Firmen-/Geschäftswagen und wie funktioniert das bei Euch steuerlich gesehen (Vollzulassung/Saisonzulassung/H-Kennzeichen)? Ich denke mal, Vollzulassung ist der einzig gängige Weg?

2) Dementsprechend: Ist es so, dass sich H-Kennzeichen (Steuervorteil) und Nutzung eines H-Kennzeichen-Oldtimers als Firmen-/Geschäftswagens ausschließen?

3) Erfordert die Zuteilung eines H-Kennzeichens (nach entsprechender TÜV-Abnahme) bei der Zulassungsstelle den Nachweis eines bereits angemeldeten Alltagsfahrzeugs auf den gleichen Namen (so wie bei den meisten Oldtimer-Versicherungen) oder kann das auch das einzige Auto sein, das man besitzt?

4) Hat jemand von Euch Erfahrung mit Oldtimer-Leasing und kann mal kurz darüber berichten (positives/negatives)? Der Clou an der Sache ist - soweit ich das richtig verstanden habe - dass man zwar auch hier monatlich 1% des Listen-Neupreises für die private Nutzung gegenrechnen muss, aber vom Finanzamt nicht der momentane Marktwert, sondern der damalige Listenpreis von z.Bsp. 1972 Jahren angesetzt wird. Das sind beispielsweise knapp 8.000 EUR für eine (damals) neue DS 21 Pallas, was heute dafür bekommt, nun ja ...

Danke und Grüße!

Hi!

1) Ich kenne Leute, die haben einen Porsche Boxter mit Saison-Kennzeichen als Firmenwagen zugelassen. Von daher ist das wohl auch möglich.

2) Weiß ich nicht. Vielleicht weiß das dein Steuerberater?

3) Nein. Der Zulassungstelle ist das egal ob und wieviele andere Wagen du noch besitzt.

4) Nein, keine Erfahrung.

Einige Infos bietet der Deuvet auf seiner Homepage zu diesem Thema. Vielleicht dort mal nachfragen?

Gruß

zu 3) Der Zulassungsstelle ist das egal, aber der Versicherung wahrscheinlich nicht! Und damit dann auch nicht der Zulassungsstelle..... Verdammter Teufelskreis!

In den Regelungen für das H-Kennzeichen steht nichts davon, daß der Wagen auf eine natürliche Person zugelassen sein muß.

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