18. Februar 20188 J. Guten Abend, wir besitzen eine DS 20 Bj. 1974 und möchten auch gerne weiterhin mit ihr nach Frankreich fahren. Es gibt für die Crit'air Ausnahmeregelungen. Diese sollen jedoch regional unterschiedlich sein. Weiß jemand wo und wie man diese Ausnahmegenehmigungen bekommt? Vielen Dank. Liebe Grüße aus Saarbrücken Edith
18. Februar 20188 J. Hallo Edith, zunächst einmal herzlich Willkommen hier im Forum! Da ich selbst davon betroffen bin da ich grenznah wohne (Kehl/ Strasbourg) habe ich mich schon einmal ausgiebig damit beschäftigt. Es gibt auf der offiziellen Homepage von Crit d'air auch Infos auf deutsch, dort einfach mal selbst umschauen. Guckst Du hier: https://www.crit-air.fr/de/informationen-zur-critair-vignette/die-critair-vignette/ausnahmeregelungen.html Die Quintessenz ist die, dass Fahrzeuge mit einem Alter ab 30 Jahren von diesen Regelungen ausgenommen sind und freie Fahrt in/ durch diese Zonen haben. Also analog zu Fahrzeugen mit H-Kennzeichen und 07er-Kennzeichen, die ja auch freie Fahrt in deutsche Umweltzonen haben. Zum Nachweis würde wohl eine Kopie eines entsprechenden Fahrzeugpapiers genügen, dass man sich beim parken z.B. hinter die Windschutzscheibe legt und aus dem das Datum der Erstzulassung ersichtlich ist. Ein wichtiger Punkt scheint mir jedoch zu sein, dass das in Frankreich nicht national einheitlich geregelt ist sondern von Umweltzone zu Umweltzone unterschiedlich gehandhabt werden kann. Wobei es bei einer DS jedem Kontrollierenden eigentlich klar sein müsste, dass diese wohl zu 99,9% immer vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden ist und von daher von dieser Ausnahmeregelung profitieren würde... Aber bei jüngeren Fahrzeugen macht die Sache mit der Kopie des Fahrzeugscheins auf jeden Fall Sinn. Aber, wie gesagt, dies ohne Gewähr. Dies ist nur ein Hinweis an Dich und stellt keine Rechtsberatung meinerseits dar, die ja nicht erlaubt wäre. Grüße Alex Bearbeitet (18. Februar 20188 J. von ACCM Alex)
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