19. April 200422 J. ich bin während des Urlaubs fündig geworden und möchte den Wagen nach Deutschland fahren.Auf was muß ich achten?Mit meiner Versicherung habe ich schon telefoniert,mit roten Kennzeichen wäre eine Überführungsfahrt möglich.Muß von französischer Seite etwas beachtet werden?(carte grise etc.)Hat jemand sowas schon einmal gemacht? látelier CX P.S.wahnsinnig gute Substanz...
19. April 200422 J. ich hab jetzt in der oldtimer praxis/markt gelesen, dass die deutschen roten kennzeichen im ausland nicht gültig sind!! auch überführungskennzeichen die ein paar tage gelten nicht. NL drückt da wohl ein auge zu, aber andere länder nicht so gerne. aber einen echten lösungsvorschlag machen die auch nicht. da gibt es in den ganzen ländern wahrscheinlich zu viele unterschiedliche lösungen. und die EU hat da auch noch nicht angefangen... was sagen die jenigen die schon mal einen wagen aus f geholt haben?!?! gruß felix
19. April 200422 J. Legal wäre, bis zur Grenze mit französischen, ab der Grenze mit deutschen (Kurzzeit-)kennzeichen.
19. April 200422 J. Es gibt deutsche kurzeitkennzeichen mit denen man nach F legal darf. Andersherum hab ich es nie gemacht. Die franz. Kurzzeitkennzeichen (0000 WW 75) gelten nicht im Aussland aber wer weiss das schon ausser die Grenzer an den grossen Grenzen?
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