19. April 200422 J. Hallo und guten Abend, ich könnte meine DSuper 5 mit einem H-Kennzeichen zulassen, habe dazu aber noch die folgenden Fragen: -Die DS hat einen Nachrüstkatalysator (Matrix) mit einer kompletten Edelstahlauspuffanlage. Ist das für ein H-Kennzeichen o.k. ? -Die DS wurde bisher von mir (Freiberufler) steuerlich geltend gemacht, in einigen Foren-Beiträgen steht aber, daß das H- Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausschließt. Gilt das auch für Freiberufler (Architekt)? -Kann jemand in Berlin/Brandenburg einen Gutachter für Wertgutachten empfehlen ? Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch. t.m.
19. April 200422 J. Hi, 1. Umweltschützende Massnahmen wie Kat etc sind AUSDRÜCKLICH erlaubt und werden wohlwollend gesehen. 2. Berufliche Nutzung steht im Widerspruch zum Gedanken der Kulturgutpflege, weil der wirtschaftliche Aspekt der Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Sagt der Staat, und druckt der Deuvet. Naja, ich kann da nicht wirklich was konträres sehen, weil ich auch als Berufsfahrer schön Oldie fahren und anderen Leuten (Kunden) zeigen möchte, was für Kulturgut ich erhalte, aber es geht nicht. 3. Jeder TÜV, im Osten die Dekra. 4. www.deuvet.de !!!! beantwortet das alles.... der SM-Club ist im Deuvet, daher hab ich deren Broschüre zum H-Kz da. Ich hab grad letzte Woche H im SM bekommen, ohne Mängel (!), "gepflegtes Fahrzeug", der Prüfer ist Runde um Runde um das TÜV-Häuschen geheizt :-) Carsten
20. April 200422 J. Hallo, zu 2: ich habe lange Diskussionen zu dem Thema mit verschiedenen Steuerberatern geführt. Ergebnis: gewerbliche Nutzung ist nicht gleich Einlage des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen (also Nutzung als "Geschäftsfahrzeug"). Vielmehr sind die Befragten nach einiger Recherche zu dem Ergebnis gekommen, dass eine gewerbliche Nutzung bei einer Nutzung beispielsweise als Taxi oder im Bereich Mietwagenverleih vorliegt, und da geht dann eine H-Zulassung definitiv nicht mehr. Daran halte ich mich; eine Überprüfung gab es jedoch bisher (leider? glücklicher Weise?) noch nicht; es besteht also Unverbindlichkeit für dies Info! Grüße Michael
20. April 200422 J. viel spannender dürfte die Versicherungsfrage sein, denn die Oldie-Versicherungen schreiben m.W. vor, dass das Fahrzeug nur "liebhabergemäss" genutzt wird. Kracht es auf einer Fahrt zum Kunden, könnte es Schwierigkeiten geben. Bei einer günstigen "Normal"-Versicherung (vorausgesetzt, man hat einen niedrigen SF-Rabatt und 'nen eingetragenen Kat), bringt imho ein H-Kennzeichen kaum Kostenvorteile. Für meinen CX zahle ich z.B. pro Jahr 260 Euro Steuern und 244 Euro Versicherung, inkl. Teilkasko und ausdrücklicher geschäftlicher Nutzung im Versicherungsvertrag! Mal angenommen, er wäre jetzt schon 30, würde ein H-Kennzeichen unterm Strich nicht viel bringen. So aber kann sich die Versicherung im Schadenfall nicht rausreden. Wertgutachten ist auch vorhanden. Grüsse, Harald.
20. April 200422 J. Hmmm, meine DS ist bei der Versicherung offiziell als Geschäftswagen gemeldet und in der Oldtimer-Versicherung klassifiziert (was ja unabhängig vom H-Kennzeichen ist) und läuft auch Adress-mäßig unter dem Firmennamen mit meinem Namen als Ansprechpartner. Ich habe auch keine KM-Beschränkung - dafür ist die Versicherung mit Sicherheit nicht die günstigste unter der Sonne... Grüße Michael
20. April 200422 J. darf man nach dem Namen der Versicherung und dem Kurs fragen, den Du bezahlst? Habe bisher keine Old- bzw. Youngtimer-Versicherung gefunden, bei der es sich für mich lohnen würde (ohne die üblichen Restriktionen natürlich).
20. April 200422 J. @ Harr, mit wieviel Prozent und WO fährst Du CX? Ich zahle monatlich 48 Euro an HP mit 50% und das mit nur 9000 km jährlich etc. 244 Euro muten da wie ein Traum an!
20. April 200422 J. > mit wieviel Prozent und WO fährst Du CX? Prozent? 30. Wo? nun ja, mal hier, mal da.... ;-) (huk24) Grüssle, Harald.
20. April 200422 J. zu 005: klar; kein Problem: Madame ist bei der Mannheimer versichert; Oldtimer-Haftpflicht sind EUR 117,90; Oldtimer-Vollkasko inkl. Teilkasko und EUR 325,00 Selbstbehalt sind EUR 176,44 pro Jahr; allerdings bei einem (durch Restaurierung nicht mehr aktuellen) Fahrzeugwert von EUR 5.000 EUR - das müsste ich auch dringend mal ändern! Grüße Michael
20. April 200422 J. hört sich gut an. Auf deren Homepage steht allerdings dieser Satz: "Damit fährt man nicht zur Arbeit. Damit fährt man zum Vergnügen". Steht das auch im Vertrag?
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