20. April 200422 J. Da mir ja leider ein türkischer Mitbürger mein Auto so demoliert hat das lt. Gutachten es gerade so an der Grenze zur Reparaturwürdigkeit (7600,-Reparatur, 8800 Wiederbeschaffung) lag erfahrungsgemäss aber meist doch noch zusätzliche Kosten zu den im Gutachten aufgeführten dazu kommen (Getriebe wurde noch nicht geprüft Fahrzeug wurde noch nicht vermessen) fragte die Versicherung ob ich es nicht als Totalschaden abwickeln wolle. Nach Rücksprache mit der Werkstatt habe ich mich auch so entschieden. Jetzt bekomme ich die Abwicklung des Versicherers und sehe er wickelt auf Basis der geschätzten Reperaturkosten ab und setzt diese als Wiederbeschaffungswert an. Da dies einen Unterschied von immerhin 1500 Euro zu meinen Ungunsten ausmacht frage ich mich ist das rechtens? Achso da es sich um eine Fahrerflucht handelt musste ich den Schaden über die Kasko laufen lassen. Hat jemand von Euch da Erfahrungen? Danke Jochen
20. April 200422 J. lustig – ich dachte ich hätte wahrnehmungsstörungen. aber das posting ist tatsächlich auch im macnews-forum …
20. April 200422 J. hallo, wenn es ein fall von fahrerflucht war, woher stammt dann die info dass es ein türke war!?!? gruss, kris
20. April 200422 J. Knoblauchgeruch???? Spaß: Jochen hatte schon mal gepostet, daß er sich mit dem Mann unterhalten hatte und der dann weggefahren sei! Günter
20. April 200422 J. Ersteller Nun ja Macs und Citroen schliesst sich ja nicht aus oder ? ;-) Gruss Jochen
20. April 200422 J. Hallo Jokerman, hier findest Du vielleicht die Antwort. http://www.strafzettel.de/index.html?/content/305.htm Karel
20. April 200422 J. Also hatte gerade einen Totalschaden bei einem 1.5 Jahre alten Picasso. Das hat ausgeschaut wie ne Reparatur um 2.000,-- aber es ging auf den Rahmen und auf die Achsen samt Antriebsstrang. Hab den Wiederbeschaffungswert erhalten = Zeitwert der Karre Der Picasso war noch 15.000-- wert und die Reparaturkosten waren bei minimum 10.000,-- eher mehr. hab dann einfach von der Versicherung die 15.000,-- erhalten. Übersteigen die Reparaturkosten 75 % des Wiederbeschaffungspreises heiß das Totalschaden.
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