17. Juni 20188 J. Nach einer organisatorischen Umstellung unseres Fahrdienstes muss ich während der Sommerferien den kleinen Personenbeförderungsschein (FZBB) machen, wozu auch die Umschreibung meines grauen Lappens Klasse 3,4,5 aus 1986 auf den Euroführerschein gehört. Ich möchte aber den alten Lappen als Andenken behalten, nicht nur als Scan, außerdem das Recht, maximal 7,5 Tonnen-LKW zu fahren. Von beidem habe ich gehört, dass beides nicht so einfach geht. Wer hat gesicherte Erfahrungen, wie ich beides erfolgreich angehe? Schon jetzt herzlichen Dank! Viele Grüße, Martin
17. Juni 20188 J. Den alten Lappen kannst Du auch legal behalten, bekommt einen Stempel "Ungültig" und die Ecken werden abgeschnitten. Ich habe meinen noch so. Für Klasse 3 bekommst Du C1E, damit darf man sogar bis 12 t fahren und die Beschränkung auf 3 Achsen entfällt
18. Juni 20188 J. vor 2 Stunden schrieb Eva-Opa: Für Klasse 3 bekommst Du C1E, damit darf man sogar bis 12 t fahren und die Beschränkung auf 3 Achsen entfällt Nein, nicht ganz richtig. Du darfst 7,5t fahren und nur noch einen Anhänger mitführen wo das Gesamtgewicht des Zuges 12t nicht überschreitet. Mit dem alten Lappen durfte ich an 7,5t auch noch 8t hinten ranhängen ...allerdings nur Ein- oder Tandemachser während ich jetzt auch mehrachsige Anhänger ziehen darf. Ab 50 musst du aber und dann alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten vorlegen um die Klasse C1 zu behalten.
18. Juni 20188 J. Im übrigen haben jetzt ALLE Führerscheine ein Ablaufdatum, siehe hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/So-lange-ist-Ihr-Fuehrerschein-gueltig-article18177176.html?gclid=EAIaIQobChMI9dasyYXc2wIV65XtCh0DIw7KEAAYASAAEgK5w_D_BwE https://www.focus.de/auto/videos/neue-eu-vorschrift-ist-ihr-fuehrerschein-vor-diesem-datum-ausgestellt-muessen-sie-ihn-umtauschen_id_5721494.html oder noch besser hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-gueltigkeit/ damit dürften alle Fragen beantwortet sein Bearbeitet (18. Juni 20188 J. von Manson)
18. Juni 20188 J. vor 3 Stunden schrieb Eva-Opa: Für Klasse 3 bekommst Du C1E und darfst dann alle 5 Jahre einen Gesundheitscheck und ein augenäztliches Gutachten abliefern um ihn behalten zu können... Jay Zu langsam getippt :-) Bearbeitet (18. Juni 20188 J. von jay)
18. Juni 20188 J. vor 6 Minuten schrieb jay: und darfst dann alle 5 Jahre einen Gesundheitscheck und ein augenäztliches Gutachten abliefern um ihn behalten zu können... Jay Korrekt ...und wenn du den unteren Link anschaust (und das war mir auch Neu) dann fährt man auch ohne Fahrerlaubnis wenn man mit über 50 und dem alten grauen Lappen einen LKW bewegt d.h. an den Gutachten führt kein Weg mehr vorbei - muss unbedingt meine Mutter informieren, nicht das sie nochmal in gutem Glauben der Rechtmäßigkeit einen LKW bewegt (alles über 3,5t ist für sie Tabu) Bearbeitet (18. Juni 20188 J. von Manson)
18. Juni 20188 J. Die 7,5t plus Anhänger die bei Klasse 3 zulässig waren werden bei Umschreibung vom grauen/rosa Lappen auf die Karte übertragen, das gibt dann bei der Klasse CE den zusätzlichen Eintrag "79 (C1E>12000kg, L<=3)"
18. Juni 20188 J. vor 9 Stunden schrieb Manson: Ab 50 musst du aber und dann alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten vorlegen um die Klasse C1 zu behalten. ... abhängig vom Geburtsjahr. Für mich gilt es nicht, aber einen regelmässigen ärztlichen Check halte ich für alle für angebracht. Und ob ich 2033 noch fahren möchte wird sich dann zeigen, wenn es soweit ist.
18. Juni 20188 J. vor 2 Stunden schrieb Eva-Opa: ... abhängig vom Geburtsjahr. Nein, eben nicht! Zitat:"Bei den alten Lkw-Fahrerlaubnissen greift eine Ausnahme, die sich der Änderung der Anforderung an Berufskraftfahrer verdankt: Mit Abschluss des 50. Lebensjahres verliert auch der alte Führerschein seine Gültigkeit, auch wenn die von der EU gesetzte Umschreibepflicht noch nicht erreicht ist. Sie sollten also rechtzeitig daran denken, den Führerschein umschreiben zu lassen und entsprechende Nachweise (Gesundheitsnachweise) zu erbringen."
18. Juni 20188 J. Als ich vor einigen jahren den Mopedführerschein gemacht habe bekam ich auch ein Kärtchen statt der rosa Pappe, seitdem steht für die Klasse CE eine Befristung bis zu meinem 50. Geburtstag drin...
18. Juni 20188 J. vor einer Stunde schrieb Manson: Nein, eben nicht! Zitat:"Bei den alten Lkw-Fahrerlaubnissen greift eine Ausnahme, die sich der Änderung der Anforderung an Berufskraftfahrer verdankt: Mit Abschluss des 50. Lebensjahres verliert auch der alte Führerschein seine Gültigkeit, auch wenn die von der EU gesetzte Umschreibepflicht noch nicht erreicht ist. Sie sollten also rechtzeitig daran denken, den Führerschein umschreiben zu lassen und entsprechende Nachweise (Gesundheitsnachweise) zu erbringen." Diese Altersbeschränkung gilt nur für die alte Klasse 2! Nicht für die alte Klasse 3 auf nem 7,49-Tonner mit Hänger... Einfach hier mal gucken: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/ Bearbeitet (18. Juni 20188 J. von Horst B) Ergänzung
18. Juni 20188 J. vor einer Stunde schrieb Manson: Nein, eben nicht! Versteh nicht, was Du meinst. Oben schreibst Du doch von Klasse C1, die gibt es nicht beim grauen Lappen. Und ob man beim neuen EU Führerschein nach der Umschreibung von Klasse 3 zukünftig die Untersuchungen über 50 machen muss oder nicht, ist vom Geburtsjahr abhängig. Vor Jahrgang 1953 muss man nicht und ein Verfallsdatum gibt es auch nicht. Das nennt sich Besitzstandswahrung. Erst ab 2033 ist das anders. Bearbeitet (18. Juni 20188 J. von Eva-Opa) Ergänzung
18. Juni 20188 J. vor 7 Stunden schrieb Eva-Opa: Erst ab 2033 ist das anders. Eben. Du musst erst mit 80 zum Augenarzt, ich schon mit 65. Jay
18. Juni 20188 J. Ich hab schon die Karte und mein C1E läuft momentan noch 4 Jahre ...dann werd ich ihn wohl verfallen lassen denn wirklich brauchen tu ich ihn eh nicht mehr. Alles was ich mit 7,5t bewegen kann geht genauso gut mit Anhänger am Pkw ...und effektiv hab ich die letzten 10 Jahre nur 2x mit 7,5t einen Umzug für eine Bekannte gefahren, dafür dann den Aufwand und die Kosten? Nö!
18. Juni 20188 J. vor 8 Stunden schrieb Horst B: Diese Altersbeschränkung gilt nur für die alte Klasse 2! Nicht für die alte Klasse 3 auf nem 7,49-Tonner mit Hänger... Einfach hier mal gucken: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/ Hab geguckt, finde nichts was deine Behauptung untermauert
19. Juni 20188 J. Moin Moin Man gut das ich die Graue Pappe behalten habe, dann lieber mal ein Dokument fürs Ausland ausdrucken statt zu versuchen bei dem Wust an Gesetzestexten noch durchzublicken. Verwundert bin ich über die Regelungen was Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen angeht aber wenn ich es richtig verstehe darf ich diese weiterhin bewegen. https://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php Habe sie nie bewegt möchte aber doch gerne die Berechtigung erhalten. Seis drum, derzeitig gilt als letzte Umtauschfrist das Jahr 2033, hoffe das ich den Lappen bis dahin nicht irgendwo verliere, ich sehe auf dem Grauen eh besser aus als heute Gruß Hartmut Bearbeitet (19. Juni 20188 J. von Trompetentöter)
19. Juni 20188 J. vor 7 Stunden schrieb Manson: Hab geguckt, finde nichts was deine Behauptung untermauert Ich verstehe nicht was daran so schwierig ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_(EU-Recht) Ich habe den alten Dreier, der ist umgeschluesselt worden auf, natuerlich den B und C1 (bis 7,5t) , den BE mit dem ich am PKW bis 3,5t ziehen darf), dem C1E (mit dem ich am PKW auch mehr als 3,5t ziehen darf und am 7,5 Toner einen Anhaenger mit mehr als 0,75t haengen kann) und dem CE (mit dem ich Sattelzuege bis 18t fahren konnte https://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland)#Gespanne_über_12_t) der ist zeitlich limitiert und verfallen. Fuehrererschein: BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980. Ist doch ganz einfach!
19. Juni 20188 J. Hmmm, seltsam, bei meiner ersten Karte war der C1E befristet bis zu meinem 50. Wollte ihn damals schon verfallen lassen und brauchte ihn aber letztes Jahr Beruflich (klappte dann wegen Krankheit nicht) und habe ihn knapp 2 Jahre nach Ablauf reaktiviert. Jetzt hat er wieder ein Ablaufdatum gekoppelt an das ärztliche Gutachten. ABER mein BE ist nicht limitiert und ich darf nach meinem Schein auch Anhänger mit dem PKW/Van ziehen die schwerer sind als das Zugfahrzeug (soweit es die Anhängelast erlaubt ) und wenigstens da muss ich nicht ständig rumrechnen damit ich mich im Rahmen des Gesetzes bewege. Ist das alles kompliziert geworden, so kompliziert das anscheinend sogar die Kontrollorgane auf der Straße überfordert sind denn ich hatte schon des öfteren die Diskussion mit denen ob mein Anhänger nicht leichter sein müsste als das Zugfahrzeug (tatsächliche Gewichte). Meinen grauen Lappen hab ich als Scan auf dem PC und er wurde ausgestellt am 23.06.1983 ....und das war gut den zu haben denn sonst hätte ich nach jahrelanger Abstinenz vor ein paar Jahren und nach Erteilung des ersten Kärtchens Probleme mit der Versicherung bekommen und mit höheren Prozenten wieder anfangen dürfen bzw. eine sinnlose Rennerei zur Führerscheinstelle gehabt damit die mir bestätigen das ich den Führerschein schon länger als 3 Monate habe. Das letzte Kärtchen hab ich entwerten lassen und auch immer dabei, zusammen mit dem aktuellen ...wegen der Fahrerkarte, die ich letztes Jahr auch benötigte und die mit der Nummer des alten Kärtchens erstellt wurde, was wiederum zu Problemen bei Kontrollen führen kann
19. Juni 20188 J. Und bitte verschont mich bei gesetzlichen Regelungen mit Wikipedia, den Verkehrspolizisten ist es extrem Egal auf was man sich beruft was irgend jemand irgendwann auf Wikipedia geschrieben hat
19. Juni 20188 J. vor 2 Stunden schrieb Manson: Und bitte verschont mich bei gesetzlichen Regelungen mit Wikipedia, den Verkehrspolizisten ist es extrem Egal auf was man sich beruft was irgend jemand irgendwann auf Wikipedia geschrieben hat Wenn Du etwas zur Vorlage bei der Polizei brauchst, musst Du das sagen : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0126 Meine Links dienten nur dem Verstaendnis! vor 2 Stunden schrieb Manson: Hmmm, seltsam, bei meiner ersten Karte war der C1E befristet bis zu meinem 50. Wollte ihn damals schon verfallen lassen und brauchte ihn aber letztes Jahr Beruflich (klappte dann wegen Krankheit nicht) und habe ihn knapp 2 Jahre nach Ablauf reaktiviert. Jetzt hat er wieder ein Ablaufdatum gekoppelt an das ärztliche Gutachten. Entweder haben sie dich ueber das Ohr gehauen oder bei mir eine Fehler gemacht. Vor 1980 und danach unterscheidet sich nur bei den Moppets bis 125ccm. Bei mir ist der C1E unbefristet! Nach altem 3er Fuehrerschein haette ich aber auch mit dem 7,5 Tonner nur einen einachsigen Haenger mitfuehren durfen, diesen aber mit mehr als 750kg.
19. Juni 20188 J. vor 14 Stunden schrieb jay: Eben. Du musst erst mit 80 zum Augenarzt, ich schon mit 65. Man darf aber freiwillig. Bei Augen und Ohren auch sinnvoll, Verschlechterungen bleiben lange unbemerkt und werden automatisch durch Routine ausgeglichen. Der Doc merkt es, weil er messen kann.
19. Juni 20188 J. vor einer Stunde schrieb MatthiasM: Wenn Du etwas zur Vorlage bei der Polizei brauchst, musst Du das sagen : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0126 Saubere 43 Seiten ! ; und da sage nochmal jemand, dass die in Brüssel auf der faulen Haut liegen.
19. Juni 20188 J. vor 17 Minuten schrieb Der Käufer: Saubere 43 Seiten ! ; und da sage nochmal jemand, dass die in Brüssel auf der faulen Haut liegen. ja ne, die Tippsen doch nicht
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