14. November 20187 J. vor 9 Minuten schrieb suentelensis: Na ja, die Werkstatt hat sich die Karre ja nicht einfach geschnappt, sondern der Kunde ist ja wohl mit irgendeinem Auftrag dort aufgeschlagen. Der Auftrag kann aber auch nur sein, eine Glühbirne zu ersetzen oder auch nur den Fahrzeugzustand grob einzuschätzen. Reparieren darfst Du erst, wenn der Auftrag dazu zustande kommt. Eigentlich ist das auch kein Auftrag sondern ein Werkvertrag, wenn der Kunde es richtig macht. Du darfst den Kunden auch nicht dazu zwingen, einen solchen Auftrag zu erteilen. Im Gegenteil: Der Kunde ist genau gleich gross wie Du auch. Du stehst nicht über ihm und er nicht über Dir. Er ist für sein Handeln verantwortlich und Du für Deins. Und wenn Du nicht Polizist oder Prüfingenieur mit staatlichem Auftrag und damit hoheitlicher Befugnis bist, kannst Du ihm nichts, null, rein gar nichts vorschreiben. Du kannst ihn warnen, Du kannst von ihm verlangen, dass er Dich aus der Haftung für die festgestellten Mängel, die er nicht hat reparieren lassen, entlässt, und Du kannst die Polizei rufen. Du kannst ihn aber nicht aufhalten. Tust Du es dennoch, musst Du aufpassen, dass Du nicht am Ende selber vorn Richter gezerrt wirst. Du stehst eben nicht über ihm. Du bist Bürger, nicht Staatsorgan. Als Bürger darfst Du Straftaten verhindern, aber sonst keinem was vorschreiben, es sei denn, Du hättst einen Vertrag oder sonstwas, was Dir das erlaubt. Dabei musst Du aber die Verhältnismässigkeit beachten... Wie gesagt: Einen Einbrecher darf ich nicht erschiessen, solangs anders geht. Und Festhalten darf man Straftäter, und auch nur, bis die Polizei eintrifft. - Wenn Du wen festhältst, und es kommt hinterher raus, dass das nicht notwendig war, bist am Ende Du selber dran... Ich würd das im Zweifel nicht riskieren, sondern im Zweifel einfach die Polizei rufen und sehen, was die dann machen.
14. November 20187 J. jajaja, ich gebs ja zu, war völlig missverständlich ausgedrückt Mit der Stilllegungspflicht des Prüfers ist mir schon klar. Wenn meiner mich stillegen würde, bin ich sicher das da so sein muss. Auf hoher See und vor Gericht werde ich aber als Fachkundiger doch in der Regel anderes bewertet als der Laie. Von daher würde ich schon von meinem Bürgerrecht gebrauch machen und dann halt den Kunden festhalten bis die Streife da ist. Meine Dekra Stelle hat ne hübsche Ausstellung defekter Teile stillgelegter Fahrzeuge. Manche Leute sind einfach nur schmerzfrei. Andere einfach zu pingelig. Ich kann ich noch gut an die Zeit erinnern, als nur der TÜV HU machen durfte. Mit einem französischem Auto war das immer ein großes Schauspiel. Aber das ist ein anderes Thema. Gute Nacht
15. November 20187 J. vor 16 Minuten schrieb suentelensis: Bürgerrecht gebrauch machen und dann halt den Kunden festhalten bis die Streife da ist. Das darfst Du bei Straftätern. Welche Straftat steht da im Raum? Ist jemand umgekommen? Passiert das mit einiger Sicherheit, wenn Du nicht eingreifst? Was, wenn am Ende rauskommt, dass Du nicht verhältnismässig gehandelt hast? Wie gesagt, jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich... Nur hat das nichts damit zu tun, ob Du vom Fach bist oder nicht, denn Jurist bist Du nicht. In DER Frage also eben selber auch nicht vom Fach. Nochmal: Das ist grundsätzlich betrachtet keine Frage des KFZ-Fachwissens, sondern eine danach, wer was darf oder muss. Und da stehen sich zwei gleichgeordnete Bürger gegenüber. Der eine weiss mehr, darf deshalb aber nicht mehr als der andere.
15. November 20187 J. Um diese recht Sinnfreie Diskussion zu beenden: Ich denke mal, so wie ich Rüdiger kenne hat er wohl der Kundin, die ich vermutlich auch persönlich kenne, angeraten den Wagen nicht zu benutzen bis die Sache geklärt ist ...und weil ich sie vermutlich kenne, gehe ich auch davon aus das sie den Rat befolgt. Unabhängig davon werde ich ihm raten solche Geschichten, die wohl primär der Anschauung und Information dienen sollen ...gelegentlich auch der Belustigung ...zukünftig hier nicht zu veröffentlichen ....allenfalls nach einer gewissen Verjährungsfrist (so wie ich es mit meinem J5-Transport gemacht habe ) ...denn man sieht ja wie sich hier einige Ereifern und sich unabhängig von der ursprünglichen (rhetorischen) Fragestellung in Belange einmischen wollen, die sie nichts, aber auch gar nichts angehen. Bearbeitet (15. November 20187 J. von Manson)
15. November 20187 J. vor 6 Stunden schrieb suentelensis: Der Schornsteinfeger, der die defekte Gastherme nicht stilllegt, hält auch den Kopf hin. Jeder kann mal was übersehen. Ist es aber festgestellt, biste mit dran, weil du eben die Fachkunde hast. Falsch! Auch er kann die Stilllegung nur einleiten! (und natuerlich dringend vom Gebracu der Therme abraten) BTW: Ein Messerverkaufer ist auch nicht dafuer verantwortlich wenn Du Dir in den Finger schneidest. Bearbeitet (15. November 20187 J. von MatthiasM)
15. November 20187 J. Wir legen Thermen nicht still, allerdings wird in einem externen Fall , zum Beispiel Gasaustritt, der Gashahn geschlossen und die Stadtwerke kontaktiert. Wenn der Kunde anschließend den Hahn wieder öffnet, ist das nicht mehr mein Problem. Ansonsten werden Mängel schriftlich und auch per Bild festgehalten und dokumentiert.Gesendet von meinem LYA-L29 mit Tapatalk
15. November 20187 J. vor einer Stunde schrieb ACCM Jelle: Wir legen Thermen nicht still, allerdings wird in einem externen Fall , zum Beispiel Gasaustritt, der Gashahn geschlossen und die Stadtwerke kontaktiert. Wenn der Kunde anschließend den Hahn wieder öffnet, ist das nicht mehr mein Problem. Ansonsten werden Mängel schriftlich und auch per Bild festgehalten und dokumentiert. Gesendet von meinem LYA-L29 mit Tapatalk Mein schwarzer Mann sagte, er verstaendige bei erheblicher Gefahr das Landratsamt, das dann die Stilllegung verfuegt. Frueher (TM) durfte das wohl auch der Schornsteinfeger. Bearbeitet (15. November 20187 J. von MatthiasM)
16. November 20187 J. Ich Persönlich finde solche Infos immer gut wenn man gleich davon berichtet und nur so schützt man andere Käufer vor Verkäufer !! Möchte noch hinzufügen, jeder hat doch die Möglichkeit jemand zufragen ob er/sie nicht mitkommen kann um sich das anzusehen. Auch wenn man nicht viel ahnung hat, sehen 2 Personen besser als 1 Person. Auch eine Fachperson kann mal was übersehen, ich denke jede Info ist für alle Hilfreich wenn das Problem gefunden wurde und es eine lösung dafür gibt.
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