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Foren-Newbie bittet um Hilfe bei der Kaufentscheidung

Hervorgehobene Antworten

Die Wahrscheinlichkeit, ein 4HP20 zu finden, dessen Öl regelmäßig gewechselt wurde, geht vermutlich gegen null. Ein Ölwechsel in letzter Zeit kann ja auch bedeuten, daß bereits Auffälligkeiten im Schaltverhalten bestanden. Auf jeden Fall zur Besichtigung jemanden mitnehmen, der sich mit dem Getriebe auskennt und eine ausgiebige Probefahrt machen. Im Schlimmsten Fall muss das Getriebe ersetzt oder überholt werden. Falls man mit dem Gedanken nicht leben kann, würde ich ohnehin von so einem Fahrzeug Abstand halten, oder einen mit höchstens 100tkm kaufen, den man aber erst mal finden muss. Und dann ist man preislich wahrscheinlich woanders.

Ich habe beides hinter mir: Einen XM mit 100tkm gekauft - wechsle selbst regelmäßig das Öl und das Getriebe schnurrt - jetzt 140tkm. Und einen mit 200tkm, da wurde schon mal gewechselt. 5tkm nach dem Kauf ist nun das Getriebe dran (hat bei meiner Probefahrt bereits Auffälligkeiten gezeigt).

Den XA-Markt beobachte ich nicht aktiv - beim XM gehe ich für einen optisch und technisch ordentlichen von 5000 Euro aus. Da wäre bei diesem Angebot noch jede Menge Geld übrig zum Investieren. ;)

 

 

Wenn der in Deutschland vom TÜV neu abgenommen werden muss, würde mich sehr interessieren wie das mit der Gasanlage geht. Muss man nur ein Abgasgutachten vorlegen?

Trägt der TÜV alles verbaute problemlos ein, oder muss heute eine Anlage nach ECE-R-115 eingebaut werden?

Schlachten!

vor 15 Stunden schrieb klever33:

" Denn der deutsche TÜV muss ja gut sein " Ja, stimmt in Besserwisserei und Überheblichkeit !

Schönen Gruß von einem niederländischen APK I ( Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3500Kg und APK II ( Nutzfahrzeuge ab 3500Kg ) Prüfmeister.

 

Ich wollte damit keinesfalls Überheblich sein, oder jemanden Beleidigen! Wenn du dich dadurch beleidigst fühlst, tut mir das sehr leid, denn das war keine Absicht. 

 

Die Bemerkung "Denn der Deutsche  Tüv muss ja gut sein" war eigentlich fraglich und ironisch gemeint.

Ich arbeite selbst als KFZ Mechatroniker und weiss somit ziemlich gut wie man sich den Tüv aufs Auto pfuschen kann.

 

 

Edit: ist aber hier ziemlich OT

Bearbeitet ( von CIEHT-DROËN)

vor 1 Stunde schrieb CIEHT-DROËN:

Ich wollte damit keinesfalls Überheblich sein, oder jemanden Beleidigen! Wenn du dich dadurch beleidigst fühlst, tut mir das sehr leid, denn das war keine Absicht. 

 

Die Bemerkung "Denn der Deutsche  Tüv muss ja gut sein" war eigentlich fraglich und ironisch gemeint.

Ich arbeite selbst als KFZ Mechatroniker und weiss somit ziemlich gut wie man sich den Tüv aufs Auto pfuschen kann.

 

 

Edit: ist aber hier ziemlich OT

Kein Mischverständnis : fühle mich gar nicht beleidigt. Es geht mich nur um die Institution TÜV.

Aber ist eigentlich hier  Fehl am Platz und deswegen lasse ich es ruhen.

Schönes Wochenende und einen guten Rutsch

vor 4 Stunden schrieb DerProfi:

Wenn der in Deutschland vom TÜV neu abgenommen werden muss, würde mich sehr interessieren wie das mit der Gasanlage geht. Muss man nur ein Abgasgutachten vorlegen?

Trägt der TÜV alles verbaute problemlos ein, oder muss heute eine Anlage nach ECE-R-115 eingebaut werden?

Das ist ein weites unübersichtliches Feld. Generell sind bei Euro 1 Fahrzeugen keine Abgasgutachten nötig und bei Euro 2 auf jeden Fall ...wenn die Anlage neu eingebaut wird - zusätzlich benötigt man noch die Einbaubestätigung eines anerkannten Gasumrüsters.

Hier greift aber vermutlich EU Recht den die Anlage wurde ja schon für den Betrieb in einem Mitgliedsstaat zugelassen und war bereits auf der Straße offiziell in Betrieb. Meines Erachtens ist da nur eine Gasprüfung nötig und die Komponenten müssten in die deutschen Papiere übernommen werden ....aber das ohne Gewehr, die deutsche Bürokratie geht des öfteren Wege, die man logisch nicht nachvollziehen kann ;)

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

vor 3 Stunden schrieb Manson:

 Generell sind bei Euro 1 Fahrzeugen keine Abgasgutachten nötig und bei Euro 2 auf jeden Fall

das ist jetzt OT, aber

Bei meinem BX war das wegen nachgerüstetem Kaltlaufregler ohne Abgasgutachten möglich, obwohl beim Einbau der Gasanlage der Kaltlaufregler schon drin war. Da gibt es für diesen Fall eine besondere Regelung. ;)

vor 2 Stunden schrieb DerProfi:

das ist jetzt OT, aber

Bei meinem BX war das wegen nachgerüstetem Kaltlaufregler ohne Abgasgutachten möglich, obwohl beim Einbau der Gasanlage der Kaltlaufregler schon drin war. Da gibt es für diesen Fall eine besondere Regelung. ;)

Ne gibt es nicht. Aber ich hab mal gehört das die in Hamburg sehr flexibel sein sollen oder der TÜV Süd.

Was die Gasanlage betrifft gibt's (wahrscheinlich) nur eine Antwort: 21er.

Wenn der Einbau vernünftig gemacht ist hat man da aber nichts zu befürchten. Abgasgutachen ist  ab Euro 2 erforderlich. Mit Glück handelt es sich um eine Anlage nach ECE R 115. Das halte ich aber für eher unwahrscgeinlich.

Ich persönlich würde ja eher zu den Breaks v6 handschalter tendieren ;)

Einbau in NL nach ECE R115 wurde eingeführt  01.01.2015. Habe nochmal nachgeschaut bij RDW und ist eine G3 Anlage, also keine R115 Anlage.

vor 14 Stunden schrieb DerProfi:

Wenn der in Deutschland vom TÜV neu abgenommen werden muss, würde mich sehr interessieren wie das mit der Gasanlage geht. Muss man nur ein Abgasgutachten vorlegen?

Trägt der TÜV alles verbaute problemlos ein, oder muss heute eine Anlage nach ECE-R-115 eingebaut werden?

Es muss bei einem Euro 2 Fahrzeug auch heute keine Anlage nach ECE-R 115 verbaut werden. Man sollte sich nur vorher vergewissern, ob es für die Kombination aus Fahrzeug und Gasanlage ein Abgasgutachten gibt. Er werden nämlich nach der 67R Norm keine neuen AGG mehr erstellt. Das heisst es geht nur mit Fahrzeugen / Gasanlagen, für die bereits ein Gutachten vor September 2017 erstellt wurde.

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