17. Februar 20197 J. Hallo Leute, bin neu hier! Läßt sich die "alte" Kennzeichen-Beleuchtung gegen LED's tauschen? Die LED's sollten zugelassen (mit Prüfzeichen) sein und auch passgenau! Wo kann ich solche bekommen und wie kompliziert ist der Umbau? Gruß Jens
17. Februar 20197 J. Zulässig nur als komplette Einheit, also mit Gehäuse bzw. Streuscheibe. Ich würd die normalen drin lassen, zum einen frag ich mich immer wieder warum man die Fahrbahn hinterm Auto unbedingt ausleuchten möchte und zum anderen warum die Kennzeichenbeleuchtung auf einmal so interessant ist. Als es Led noch nicht gab haben die meisten eine Kennzeichenbeleuchtung erst registriert als die bei der HU als defekt bemängelt wurde...aber jedem das seine. Außerdem kann es sein das durch den Einbau von Led das Bordnetz gestört wird und eine kontrollleuchte leuchtet. Für das Geld würd ich persönlich lieber nen Döner kaufen, oder 2. Viele Grüße janbo
17. Februar 20197 J. vor 9 Stunden schrieb JanBo.Sattler: Zulässig nur als komplette Einheit, also mit Gehäuse bzw. Streuscheibe. Das ist korrekt! Fuer Leuchten die fuer Gluehlampen zugelassen gibt es keine zugelassenen LED-Lampen. vor 9 Stunden schrieb JanBo.Sattler: Ich würd die normalen drin lassen, zum einen frag ich mich immer wieder warum man die Fahrbahn hinterm Auto unbedingt ausleuchten möchte und zum anderen warum die Kennzeichenbeleuchtung auf einmal so interessant ist. Als es Led noch nicht gab haben die meisten eine Kennzeichenbeleuchtung erst registriert als die bei der HU als defekt bemängelt wurde...aber jedem das seine. Ich finde das beleuchtete Kennzeichen verbessert die Sichtbarkeit bei Nacht. Mir ist eine nicht zugelassene Lampe auch lieber als gar kein Licht. Gerade die Glassockellampen haben oft eine erstaunlich kurze Lebensdauer. Ich bin letztens einseitig vorne komplett dunkel rumgefahren, weil dort die Positionsleuchte mit dem Gluehkoerper des Hauptscheinwerfers nahezu zeitgleich abgeraucht sind. Daraufhin habe ich in China fuer 20 LEDs mit dem Glasschmiedesockel fuer 8 Euronen bestellt. Bis jetzt keine Ausfaelle, keine Warnleuchten, keine Probleme beim C4 (1) ! Die Dinger blenden niemanden und leuchten sehr gleichmaessig, ziemlich kalt ist das Licht allerdings. Und Doener haette es bei 10 Stuck nur einen gegeben.
19. Februar 20197 J. Ersteller Hallo, natürlich will ich die komplette Kennzeichen-Beleuchtung austauschen und nicht nur die Leuchtmittel. Vielen Dank für die Info.
19. Februar 20197 J. Na, die müsste ja passgenau für dein Auto mit ABE sein. Alles andere mit Einzelabnahme!
20. Februar 20197 J. Ersteller die sind passgenau und mit E-Prüfzeichen (durch das E-Prüfzeichen kann bei Bedarf der TÜV alle Daten dazu erhalten). Laut Hersteller auch Checkcontrol sicher!
20. Februar 20197 J. Bleibt noch die Frage des Umbaus. Unkompliziert! Gestern fuhr wieder einer vor mir her: Ein einziges Ruecklicht ging noch! Eine funktionierende Kennzeichenleuchte haette dem Fahrzeug schon erheblich mehr Sichtbarkeit gebracht. Bearbeitet (20. Februar 20197 J. von MatthiasM)
21. Februar 20197 J. Ersteller Werde mir demnächst eine LED-kennzeichenbeleuchtung von der Firma Letronix holen.
27. Februar 20197 J. Am 20.2.2019 um 15:04 schrieb MatthiasM: Gestern fuhr wieder einer vor mir her: Ein einziges Ruecklicht ging noch! Eine funktionierende Kennzeichenleuchte haette dem Fahrzeug schon erheblich mehr Sichtbarkeit gebracht. Also eine Schlussleuchte sollte schon in der Lage sein das Fahrzeug sichtbar zu machen. Mit 2en ist es ja nicht doppelt so hell. Die Kennzeichenbeleuchtung soll das Kennzeichen sichtbar machen und nicht das Fahrzeug. Die Faustformel heißt ja nicht umsonst: nach vorne weiß nach hinten Rot. Zudem sind noch diverse Reflektoren an der Rückseite, unter anderem das Kennzeichen. Für 29 Euro kann man gefühlt für 100 Jahre birnchen kaufen. Was mir wichtig erscheint: nur weil ein Prüfzeichen vorhanden ist macht es das ganze nicht automatisch zulässig. Es muss das richtige sein, und zwar für Lichttechnische Einrichtungen ECE-R48. Gerne genommen wird das für elektromagnetische Verträglichkeit, ECE-R10. Reicht für eine Zulässigkeit im Strassenverkehr nicht aus. Viel Spaß noch
27. Februar 20197 J. vor 24 Minuten schrieb JanBo.Sattler: Also eine Schlussleuchte sollte schon in der Lage sein das Fahrzeug sichtbar zu machen. Mit 2en ist es ja nicht doppelt so hell. Die Kennzeichenbeleuchtung soll das Kennzeichen sichtbar machen und nicht das Fahrzeug. Die Faustformel heißt ja nicht umsonst: nach vorne weiß nach hinten Rot. Zudem sind noch diverse Reflektoren an der Rückseite, unter anderem das Kennzeichen. Die Kennzeichenbeleuchtung soll das Ruecklicht ja auch nicht ersetzen . Nach vorne sin es immerhin 4 Lampen die das Fahrzeug sichtbar machen, da sind 2 Stueck von der Ausfallsicherheit schon ein wenig knapp. Zudem: Zitat Des Weiteren ist die Kennzeichenbeleuchtung bei mehrspurigen Fahrzeugen und Anhängern immer in Verbindung mit dem rechten Begrenzungslicht abzusichern, damit beim Ausfall der linken Begrenzungsleuchte das Fahrzeug noch als ein mehrspuriges zu erkennen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenbeleuchtung Kurzschluss ist ja heute fast ausgeschlossen, aber Lampenausfall nicht selten. Mir geht es da auch nicht um ein paar Euro, ich will nur sicher sein das es funktioniert. Ruck- Brems, und Hauptleuchten wuerde ich auch nicht mit unzulaessigen Leuchten versehen. Bei Kennzeichen und Positionsleuchte habe ich da wenig Skrupel.
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