24. Februar 20197 J. Mich interessiert mal ob ich ein Auto mit H-Kennzeichen als Oldtimer versichern muss oder ob der dann auch eine normale PKW-Versicherung haben kann.Grund ist,das ich für die Oldimerversicherung immer ein Alltagsauto benötige.Wenn ich das aber nicht besitze kann ich mit dem H-Kennzeichen trotzdem Steuern sparen.Ich weiss das das nicht wirklich legal wäre.Ist auch erstmal nur eine Überlegung.
24. Februar 20197 J. Ersteller Nicht legal wäre ein H-Fahrzeug im Alltag zu nutzen weil kein Alltagsauto Vorhanden ist.Es gibt für die H-Nutzung Regeln.Nicht täglich zur Arbeit fahren und......Nur für Ausfahrten und zu Treffen zulässig.
24. Februar 20197 J. Ersteller https://www.handelsblatt.com/auto/test-technik/oldtimer-im-alltag-mit-dem-kulturgut-im-berufsverkehr-seite-2/3498976-2.html?ticket=ST-200533-a3u2QqQQhdLynX362nnX-ap1
24. Februar 20197 J. Hatten wir kürzlich erst. Es gibt nach aktueller Gesetzgebung keine Einschränkung für die Nutzung, normale Versicherung ist problemlos möglich.
24. Februar 20197 J. Also ich wurde jetzt bei der Versicherung auch nicht darauf hingewiesen den Wagen nicht Täglich zu nutzen, oder das ich ein Alltags Wagen benötige um einen mit H Kennzeichen zu bewegen frage mich auch was den nun richtig ist.
24. Februar 20197 J. vor 3 Stunden schrieb bx-basis: Hatten wir kürzlich erst. Es gibt nach aktueller Gesetzgebung keine Einschränkung für die Nutzung, normale Versicherung ist problemlos möglich. Hallo, korrekt. Zulassungsrechtlich gibt es für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keinerlei Einschränkungen bezüglich der Nutzung, also jährliche Laufleistung, Nutzung im Alltag usw. Von versicherungsrechtlicher Seite können aber natürlich sehr wohl Einschränkungen gemacht werden, da kann theoretisch jede Gesellschaft ihre eigenen Bedingungen formulieren, das kann man dann aber schon vorab in den AGB nachlesen. Viele verwechseln das H-Kennzeichen mit dem roten 07er-Kennzeichen. Dieses ist bei der Nutzung sehr restriktiv seitens des Gesetzgebers: Keine Nutzung im Alltag, fest definierte Anlässe, zu denen das entsprechende Fahrzeug genutzt werden darf usw. Bis zu der Neuregelung/ Verschärfung zum 07er-Kennzeichen vor einigen Jahren war es bekannterweise im allgemeinen so, dass die Fahrzeuge keine HU/ AU benötigten seitens der meisten Zulassungstellen und keinerlei Gutachten o.ä. seitens der Versicherungen. Da ging man mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle, zahlte um die 20€ und ließ sich das Fahrzeug aufs 07-er Kennzeichen eintragen. Das meldete man dann noch der Versicherung, das wars. Klar, damals gab es bereits krasse Unterschiede, wie das von den Zulassungsstellen gehandhabt wurde. Manche, wie bei uns hier im Südwesten, waren/ sind da sehr locker drauf und anderswo war es immer schon strenger. Die entsprechend schon länger bestehenden 07er-Kennzeichen haben ja Bestandsschutz (z.B bezüglich der nicht geforderten regelmäßigen HU usw...), weswegen z.B. ich niemals auf die Idee käme, an meinem 07er irgendetwas Entscheidendes zu ändern... Aber, und das ist irgendwie immer so mit gewissen Privilegien, möchte man diese nicht gefährden: Man sollte sich derer bewusst sein und das Fahrzeug/ die Fahrzeuge den Regeln entsprechend nutzen und nicht übertreiben... Grüße Alex Bearbeitet (24. Februar 20197 J. von ACCM Alex)
24. Februar 20197 J. Man muss an der Stelle zwei Dinge unterscheiden: was sagt die Straßenverkehrsordnung zum Thema H-Kennzeichen und was sagt eine spezielle Oldtimer-Versicherung. Im ersten Fall ist es völlig egal. Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen darf im Alltag ohne Einschränkungen in Bezug auf Jahreskilometer oder Einsatzzwecke genutzt werden. Anders sieht es meistens bei den Spezial-Versicherern aus. Da wird manchmal die Fahrt zur Arbeit untersagt oder es muss ein Erstfahrzeug vorhanden sein (für den Alltagsbetrieb) oder die Jahreskilometerleistung ist begrenzt. Weiterhin kann der Fahrerkreis eingeschränkt sein oder es muss eine Garage vorhanden sein. Das ist im Einzelfall mit dem Versicherer zu klären. Ich werde ab dieser Saison mein Cabrio bei der autosanclassic als Youngtimer versichern. Das ist so unschlagbar günstig, da kann ich mit den Einschränkungen leben. Wenn ich das Coupe auch noch dort versichere, spare ich pro Jahr bei der Versicherungsprämie für die beiden Fahrzeuge so viel ein, da könnte man sich glatt einen Viertwagen zulegen..... ;-)
25. Februar 20197 J. Müssen denn inzwischen 07er zum TÜV, regelmäßig ? Das wäre blöd, ich wollte mein Fünferpack dieses Jahr auf 07 umstellen, sonst kommt das nicht vernünftig im Wechsel auf die Straße... Carsten
25. Februar 20197 J. vor 6 Minuten schrieb Carsten: Müssen denn inzwischen 07er zum TÜV, regelmäßig ? Das wäre blöd, ich wollte mein Fünferpack dieses Jahr auf 07 umstellen, sonst kommt das nicht vernünftig im Wechsel auf die Straße... Carsten Hallo Carsten, um da eine endgültige Gewissheit zu haben, würde ich an Deiner Stelle mal bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, dann hast Du eine definitive Antwort. Aber ich meine eben, dass genau die Pflicht zur regelmäßigen HU eine der Neuerungen war, als die Vorschriften u.a. zur 07er-Nummer überarbeitet wurden, leider... Grüße Alex PS: aus eben dem o.g. Grund hatte ich damals vor der Neuregelung so ziemlich alles, was im Fuhrpark noch Räder hatte, aufs Kennzeichen eintragen lassen. Denn so wie ich es weiss, gilt der Bestandsschutz zwar für damals bereits eingetragene Fahrzeuge wobei ich nicht weiss, ob ich denn jetzt, wollte ich ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen, eine gültige HU bräuchte, um es bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen. Da ich es aber defintiv nicht vorhabe, werde ich den Teufel tun und dort irgendetwas nachfragen sondern mich ruhig verhalten.
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