20. Mai 200422 J. Ersteller Also um zum Thema zurückzukommen: Es sind definitiv vier gleiche Streuscheiben und vier H4-Birnen. Die Scheinwerfer sind laut ABE von Postert und bei einem ACCM gekauft. Hab mir nun selbst mal die StVZO vorgeknöpft, in der in §50 Abs.2 eindeutig steht, dass ein Kfz mit zwei nach vorne wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein muss. Der Umkehrschluss daraus ist wohl, dass vier Abblendlichter nicht zugelassen sind. Zumal in Satz 4 des § steht vier Abblendlichter sind nur bei Kfz des öffentlichen Dienstes unter dort genannten bestimmten Voraussetzungen möglich. Schade eigentlich... Gruß Stefan
21. Mai 200422 J. Stefan: schalte doch den "zweiten Satz" nur als Fernlicht, dann sind es Zusatzleuchten und alles ist klar, oder Du schaltest einen Satz als Abblednlicht und den zweiten als Fernlicht analog zum X1 (oder den Doppelscheinwerfern für den BX, die ich im Sinn hatte)
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