22. März 20197 J. Mal eine grundsätzliche Frage zum führen eines Fahrtenbuches bei Fahrzeugen mit grünem Nummernschild.Wenn mein Chef in seiner Firma Fahrzeuge mit grünen Nummernschildern angemeldet hat, müssen die Angestellten dann bei der Benutzung ein Fahrtenbuch für das Finanzamt führen? Soweit ich weiss sind dies Fahrzeuge doch steuerbefreit.
22. März 20197 J. Ja, die Fahrzeuge sind steuerbefreit …. der Nutzungszweck steht in den Papieren (Kfz- Schein). Der Fahrer braucht für den Einsatz (Kontrolle) immer den entsprechenden Nachweis wozu die Fahrt dient/was transportiert wird. Fahrtenbuch braucht es nur wenn behördlich angewiesen. Bearbeitet (22. März 20197 J. von Silvercork)
22. März 20197 J. 41 minutes ago, FrankB said: [...] Trecker [...] Da gibts weder nen Fahrtenbuch, noch irgendwelche Nachweise zum Einsatzzweck. Wird die Zugmaschine allerdings zu nicht ldw Zwecken genutzt (Winterdienst etc), muss für den entsprechenden Zeitraum die Steuer entrichtet werden.
22. März 20197 J. vor einer Stunde schrieb FrankB: Die meisten landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge, sprich Trecker, haben ja auch grüne Kennzeichen - ich stelle mir gerade vor wie ein Landwirt während des Furchenziehens auf dem Acker das Fahrtenbuch ausfüllt.... Dafür hat er doch heute dank GPS Steuerung hervorragend Zeit
26. März 20197 J. Das Fahrtenbuch dient meistens dazu, dass nachgewiesen werden kann. So kann dann auch nachgewiesen werden, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wenn wegen unbekannter Fahrer zu oft oder zu extreme Verkehrsvergehen (z.B. Rote Ampel, Fahrerflucht) nicht verfolgt werden können, wird die Führung eines Fahrtenbuch behördlich verordnet, auch bei Privatpersonen. Bei Firmenfahrzeugen ist ein Fahrtenbuch meistens üblich. Es reicht oft auch nur der Fahrernachweis, die Strecke muss teilweise nicht angegeben werden.
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