9. Mai 20197 J. Da ich noch in der 6-Monatigen Gewährleistung bin (bzw. das Auto ), will der Händler sich zwar drum kümmern, aber der ist halt 200 km weit weg. Er will das Auto untersuchen, ne Lösung finden, Teile bestellen und reparieren. Heißt : Ich fahre insgesamt 800 km mit 2 Personen, an 2 Tagen und habe das Auto min. 1 Woche nicht. Spritkosten rund 110.- €, 2 x 2 Tage Urlaub nehmen. Inakzeptabel. Habt ihr Erfahrungen mit Reparaturen in der Gewährleistung ? Muß der Händler eine Reparatur hier vor Ort akzeptieren / bezahlen ? Bearbeitet (9. Mai 20197 J. von silvester31)
9. Mai 20197 J. Läuft das über eine "Versicherung"? Wir hatten mal ein Auto bei Marken-Händler 1 gekauft und alle nötigen Reparaturen innerhalb der 2 Jahre bei Marken-Händler 2 machen lassen. Ronald
9. Mai 20197 J. Ersteller Nein - keine Garantieversicherung. Lediglich die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler wehrt sich nicht gegen die Reparatur, nur möchte er sie in seiner Werkstatt ausführen.
9. Mai 20197 J. Ich würde vor Ort einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann darüber mit dem Händler sprechen. Zitat Nachbesserung nur beim Verkäufer Sie müssen dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dürfen nicht ohne weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen! Pro Mangel stehen dem Verkäufer regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu. Diese Kosten muss der Händler tragen Der gewerbliche Verkäufer muss im Rahmen der Nachbesserung folgende Kosten übernehmen (soweit diese tatsächlich anfallen): alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparatur). Als Verbraucher können Sie vom Händler mit der Aufforderung zur Nachbesserung einen Kostenvorschuss auf z.B. Kosten für Transport des Fahrzeuges zum Händler verlangen. die Kosten, die durch den Ausbau einer mangelhaften und den (Wieder-) Einbau der mangelfreien Komponente entstehen. Diese Verpflichtung darf der Händler gegenüber einem Verbraucher nicht durch vertragliche Klauseln ausschließen oder beschränken. Darüber hinaus gehende Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/ Ronald
9. Mai 20197 J. vor einer Stunde schrieb silvester31: Muß der Händler eine Reparatur hier vor Ort akzeptieren / bezahlen ? Nein, wie oben schon dargestellt, muss er das nicht. Dennoch kann man versuchen, mit ihm diesbezüglich zu reden.
9. Mai 20197 J. Ersteller Danke für die zahlreichen Antworten ! Das mit den Fahrtkosten hilft evtl. ja schonmal weiter, da ja durchaus ein Argument, die Rep. hier durchführen zu lassen, wenn das preislich im Rahmen ist.
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