18. Juni 20197 J. Ich fahre einen C6 3.0 HDI, EZ 2010, exclusive. Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Fahrzeug ab Werk mit getönten Scheiben auf der Fahrer- und Beifahrerseite ausgestattet. Das Fahrzeug ist regelmässig in der Fachwerkstatt, und hat natürlich TÜV (ohne Mängel). Das Fahrzeug wurde bereits vor Jahren aus Frankreich importiert und in Deutschland zugelassen. Zum wiederholten Mal wurde ich gestern wegen der getönten Scheiben von der Polizei angehalten. Bislang immer mit einer netten Unterhaltung und ohne weitere Konsequenzen. Diesesmal haben die beiden Beamten jedoch darauf bestanden, das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen in Bezug auf die anscheinend unzulässige Tönung der Seitenscheiben mängelfrei bescheinigen zu lassen. Auf meinen Einwand hin, dass das Fahrzeug sich a) im Originalzustand befindet, also die Seitenscheiben mitnichten nachträglich abgedunkelt wurden, und b) der TÜV seit Jahren keinerlei Einwände gegen diese Tönung erhoben hat, habe ich die erstaunliche Auskunft bekommen, dass der TÜV seine Arbeit nicht richtig macht. Auch dass das Fahrzeug in Frankreich in diesem Zustand mit einer EU-Konformitätserklärung gefertigt wurde, spielte keine Rolle. Auf weiteres vorsichtiges Nachfragen, ob die Beamten denn nicht einen Unterschied zwischen abgefahrenen Reifen oder defekter Beleuchtung, und einem sich im Originalzustand befindlichen Fahrzeug sehen, kam die lapidare Auskunft, dass der Fahrer für sein Fahrzeug verantwortlich sei. Die Frage wozu man eine TÜV-Plakette benötigt, und was wir machen, wenn der TÜV bei Vorführung die Plakette wieder ohne Mängel erteilt, konnten die Beamten leider nicht beantworten. Frage: wer hat zu dieser Thematik Erfahrungen? Ich möchte das Fahrzeug im Originalzustand erhalten. Das COC habe ich gestern Abend noch bei Citroen angefordert. lg, stefan
18. Juni 20197 J. Fahr zu irgendeiner Polizeistelle , zeig den Mängelbericht und sag Du hast den Nikotinfilm innen jetzt endlich mal gründlich abgewaschen , ob es so reicht. Sollten sie nicht glauben das es so passt, sollen Sie Dir den TÜV bezahlen der das nachschaut. Du kannst auch eine " Dienstaufsichtsbeschwerde zur Niederschrift " oder so machen gegen den Übereifrigen. Hat mir jemand erzählt - keine Ahnung ob das so gehen könnte.
18. Juni 20197 J. also ich kenne die rechtliche Grundlage nicht aber ich ging bislang auch davon aus, dass das Tönen der Fahrer+Beifahrerseite in Deutschland nicht erlaubt ist. ebenso wie das der Frontscheibe was ja in manchen Ländern auch üblich ist ( erst vor kurzem in der Dom Rep gesehen ) Da ist ein Abstimmen mit einem anderen Fahrer nicht möglich weil ja kein Sichtkontakt zustande kommt. Ich vermute, da in Deutschland der Fahrer und nicht der Halter haftet, dass der Fahrer immer erkennbar sein muss und daher die Scheiben nicht getönt werden dürfen. aber wie gesagt das ist nur das was ich bislang gehört habe und kann es nicht anhand einer Regelung fest machen. Wie es sich bei einem Fahrzeug verhält das sogar TÜV bekommen hat...? keine Ahnung Gruß Gabriel
18. Juni 20197 J. TÜV oder nicht, ist nicht relevant. Wie stark sind die Scheiben denn getönt? Es gibt da sicherlich Vorschriften, wieviel Licht da durchkommen muss. Diese Vorgaben muss ein in D zugelassenes Fahrzeug einhalten. Es gibt ja eigentlich kein Auto mit ungtönten Scheiben, sie sind ja alle ein wenig eingetönt. Würde aber auch den von Rüdiger vorgeschlagenen Weg versuchen, zu einer Dienststelle fahren und auf einen einsichtigeren Beamten hoffen.
18. Juni 20197 J. Die Scheiben vom C6 gibt es nur in 2 Varianten, wobei der Unterschied wenn ich mich richtig erinnere im Schallschutz liegt. Mag sein dass die Tönungen beider Varianten unterschiedlich sind, aber beide gab es in Deutschland zu kaufen. Außer diesen beiden Varianten gibt es keine weiteren, auch nicht für andere Länder. Von daher würde ich auch mit dem Hinweis auf den Originalzustand ganz entspannt zur Dienststelle schweben. Da waren wohl mal wieder uniformierte Wichtigtuer unterwegs die sich noch ein neues Sternchen auf der Schulter verdienen wollen. Solchen Kaspern mußte ich auch schon die Zulässigkeit gelber Nebelscheinwerfer erläutern...
18. Juni 20197 J. Das Fahrzeug von Stefan ist nicht soweit abgedunkelt, daß man den Fahrer nicht erkennen kann. Hab’s schon ausprobiert, der Bußgeldbescheid kam prompt. Gruß der Bachmayer
18. Juni 20197 J. Ist der o.g. C6 ein "Einzelfall" und die haben den TE "auf dem Kiecker" oder könnten die Original-Seitenscheiben nicht in Frankreich "beschichtet" worden sein? Keine Folie, sondern bedampft bzw. Glascoating? Zitat Unterschied zur Folie: Im direkten Vergleich zu handelsüblichen Folien ist zu bemerken, dass durch die hohe Viskosität des Lackes die Beschaffenheit der Scheiben, wie Wölbungen und Heizdrähte, kein Problem darstellen. Im Detail erkennt man unser Produkt erst auf den zweiten Blick, da in der Verarbeitung keinerlei Ansätze ersichtlich sind. Durch die extreme Haftung auf Glas, Plexiglas oder Makrolon-Oberflächen werden natürlich auch die beweglichen Scheiben bis zum Rand beschichtet. Die Beschichtung und damit auch die Lichtdurchläsigkeit, ist von 1- 90 % möglich. War das nicht letztes Jahrhundert "in"? https://www.motor-talk.de/news/die-vorderen-scheiben-muessen-70-prozent-licht-durchlassen-t5500780.html Ronald Bearbeitet (18. Juni 20197 J. von Ronald)
18. Juni 20197 J. vor 2 Stunden schrieb schwinge: Es gibt da sicherlich Vorschriften, wieviel Licht da durchkommen muss. 70% sind es wohl und diese "reizt" der Hersteller bereits aus. https://www.motor-talk.de/news/die-vorderen-scheiben-muessen-70-prozent-licht-durchlassen-t5500780.html Ronald
18. Juni 20197 J. ich will hier mal eine vielleicht provokante Idee einbringen: kann es sein, dass die Scheiben in F nachträglich foliert worden sind? Ich fahre meinen 3. C6 und habe alle Fahrzeuge aus F selbst importiert. Die Fahrzeuge und damit auch die Scheiben unterscheiden sich nicht im Geringsten von denen in D erstzugelassenen Fahrzeugen. Die Zeit, dass es hier viele länderspezifischen Ausstattungen gab, ist in Zeiten der COC Prüfungen lange vorbei. Einer der C6 und zwar ein 2008er HDI170 Business hatte alle Seiten- und die Heckscheibe dunkel foliert, die vorderen etwas heller , die anderen total dunkel. Das war extremst gut gemacht, ohne jede auch nur kleinste Falte oder Blase, kein Vergleich zu dem Mist, den man hier häufig in Fahrzeugen sieht. Darüber gab es beim C6 auch Unterlagen der Ausrüsterfirma. Namen und Details habe ich nicht mehr da das Fahrzeug schon vor Jahren verkauft wurde. Beim TÜV wurden die getönten Scheiben vorne nicht akzeptiert und es war für die damalige Werkstatt eine furchtbare Arbeit diese Folien wieder zu entfernen. Die hinteren Scheiben habe ich daher so getönt/foliert gelassen. Gruss Andreas
18. Juni 20197 J. Ersteller Vielen Dank erst einmal für die rege Teilnahme am aufgemachten Thread. Also, ich bin heute morgen beim TÜV in Filderstadt vorgefahren. Die Quintessenz ist, dass der TÜV nach ca. einer halben Stunde Recherche an Hand der VIN und der Nummern, die auf den Scheiben stehen, keine Anweisung zur Prüfung finden kann. Funny: dieses Fahrzeug mit dieser Austattung wurde noch nie beim TÜV in Filderstadt vorgeführt. Es standen am Schluss 4 TÜV Mitarbeiter um la seule herum... Ein Duplikat des COC habe ich übrigens direkt bei Cit in F angefordert. Der TÜV meint, dass das in Bezug auf die Scheiben leider nichts beitragen wird. Ich möge bitte bei Cit-Niederlassung in Stuttgart (die es nicht mehr gibt) um Beihilfe nachfragen. Habe ich direkt eine halbe Stunde später, bei dem Stuttgarter Key-Händler, gemacht. Aussage: da es sich um ein Importfahrzeug handelt, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich an Cit-Deutschland in Köln. Habe ich gemacht. Cit-Deutschland in Köln meint, das lässt sich klären. Ob das Fahrzeug in diesem Zustand Original ist, oder nicht. Wir werden sehen, und ich werde berichten. Beim Landratsamt in BB habe ich eine Fristverlängerung wegen der Mängelbeseitigung beantragt - schliesslich bin ich mit la seule ab Donnerstag für 3 Wochen in der Bretagne. Vielleicht sollte ich in Rennes kurz anhalten, und nachfragen... lg, stefan
19. Juni 20197 J. Über die VIN erhältst Du im ET-Katalog die Information welche Scheiben verbaut sind. Diese Teilenummer könnte man abgleichen mit VINs von in D verkauften Fahrzeugen gleicher Ausstattung. Wie bereits erwähnt gibt es nur 2 Varianten der vorderen Seitenscheiben, also 50-50-Chance...
19. Juni 20197 J. Ersteller VIN: VF7TDX8ZAAL571718 lg, stefan OT bzw. PS: Falls jemand an Hand der VIN die Ersatzteilnummer oder OEM-Nummer für einen sich langsam mit Streifen verabschiedenden Navigationsmonitor herausfinden kann, vorab mein Dank.
19. Juni 20197 J. Wenn die "Rennleitung" einschreitet, werden die Scheiben trotz passender "Citroen-Nummer" offensichtlich "beschichtet" sein. Gibt es (k)einen Unterschied zur Frontscheibe? Was steht auf dem Scheibenstempel? Zitat Ein weit verlässlicheres Zeichen für die Qualität einer Autoscheibe sind die Elemente des ECE-Siegels. Hinter den geheimnisvollen Zahlen-/Buchstaben-Kombinationen verbergen sich Aussagen über Herkunft, Qualität und optische Eigenschaften der Scheibe. Wenn das E-Siegel auf Ihrer Scheibe ist, können Sie sicher sein, eine Qualitätsscheibe an Ihrem Wagen zu haben. In der Richtlinie 43 werden die römischen Zeichen wie folgt definiert und aufgeschlüsselt: I – für „vorgespanntes Glas“, in der Praxis also Einscheibensicherheitsglas (I/P wenn beschichtet) II – reguläre Verbundglaswindschutzscheibe (II/P wenn beschichtet) III – für vorbehandeltes Verbundglas, bei dem mindestens eine Glasscheibe eine Spezialbehandlung zur Erhöhung der Festigkeit erhalten hat (III/P wenn beschichtet) IV – für Glas-Kunststoff V – für Sicherheitsverglasungen mit einer normalen Lichtdurchlässigkeit von weniger als 70 % VI – für Sicherheitsverglasungen mit einer normalen Lichtdurchlässigkeit von weniger als 70 % VII – für gleichmäßig vorgespannte Windschutzscheiben, die in langsam fahrenden Fahrzeugen die aufgrund ihrer Bauart nicht mehr als 40 km/h fahren, eingesetzt werden können VIII – für Verglasungen aus starrem Kunststoff, der sich bei der definierten Flexibilitätsprüfung um weniger als 50 mm durchbiegt IX – für Verglasungen aus flexiblem Kunststoff, der sich bei der definierten Flexibilitätsprüfung um mehr als 50 mm durchbiegt X – für eine Isolierverglasungseinheit aus starrem Kunststoff XI – für Verbundglasscheiben außer Windschutzscheiben http://www.classic-autoglas.com/der-scheibenstempel-alle-codes-entschlusselt/ Ronald
19. Juni 20197 J. vor 9 Minuten schrieb StefanMartin: Falls jemand an Hand der VIN die Ersatzteilnummer oder OEM-Nummer für einen sich langsam mit Streifen verabschiedenden Navigationsmonitor herausfinden kann, vorab mein Dank. Anzeiger 6563ZL NFP Anzeiger Navigation 6593Q6 1.071,90 € SCHEIBE F TUER VORNE 9201 J3 links 9202 H6 rechts Ronald
19. Juni 20197 J. Ersteller vor 12 Minuten schrieb Ronald: Wenn die "Rennleitung" einschreitet, werden die Scheiben trotz passender "Citroen-Nummer" offensichtlich "beschichtet" sein. Gibt es (k)einen Unterschied zur Frontscheibe? Was steht auf dem Scheibenstempel? http://www.classic-autoglas.com/der-scheibenstempel-alle-codes-entschlusselt/ Ronald Ich mach eben mal ein Foto, und lade es in 10 Minuten hoch.
19. Juni 20197 J. Ersteller vor 5 Minuten schrieb Ronald: Anzeiger 6563ZL NFP Anzeiger Navigation 6593Q6 1.071,90 € SCHEIBE F TUER VORNE 9201 J3 links 9202 H6 rechts Ronald Hallo Ronald, danke für die Infos. stefan
19. Juni 20197 J. vor 12 Minuten schrieb StefanMartin: Hier die Scheibe (vorne rechts): AS2: getöntes Glas mit mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit, darf nicht als Windschutzscheibe, aber ansonsten überall am Fahrzeug eingesetzt werden. DOT618 = Sekurit Saint-Gobain Hanglas Polska E20 = Polen 43R-00366 Genehmigungsnummer Datum: .... 0 = März 2010 ? Organummer (DAM) 12406 CJ 3 0015 Datum Garantiebeginn 10.12.2010 Ronald
19. Juni 20197 J. vor 47 Minuten schrieb Ronald: AS2: getöntes Glas mit mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit, darf nicht als Windschutzscheibe, aber ansonsten überall am Fahrzeug eingesetzt werden. Womit die Sache der Zulässigkeit geklärt wäre...
19. Juni 20197 J. vor 41 Minuten schrieb bx-basis: Womit die Sache der Zulässigkeit geklärt wäre... nicht wenn die Scheiben wie in meinem Posting weiter oben doch professionell foliert worden sind.... Ich kann mir irgendwie immer noch nicht vorstellen, daß man von der Rennleitung bei serienmäßigen getönten Fenstern überhaupt angehalten wird, so dunkel sind die doch nun wirklich nicht. Alles sehr spannend, vielleicht kann Stefan mal mit einem anderen C6 einen Vergleich anstellen? Gruß Andreas
19. Juni 20197 J. vor 21 Minuten schrieb AStrunk: Ich kann mir irgendwie immer noch nicht vorstellen, daß man von der Rennleitung bei serienmäßigen getönten Fenstern überhaupt angehalten wird, so dunkel sind die doch nun wirklich nicht. Genau das hat mich im Eingangsbeitrag auch schon gewundert. Und eben nicht zum ersten Mal angehalten. Also sind die wohl auffällig dunkel. Und das spricht gegen Serienzustand.
19. Juni 20197 J. vor einer Stunde schrieb AStrunk: Alles sehr spannend, vielleicht kann Stefan mal mit einem anderen C6 einen Vergleich anstellen? Gruß Andreas würde meinen C6 als Vergleichsobjekt zur Verfügung stellen. Bin nicht weit weg PLZ 72138.
19. Juni 20197 J. vor 1 Stunde schrieb AStrunk: Alles sehr spannend, vielleicht kann Stefan mal mit einem anderen C6 einen Vergleich anstellen? Reicht ein Foto des Frontscheibenstempels nicht aus? Wenn im Hintergrund das gleiche Papierblatt ist, sollte der Unterschied falls vorhanden erkennbar sein. Ronald
19. Juni 20197 J. vor 3 Stunden schrieb ACCM C6-Passion: Bearbeitet (19. Juni 20197 J. von ACCM C6-Passion) irrtum
19. Juni 20197 J. Fast alle C6, die ich bisher in Frankreich gesehen habe, waren auf ALLEN Seitenscheiben fast schwarz getönt. (Wenn es DAS gegeben hätte, hätte ich das auch... :-)) Sollten die etwa alle nachträglich foliert sein?
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