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C6 3.0 HDI, exclusive Ausstattung, getönte Scheiben Fahrer- und Beifahrerseite unzulässig?

Hervorgehobene Antworten

  • Ersteller
Am 1.8.2019 um 10:22 schrieb Manson:

Den Bußgeldbescheid hättest du dir auch sparen können wenn du die Folien vor der Begutachtung entfernt hättest und die Prüforganisation  die Mängelfreiheit quittiert.

Blick' ich jetzt nicht - ich habe die Folien entfernt und bin zum TÜV gefahren. Der hat bescheingt, dass dem Mangel abgeholfen wurde. Das hab' ich dann auch sofort dem LRA Böblingen durchgestellt, und 14 Tage später bekomme ich den Bussgeldbescheid. Alles innerhalb der Frist. Was hab' ich da jetzt Deiner Meinung nach falsch gemacht?

Vielleicht hättest du eine "alternative Wahrheit" präsentieren sollen. Nämlich, daß der Polizist sich irgendwie verguckt haben muß, denn der TÜV konnte komischerweise keine Tönung an deiner Scheibe feststellen. Das ginge/gänge aber nur, wenn nix anderweitiges dokumentiert wurde/nachgewiesen werden kann. Hab mir jetzt nicht nochmal alles durchgelesen und der Zug ist ohnehin schon abgefahren.

Bearbeitet ( von schwinge)

vor 2 Stunden schrieb StefanMartin:

Blick' ich jetzt nicht - ich habe die Folien entfernt und bin zum TÜV gefahren. Der hat bescheingt, dass dem Mangel abgeholfen wurde. Das hab' ich dann auch sofort dem LRA Böblingen durchgestellt, und 14 Tage später bekomme ich den Bussgeldbescheid. Alles innerhalb der Frist. Was hab' ich da jetzt Deiner Meinung nach falsch gemacht?

Du bist erst mit den Folien hin, hast dann noch die Frist verlängern lassen und hast dir dann bescheinigen lassen das die Folien entfernt wurden, das sehen die Mädels nicht gern, auf unbelehrbar machen, so weiter rumfahren und später den Mangel beseitigen.

Du hättest vor der Fahrt zum TÜV die Folien entfernen müssen und dann siehe schwinges Ausführungen ;)

  • Ersteller

Neee, Missversändnis, also:

1. Madame mit neuem TÜV und bereits folierten Scheiben gekauft.
2. Rennleitung hält mich an, und stellt einen Mängelbericht aus. (Rennleitung hat mich jedoch davor bei einer allgemeinen Personen- und Fahrzeugkontrolle auch zweimal OHNE Mängelbericht weiter fahren lassen.)
3. informative Vorfahrt beim TÜV mit der Frage, original ab Werk, oder nicht? (Und weshalb bekam Madame TÜV MIT den folierten Scheiben?)
4. Anfrage bei CIT, Auskunft anhand der VIN: NACHTRÄGLICH foliert.
5. Folien entfent.
6. Vorfahrt zur Bestätigung der Entfernung der Folien beim TÜV. Bestätigung an LRA verschickt.
7. Bussgeldbescheid erhalten.
8. zwei Verkehrsrecht Anwälte zu diesem Vorgang befragt.
9. Widerspruch eingelegt.

Alles innerhalb der Fristen.

Ich werde über den Ausgang des Widerspruchs berichten.

  • Ersteller
vor 12 Stunden schrieb schwinge:

Vielleicht hättest du eine "alternative Wahrheit" präsentieren sollen. Nämlich, daß der Polizist sich irgendwie verguckt haben muß, denn der TÜV konnte komischerweise keine Tönung an deiner Scheibe feststellen. Das ginge/gänge aber nur, wenn nix anderweitiges dokumentiert wurde/nachgewiesen werden kann. Hab mir jetzt nicht nochmal alles durchgelesen und der Zug ist ohnehin schon abgefahren.

Ist nicht meine Art.

Hätte das Fahrzeug beim Kauf keine Folien gehabt, hätte ich niemals nachträglich Folien aufgebracht. Sowas interessiert mich nicht.

Weshalb ich mich zu dem Bussgeldbescheid bei diesem ganzen Vorgang wehre, ist doch die Frage, wie/an welcher Stelle hätte ich als Laie erkennen können/müssen, dass das Fahrzeug nicht mit den Folien vom Band gelaufen ist, bzw. diese Folien nicht der StVZO entsprechen.

Das tut nix zur Sache, ob du das weißt oder nicht. Oder ob das beim TÜV aufgefallen ist oder nicht.

  • Ersteller

Keine Ahnung, ich bin kein Jurist.

Aber Wikipedia sagt zum TÜV:

"Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet die Verkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit."

Und weiter:

"Eine HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, wird der Fahrzeugschein mit dem Prüferstempel und Namenszeichen versehen und die Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Damit werden Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten HU dokumentiert. Werden wesentliche Mängel festgestellt, ist eine Wiedervorführung nach Mängelbeseitigung (Nachprüfung) erforderlich."

Wenn das Fahrzeug also neuen TÜV hat und nichts daran verändert wurde, dann ist nach meinem Verständnis die Vorschriftsmäßigkeit der StVZO eingehalten.

Wenn im Umkehrschluss eine Folierung der Fahrer- und Beifahrerseite eine sofortige Betriebsstillegung nach sich zieht, dann handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, den der TÜV hätte sehen bzw. bemängeln müssen. Also die Plakette erst nach Abhilfe des Mangels erteilt werden darf.

Aber wir werden sehen.

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