28. Mai 200422 J. Hallo zusammen, ich habe folgendes Frage, ich würde gerne ein Fahrzeug anmelden was nur noch bis ende Juni Tüv hat, weiß einer von euch ob das geht oder macht das Straßenverkahrsamt Ärger? Gruß Christian
28. Mai 200422 J. Mir ist so das es mind. 3 Monate Tüv Asu haben muss. Aber vielleicht hat sich das geändert. Gruss Jochen
28. Mai 200422 J. Hi, die derzeitige Richtlinie zumindestens in unserem Landkreis besagt, dass eine Zulassung nur mit gültiger HU / AU möglich ist. Gültig ist alles, was nicht abgelaufen ist, und wenn´s nur drei Tage bis Monatsende sind. Ich hatte da bislang auch noch keine Schwierigkeiten, ansonsten hilft eventuell auch ein Hinweis auf die anstehende Fahrt zum TÜV.... ;-)) Gruss Thomas
28. Mai 200422 J. Hallo Christian, das ist einerseits von der einzelnen Zulassungsstelle abhängig und oft auch davon, ob das Fahrzeug erstmalig auf einen Halter zugelassen wird (dann oft 3-Monats-Regelung) oder ob es eine Wiederzulassung auf den letzten Halter ist (dann reicht gültiger TÜV). Manche Zulassungsstellen akzeptieren auch bei ausdrücklicher Freigabe durch die Versicherung eine (sogenannte) Vorfahrtsbescheinigung, d. h. die Zulassung ohne TÜV für die einmalige Fahrt dorthin. Also am besten nachfragen... Gruß Bernhard
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