14. Juli 20197 J. Hallo, ist es zulässig, einen C5 Tourer 1,8 (3001 AGF 000100) mit Sommerreifen des Typs 225/45 R17 91W auszustatten? In der Liste konformer Reifen von Citroen finde ich nur Reifen der Größe 225/55 R17, bin daher nicht sicher, ob die 225/45 erlaubt sind (ABE) und was zu tun ist, um diese in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Hat hierzu jemand eine Antwort? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
14. Juli 20197 J. eigentlich hast dir die Frage bereits selber beantwortet. Es sind nur Reifengrößen zulässig die seitens Fz Hersteller freigegeben sind
14. Juli 20197 J. Das von Dir angegebene Format im 45 er Querschnitt ist 6,6 % kleiner als der 55 er , der Tacho zeigt dann 7% höhere Geschwindigkeit als tatsächlich gefahrene an, wäre glaube ich erlaubt. Das Fahrzeug wäre 2,25 cm tiefergelegt. vielleicht ist das Dein Ansinnen, Abrollkomfort fragwürdig. Geh mal auf reifensuchmaschine.de , da kann man sich schön spielen. ob Du das eingetragen kriegst , ist eine andere Sache, zum Tüv gehen , Homologationsabteilung , dann mal sehen. Beste Grüße
14. Juli 20197 J. Was versprichst du dir davon?? Preis?? Sind aber eindeutig zu klein, die 45er, geht nur über eine Sondereintragung beim TüV und dann ist der Preisvorteil für die 45er weg!! Kommst du denn mit Tragindex 91 aus?? Joe
15. Juli 20197 J. Ersteller Vielen Dank für das Feedback, das überleg ich mir dann lieber nochmal mit den 45ern...
16. Juli 20197 J. Ausschlaggebend für die Verweigerung einer Eintragung beim TÜV/Dekra ist die 91, damit ist die Traglast des Reifens niedriger als die zulässige Achslast. Das geht nicht. Das Rad muß mehr tragen können als das Fahrzeug. Deshalb gehen ja auch beim C6 keine 245/45r18 96W. Gruß der Bachmayer
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