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Fahrt zum Tüv abgemeldet - Gesetzesfrage


C5_hdi

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Hallo Leute,

unser Evasion muss zum Tüv. Das Fahrzeug ist abgemeldet und soll auf Saison angemeldet werden. Das Saisonkennzeichen läuft derzeit (ab Oktober) auf ein anderes Fahrzeug das verkauft wird.

Frage. Dürfte ich mit dem Kennzeichen legal zum Tüv fahren? 

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Ich denke, du musst das andere Auto erst abmelden, damit das Kennzeichen frei wird.

Und dann lässt du dir von der Zulassungsstelle die Fahrt(en) zwischen Stellplatz und Prüfstelle für deinen Evasion mit diesem (noch ungestempelten) Kennzeichen genehmigen.

Beispiel: Im Juni habe ich meinen abgemeldeten XM zur HU gefahren. Altes Kennzeichen war bereits vergeben (auf meinem C4), also neues zuteilen lassen, Schilder machen lassen, wieder in die Zulassungsstelle, dann habe ich eine schriftliche Genehmigung für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen bekommen.

Da du aber sicher deine vorhandenen Kennzeichen behalten willst, muss das andere Fahrzeug m.W. erst abgemeldet werden. 

edit: EVB von der Versicherung braucht man natürlich, sonst darf man nicht mit ungestempelten Kennzeichen fahren.

Bearbeitet von TurboC.T.
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Zitat

 

Welche Ausnahmen gibt es für das Fahren ohne Zulassung?

Erlaubt sind Fahrten ohne Zulassung nur dann, wenn es genau um diese geht. Heißt konkret: Wer sein Auto anmelden will oder auf dem Rückweg von der Abmeldung ist, der darf diese Fahrten ohne gültige Plaketten auf den Nummernschildern machen. Ebenfalls erlaubt sind Fahrten, die direkt mit der Zulassung zusammenhängen, also zum Beispiel zur Hauptuntersuchung (§ 10 Abs. 4 FZV). Voraussetzung dafür sind immer Nummernschilder am Auto – und dass die Zulassungsbehörde zuvor die Daten von Halter- und Fahrzeug erfasst und die Kennzeichen zugeteilt hat. Eine einfache Reservierung von Wunsch-Kennzeichen reicht dafür nicht aus! Bei der Abmeldung des Autos gilt: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bis zum Ende des Tages der Abmeldung gestattet. Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden!

Was ist beim Fahren ohne Zulassung zu beachten?

Nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, also auch ohne Plaketten auf dem Kennzeichen, sind erlaubt. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten: Alle Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV dürfen nur auf direktem, kürzestem Weg geschehen. Auch kurze Umwege sind verboten. Außerdem darf mit einem nicht angemeldeten Wagen nur im Bezirk der Zulassungsstelle und in angrenzenden Bezirken gefahren werden. Der Ausflug zur Hauptuntersuchung am anderen Ende der Republik scheidet damit aus!
Grundsätzlich sollten Fahrer, die ohne Anmeldung zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung aufbrechen wollen, vorher Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen. Für die Zulassung eines Autos ist ohnehin eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nötig – damit garantiert die Kfz-Versicherung, dass sie im Schadenfall die Kosten übernimmt. Ohne eine derartige Bestätigung sollte man auf keinen Fall mit einem unangemeldeteten Auto fahren! Eine Ausnahme gibt's für den Rückweg nach der Abmeldung: Der Versicherungsschutz besteht hier in der Regel bis zum Ende des Tages.

 

https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-zulassung-14640521.html

 

https://verkehrslexikon.de/TexteA/PflichtVers12.php

Bearbeitet von Ronald
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Ergänzend kann man noch sagen, dass ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU für Fahrten zur und von der Prüfstelle ausgegeben werden.
Und es gibt Versicherungen (z.B. die Öffentliche), die das Versichern des Kurzzeitkennzeichens nicht berechnen, wenn das Fahrzeug kurz darauf regulär angemeldet wird.

Für die Fahrt zur Zulassunsstelle darf man - das wurde mir von Polizei und Zulassunsstellenleiter bestätigt - das reservierte Wunschkennzeichen aus Pappe anbringen.
Hierbei geht es darum, dass man mittelbar ist, also beim Unfall mit Fahrerflucht, oder auch einfach wenn man geblitzt wird, die auch an den Fahrer ran kommen.

Gruß
René

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Wobei man sich dann - angesichts der Kosten, die für ein Kurzzeitkennzeichen anfallen - auch einfach ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug zuteilen und Schilder machen lassen kann. Positiver Nebeneffekt: Kein Zeitdruck, falls er nicht durch die HU kommt. 

Geht natürlich nicht, wenn am vorhandenen Kennzeichen irgendwelche Sentimentalitäten und Erinnerungen hängen ;) 

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Wie sieht es mit Fahrten zur HU bei abgelaufener HU aus, wenn das Auto angemeldet ist? Natürlich auf direktem Wege.

Bearbeitet von AndreasRS
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25 minutes ago, AndreasRS said:

Wie sieht es mit Fahrten zur HU bei abgelaufener HU aus, wenn das Auto angemeldet ist? Natürlich auf direktem Wege.

Lass dich nicht erwischen...

Ab einer gewissen Zeit (6 Monate oder so) gibt's einen Punkt und 60€ Strafe iirc.

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Da würde ich mir vorher nen Termin geben lassen. Dann würde ich vermuten, dass selbst wenn man angehalten wird, bei Freundlichkeit und guter Argumentation keine Strafe droht.

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vor 15 Stunden schrieb AndreasRS:

Wie sieht es mit Fahrten zur HU bei abgelaufener HU aus, wenn das Auto angemeldet ist? Natürlich auf direktem Wege.

Nur mit Kurzzeitkennzeichen, so wie ich schon vorher erklärt habe.
Auf einen Trailer geht natürlich auch ;)

vor 15 Stunden schrieb FuchurXM:

Ab einer gewissen Zeit (6 Monate oder so) gibt's einen Punkt und 60€ Strafe iirc.

Du bringst da was durcheinander: ab dem 6. Monat ÜBERZOGEN bei angemeldetem Fahrzeug im normalen Straßenverkehr, egal wohin unterwegs, gibt es Strafe.
Ab dem 3. bis einschließlich 5. Monat überzogen kostet es 25 Euro Verwarngeld.
Und bei der HU kostet es bei mehr als 2 Monate überzogen und noch angemeldet 20% mehr als "Strafgeld".

vor 13 Stunden schrieb fredo:

Dann würde ich vermuten, dass selbst wenn man angehalten wird, bei Freundlichkeit und guter Argumentation keine Strafe droht.

Vielleicht beim Dorfspolizisten den man gut kennt :lol:

Gruß
René

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vor 15 Stunden schrieb AndreasRS:

Wie sieht es mit Fahrten zur HU bei abgelaufener HU aus, wenn das Auto angemeldet ist? Natürlich auf direktem Wege.

HU um mehr als 2 bis 4 Monate überzogen      15 €

HU um mehr als 4 bis 8 Monate überzogen      25 €

HU um mehr als 8 Monate überzogen               60 €     + 1 Punkt

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vor 10 Minuten schrieb JK_aus_DU:

HU um mehr als 4 bis 8 Monate überzogen      25 €

HU um mehr als 8 Monate überzogen               60 €     + 1 Punkt

Mir wurde die Grenze zwischen 25 € und 60 € + Punkt von der Polizei bei "mehr als 5 Monate" angesagt.
Gibt es für deinen Angaben eine verlässliche Quelle, die man notfalls zitieren kann?

Gruß
René

PS: Das längste, was ich jemals überzogen habe, war 11 Monate, und die Schilder waren sogar an ein nicht angemeldetes Fahrzeug.
Später meinte der Polizist: "Beim letzten Auto war der TÜV schon länger abgelaufen, neeeehhh?".
Er hat mir deutlich zu verstehen gegeben: Übertreib es nicht, wir wissen was du machst :D

Bearbeitet von René Mansveld
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vor 29 Minuten schrieb René Mansveld:

Nur mit Kurzzeitkennzeichen, so wie ich schon vorher erklärt habe.

Bei ANGEMELDETEM Auto, so wie AndreasRS gefragt hat, steht einer Fahrt zum TÜV erstmal nichts im Wege, außer der drohenden Strafe für überzogenem TÜV. Einem angemeldeten Fahrzeug können keine Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Daher muss die Fahrt eben mit den bestehenden Kennzeichen durchgeführt werden. Um argumentativ eine Strafe abzuwenden, wäre es meiner Erachtens - wie ich schon vorher erklärt habe - am besten, einen Termin beim TÜV nachzuweisen, zu dem man eben gerade unterwegs ist.

Bearbeitet von fredo
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Hallo Leute,

bedanke mich für eure Rückmeldungen. Hatte Anfang der Woche ein kurzes Gespräch mit der Werkstatt meines Vertrauens :-), geführt, die haben mir kurzerhand die rote Nummer ausgeborgt zur Fahrt von zu Hause zu deren Werkstatt um TÜV zu machen. Hat alles soweit geklappt. War die "günstigste Variante".

Gruß

Matthias

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