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André Citroën Club

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Wer hat schuld, wenn ein sich erhebender Citroen, eine Stoßstange abreisst?

Hervorgehobene Antworten

selbst wenn der andere nicht konform geparkt hat, so habe ich noch lange nicht das recht ihm die stosstange abzufahren. man kann ihn ja auf seine kosten abschleppen lassen. da kann sich dann der abschleppdienst mit dem stossstango-philen einparker streiten.

wir haben das oft so beim studentenheim in österreich gemacht, kurz die polizei holen um den fall zu protokolieren, abschleppdienst und go...sicher das dauert ist aber sicher rechtlich einwandfreier.

Wenn ein Auto sich bewegt, weil jemand den Zündschlüssel betätigt hat, dann ist der/die Zündschlüsselbetätiger/in verantwortlich, für das was passiert. Geparkte Autos können keinen Unfall verursachen. PUNKT.

@Michael S. :Ich weiß nicht wann Unfallflucht verjährt, aber soviel ich weiß ist das ein Offizialdelikt, d.h. die Polizei muß ermittlen, wenn sie davon erfährt. Also sei froh, wenn kein eifriger Polizist hier mitliest.

@GSASpecialViersen: Bei einer Kunststoffstoßstange entstehen ganz schnell locker über 1000 € Schaden. Wenn Dir ein LKW die Stange abreißen würde, dann würde mich interessieren, wie sportlich-typisch-deutsch-laisser-faire-mäßig-eng Du das DANN siehst.

@alle: sorry, aber wenn ich sowas lese, dann kriege ich die Krise !

Bernd

---------------

Y$ 2.5

Gut, so bescheuert parken muss man nun wirklich nicht. Trotzdem bleibt: Unfallflucht, und die kann man nur kritisieren. Ich wundere mich schon über das Rechtsbewusstsein mancher Leute hier: Da werden locker mal Copyright-Bestimmungen verletzt (vgl. die entspr. Threads zum Thema), da reißt man mal ne Stoßstange ab - und hier wird das alles auch noch als Bagatelle verteidigt. Nee, das gefällt mir nicht.

Gruß, Fluxus.

Edit: Bernd, wir waren gleichzeitig. Volle Zustimmung ...

Mal andersrum gefragt: Wenn sich ein Citroen hochpumpt, muss er sich ja mal agesenkt haben. Wenn nun der DAU so dicht aufparkt, daß ihm die AHK von oben auf die Stoßstange fällt (tiefergelegter Golf vs. hochgepumpten Cit), wer wäre denn dann schuld ? Denn wenn man mit der Doofheit der Anderen rechnen muss, dann sollten wir uns Schilder "20 cm Rangierabstand halten" hinten dranpappen statt ëlitär daherzukommen.

Verjährung bei Unfallflucht: fünf Jahre ...

@ michael s.

dass noch keiner seine ansprüche gestellt hat, ist sicherlich dem umstande zuzuschreiben, dass derjenige gar keine chance hatte. er kennt ja den nicht, an den er seine ansprüche stellen soll.

an meinem auto gab es schon mal einen parkrempler: von vorn bis hinten die ganze seite verbeult und spiegel ab! der gottseidank ermittelte fahrer sagte vor gericht aus, er hätte von dem schaden nix mitbekommen!

ein starker tobak, oder?

Schuld ist der Konstrukteur der Stoßstangenbefestigung.

Wie sieht das eigentlich bei Remplern bei den so "modisch lackierten" Stossstangen aus? Gibt/gab es da nicht mal eine Vorschrift, das Stoss-Stangen Stösse bis 3 (oder 7 km/h) Ohne Beschädigung aushalten müssen?

Die tolle Lackierung hält das ja wohl nicht aus.

Konsequent zu Ende gedacht, müsste dann doch eigentlich der Fahrzeughersteller die Neulackierung bezahlen, da er die Normen nicht eingehalten hat...

Oder gibt es diese Regel seit der EU nicht mehr? bzw. bezieht sich nur auf innerere Werte der Stoß-Stange?

Gruss

Mike

wie willst denn das beweisen dass du weniger als 3km/h oder 7 schnell warst???

ich denke die idee ist fürn hugo...

Hallo

Also ich seh das von ner ganz anderen Seite. Im eigenen Interesse und in

Sorge um den eigenen geliebten Wagen würde ich mir an keiner Stoßstange

einen Kratzer in der Hängerkupplung holen wollen.........

Stefan

ich möchte an meinen Parkunfall erinnern.

Eine Frau mit Mercedes fährt in meinen geparkten Citroen.

Der sich nach dem Bumps absenkt, wohl weil er schon länger da steht.

Fahrerin steigt aus, reibt mit dem Puli an ihrem Mercedes,

"ist doch nicht so schlimm" und steigt ein und sucht einen anderen parkplatz. eine

zeugin mit kind ruft per handy die polizei. sie hatte den aufprall gehört weil sie daneben auf dem Fußweg spazierenging.

die polizei kommt. findet sogar noch die Frau wie sie gerade versucht in eine andere parklücke hereinzufahren (so mercedes sind aber auch SOOOOO groß).

Dann will die Polizei die Autos gegenüberstellen, weil die HÖHEN der Schäden nicht stimmen (klar. weil meiner nach dem Crash ja absank).

bei der gegenüberstellung erscheint die Frau leider nicht mit dem Benz.

Ich fahre frisch auf den Hof, der Beamte zückt seinen Messstab und seine Kamera und fotografiert. Exakt die Höhe wie beim Benz.

Wie das sein könne, meint der Polizist: ich - ist ein Citroen, wenn der länger steht, sackt der ein. Manchmal hängt er noch so herum (Reibung!), und wenn man ihn antickt sackt er erst dann !

Der Polizist guckt wie ne Kuh !

Notiert sich aber alles.

Vor Gericht dann erneut der Versuch. Ich muß wieder zum Richter und erklären wie ein geparkter Xantia sich verhält wenn er länger steht.

Dem Richter reichts. Der Prozeß wegen Fahrerflucht ist immer noch nicht beendet. Ein "schwebendes Verfahren" im wahrsten Sinne des Wortes.

Jenser postete

Ganz andere Frage:

Wie verhält es sich denn technisch am Cit, wenn das Anheben eines "Fremdkörpers" auf diese Weise geschieht?

Entsteht nicht irgendwo ein schädlicher Überdruck, wenn das zu hebende Gewicht deutlich das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Oder hört der CIt dann einfach auf zu pumpen, ob wohl der Niveaufühler sagt "aufwärts"

Die Beantwortung dieser Frage könnte diesen doch recht amüsanten Thread noch um eine sinnnvolle Komponente bereichern.

Gruß Jenser

Die Hydropneumatik ist mit einem Druckregler ausgestattet, der Überdruck im System verhindert: Bei 175 bar wird das Zufuhrventil geschlossen. Dieser Maximaldruck wird auch in der Höchststellung erreicht, wenn die Federung auf Anschlag geht und das Korrektorventil auf "Einlaß" stehenbleibt.

Natürlich können Schäden entstehen, wenn das Fahrzeug überladen wird. Das sit aber bei herkömmlich gefederten Autos auch so;-)

Viele Grüße

Henning

PS.: Fahrerflucht ist das Letzte! >:-(

ACCM livinginbasel postete

wie willst denn das beweisen dass du weniger als 3km/h oder 7 schnell warst???

ich denke die idee ist fürn hugo...

Mag ja sein, aber z.B. wenn nur die lackierte Stossstange Lackschäden hat, ansonsten beiden Stoss-Stangen nichts passiert ist, könnte man annehmen, das die Geschwindigkeit niedriger war.

Übrigens errinnere ich mich in dem Zusammenhang auch an einen Spruch meines Fahrlehrers (Zurückrollen beim anfahren am Berg): Die Stoss-Stange hält das aus, wenn man dagegerollt...

Das war noch in der Zeit der Chrom-Stoss-Stangen...

Im Prinzip hats du aber wahrscheinlich recht - wenn man nicht den Auto-Hersteller verklagt wird das wohl nichts nutzen - und ob man da tatsächlich eine Chance hat...

Gruss

Mike

viel schöner ist es mir mal mit nem GSA Break passiert, der ja keine Niedrig-Stellung hat - also nach einer heftigen Partynacht gestartet, beim hochfahren Opel Cadettillac Stoßstange abgerissen und selber am Opel hängengebliegen - schade eigentlich...

naja, nach Aussschalten des GSA und ordentlichem Betätigen der Bremse und schaukeln vorne ohne ende sank er wieder ab, und ich konnt ihn ohne motor ein stück schieben, so daß er wieder frei war....

Dann war aber die Batterie leer, so dass dann noch die legendäre Kurbel-wette folgte - so hat mir das ganze wenigstens ne Kiste Bier eingebracht...

War der schwebigste Citroen den ich je besessen habe...

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