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Auf nach Karlsruhe !?

Hervorgehobene Antworten

vor 7 Stunden schrieb Athanagor68:

da muß doch irgendetwas hinter den Kulissen passiert sein

 

Am 24.10.2019 um 17:05 schrieb René Mansveld:
Zitat

Aus rechtlichen Gründen wurde uns die für den 1. und 2. November geplante große Verkaufsaktion im Parkhaus untersagt.

 

Das sagt doch schon alles, oder?
Eine solche Aktion wird von behördlicher Seite als Veranstaltung angesehen, die muss genehmigt werden.
Und das ist eben nicht passiert, die Genehmigung wurde nicht erteilt.
Warum, keine Ahnung, vielleicht wegen Brandgefahr, oder auch nur weil es eine kommerzielle Veranstaltung ist.

vor 3 Stunden schrieb AndreasRS:
vor 7 Stunden schrieb Athanagor68:

wenn das Parkhaus öffentlich zugänglich - auch mit anderen normalen Mietern - ist

ist es nicht. Und vielleicht liegt genau da der Punkt.

Auch das ist eine Möglichkeit, vielleicht wurde die Aktion von den Eigentümern des Parkhauses nicht genehmigt.

Gruß
René

vor 31 Minuten schrieb René Mansveld:

von den Eigentümern des Parkhauses nicht genehmigt

Vermutlich ist diese zweckfremde Nutzung nicht vom Mietvertrag gedeckt.

Es geht vermutlich vor allem um haftungsrechtliche Fragen.

Passiert bei den Besichtigungen, der Versteigerung oder beim Abtransport ein Unfall  sind die Probleme ganz schnell da.

Über was Ihr Euch hier den Kopf zerbrecht …

Vielleicht lag es auch am Feiertag. Verkaufsveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen dürften keine Genehmigung bekommen....

 Verkaufsoffen an Allerheiligen, das war sicher etwas unüberlegt ;-)

 

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