27. Oktober 20196 J. vor 7 Stunden schrieb Athanagor68: da muß doch irgendetwas hinter den Kulissen passiert sein Am 24.10.2019 um 17:05 schrieb René Mansveld: Zitat Aus rechtlichen Gründen wurde uns die für den 1. und 2. November geplante große Verkaufsaktion im Parkhaus untersagt. Das sagt doch schon alles, oder? Eine solche Aktion wird von behördlicher Seite als Veranstaltung angesehen, die muss genehmigt werden. Und das ist eben nicht passiert, die Genehmigung wurde nicht erteilt. Warum, keine Ahnung, vielleicht wegen Brandgefahr, oder auch nur weil es eine kommerzielle Veranstaltung ist. vor 3 Stunden schrieb AndreasRS: vor 7 Stunden schrieb Athanagor68: wenn das Parkhaus öffentlich zugänglich - auch mit anderen normalen Mietern - ist ist es nicht. Und vielleicht liegt genau da der Punkt. Auch das ist eine Möglichkeit, vielleicht wurde die Aktion von den Eigentümern des Parkhauses nicht genehmigt. Gruß René
27. Oktober 20196 J. vor 31 Minuten schrieb René Mansveld: von den Eigentümern des Parkhauses nicht genehmigt Vermutlich ist diese zweckfremde Nutzung nicht vom Mietvertrag gedeckt. Es geht vermutlich vor allem um haftungsrechtliche Fragen. Passiert bei den Besichtigungen, der Versteigerung oder beim Abtransport ein Unfall sind die Probleme ganz schnell da.
27. Oktober 20196 J. Vielleicht lag es auch am Feiertag. Verkaufsveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen dürften keine Genehmigung bekommen....
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