12. Dezember 20196 J. War bisher die Grenze 0,3%, wird bei den neuen Prüfverfahren schon bei 0,2% reklamiert. Viele Euro 1 g-Kat Fahrzeuge können das nicht schaffen. es ist ein weiterer Versuch, altfahrzeuge aus dem Bestand zu nehmen. es geht in diesem Land nur um Produktion und Steigerung. Erhalten und RessourcenSchonung ist kein Thema! roman
12. Dezember 20196 J. Es wäre mir neu dass die AU-Grenzwerte für ältere Autos verändert worden wären. Die 0,2% gelten für relativ neue Fahrzeuge. Es dreht ja auch niemand an den Grenzwerten für Fahrzeuge ohne Katalysator, unser BX darf nach wie vor 2% CO-gehalt bei der AU haben.
12. Dezember 20196 J. Eine Änderung der Grenzwerte für ältere Fahrzeuge ist wegen Bestandsschutz kaum zu erwarten. Die Meldung dürfte schlicht falsch sein. Davon abgesehen schafft ein zB einwandfreier ES9J4 die 0,3 im Leerlauf mehr als locker, oft mit 0,000. Und ebenso schafft er den Grenzwert 0,5 bei erhöhtem Leerlauf auch mit 0,000.
13. Dezember 20196 J. Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %. Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %. Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft. https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung#Untersuchung Das ist für ein Fahrzeug mit funktionierendem Katalysator völlig problemlos. Selbst mein erster Katalysator ZX von 1992 nach US 83 (hier als Euro 1 eingestuft) oder so ähnlich hätte da überhaupt keine Probleme gehabt. Gernot
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren