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Merkwürdiger Versicherungsbetrug

Hervorgehobene Antworten

Hallo!

Vielleicht kennt sich von euch jemand in der Materie aus.  Folgendes ist passiert: Am 27.12. letzten Jahres ist meine Frau an einer Tankstelle etwas zurückgesetzt, um ein anderes Fahrzeug vorbei zu lassen. Beim Zurücksetzen gab es ein leichtes Geräusch, sie hatte das hinter ihr stehende Fahrzeug an dessen Nummernschild touchiert. Beide Fahrer konnten keinen Schaden feststellen, meine Frau sagte noch 'Glück gehabt', der andere sagte 'Kein Glück gehabt', die Sache war damit für meine Frau erledigt, ein Kennzeichen hat sie sich nicht gemerkt. An der Stoßstange unseres Xantia konnte ich nichts feststellen. Drei Wochen später kam ein Schreiben von unserer Haftpflichtversicherung, dass ein Schaden gemeldet worden sei, ein Gutachten des Geschädigten würde folgen. Zwei Tage später wurde die Prämie wegen eines Schadenfalls heraufgesetzt. Ein Gutachten liegt bis heute nicht vor, und der 'Geschädigte' hat laut Versicherung drei Jahre Zeit, dieses vorzulegen. Erst nach dieser Zeit wird der zuviel gezahlte Betrag wieder erstattet. Eine Anzeige unsererseits wegen Versicherungsbetrug ist nicht möglich, da wir außer dem Familiennamen des Fahrers nichts in der Hand haben. Vielleicht hat jemand selbst ähnliches erlebt und kann einen Rat geben?

 

Gruß

hercule

Bearbeitet ( von hercule)

Nach DER Beschreibung klingt das eher nach Betrug durch die Versicherung, als durch einen anderen Verkehrsteilnehmer.

Und wieso hat man jahrelang Zeit ein Gutachten einzureichen ? Da kann ja zwischenzeitlich sonstwas an dem Auto passiert sein, was mit dem ursprünglichen Schaden garnix zu tun hat. Seltsame Sache !

Anwalt.

Ich hab bei einem Haftpflichtschaden ein Schriebs von der Versicherung bekommen. Dort wurde auch der Schaden am "Opfer" beziffert. Mit der Möglichkeit, den entstandenen Schaden selbst und gleich und in voller Höhe zu begleichen, um damit nicht hochgestuft zu werden.

Irgendwas läuft hier nicht so, wie es soll, scheint es mir. Also entweder gleich, oder am Montag Versicherung anrufen. Und notfalls siehe oben.

Bearbeitet ( von schwinge)

  • Ersteller

Wie gesagt, heute bei der Versicherung angerufen: Gutachten liegt nicht vor, darf bis zu 3 Jahre dauern.

Gutachten braucht doch auch erstmal keiner, wenn zB eine Werkstatt den Schaden hat reparieren lassen auf Kosten deiner Versicherung. Anders wäre es, wenn der Geschädigte die Summe ausgezahlt bekommen möchte (zB weil er selbst reparieren will, oder sich mal richtig gepflegt besaufen möchte). Deine Versicherung muß dir aber sagen können, um welche Schadenshöhe es geht.

Egal, so wie ich das seh: Anwalt.

PS: Ich weiß schon, warum ich nicht die billigste Police online abgeschlossen habe. :ph34r:

Bearbeitet ( von schwinge)

vor 46 Minuten schrieb schwinge:

Mit der Möglichkeit, den entstandenen Schaden selbst und gleich und in voller Höhe zu begleichen, um damit nicht hochgestuft zu werden.

das ist nicht immer so. Manche Versicherungen machen das so, aber sie müssen das nicht. Mit Hochstufen verdient man mehr Geld.

Grüße
Andreas

Stimmt. Siehe letzter Satz in meinem Posting vor deinem. 

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Normalerweise zahlt eine Versicherung höchstens unter Vorbehalt unter diesen Umständen.

 

Man kann also mit jeder fremden Fahrzeugbeschreibung und Kennzeichen zu seiner Versicherung gehen und sich einen etwaigen Schaden begleichen lassen ohne das der "Unfallgegner" angehört wird?

Hat da jemand den Schaden im Namen der Frau gemeldet? Also Anschrift und Namen ermittelt und selbst "angezeigt"?
 

Zitat

 

15.02.2011

Neue Betrugsmasche mit Autokennzeichen

Wer sein Auto im Internet abbildet, zum Beispiel in einer Verkaufsanzeige, sollte stets das Kennzeichen unkenntlich machen. Kriminelle können es sonst leicht für einen Versicherungsbetrug missbrauchen. Vor der neuen Masche hat die R+V Versicherung gewarnt.

Und so funktioniert der Trick: Die Betrüger suchen gezielt nach Fahrzeugen, deren Kennzeichen vollständig zu sehen sind. Dann kontaktieren sie die Besitzer und geben sich als Interessenten aus. Im Gespräch versuchen sie, weitere Informationen zu bekommen: den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Versicherungsunternehmen und die Art der Versicherung.

 

https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_44389848/neue-betrugsmasche-mit-autokennzeichen.html

Anwalt einschalten!

Meine Tochter hat mit dem Frisch erworbenen Mustang von ihrem Freund beim ausparken am McDonalds in Koblenz einen BMW touchiert, der nach ihr dort schräg und total bescheuert in die Parklücke gefahren ist und sie statt in die Seitenspiegel zu schauen sich nur auf die Rückfahrkamera konzentriert hat. Der linke Radlauf war da natürlich nicht im Bild. Naja, shit happens, am Mustang war nur eine kleine Abschürfung und am BMW eine matte Stelle an der Stoßstange die man meines Erachtens rauspolieren konnte, außerdem war sie an der rechten Befestigung leicht, ein paar mm Anhand der Spaltmaße, nach hinten unten verschoben. Der Fahrer hat dann ein Riesenfass aufgemacht von wegen neue Stoßstange nebst Lackierung. Ich hab mich halt dann mal drunter gelegt, alles fotografiert und ihm eröffnet das, wenn an das Auto eine neue Heckstoßstange rankommt, ich ihn, den Gutachter und die ausführende Werkstatt wegen Versicherungsbetrug anzeigen werde. Die anwesenden Polizeibeamten quittierten das mit einem Lächeln nachdem ich noch hinzugefügt habe das das keine Drohung sondern ein Versprechen ist ;)

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

vor 56 Minuten schrieb FrankB:

Andreas, kann das sein dass Du einen Kasko-Schaden meinst?

nein. Wir hatten selbst einen relativ kleinen Schaden verursacht und diesen natürlich zunächst unserer Versicherung gemeldet. Wir haben dann gefragt, wie hoch die Schadenssumme ist, weil wir sie ggf. selbst bezahlen wollten, um die Hochstufung zu vermeiden. Diese Möglichkeit wurde uns verwehrt.

Grüße
Andreas

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

Das war alles innerhalb einer Woche. Danke für Deinen Tipp!

Seltsam, meine Tochter wurde nach einem halben Jahr von der Versicherung angerufen ob sie die angefallenen Straßenreinigungskosten, die vom Straßenbauamt bei der Versicherung geltend gemacht wurden, selbst übernehmen möchte. War bei dem Unfall mit dem geplatzten Lenkventil vorletzten November.

  • Ersteller
vor 16 Stunden schrieb schwinge:

oder sich mal richtig gepflegt besaufen möchte

Ich denke mal, dass es sowas ist. Geld ist ja bis jetzt noch nicht geflossen, aber die Versicherung stuft natürlich liebend gerne hoch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen nach drei Jahren dann wieder zurückstufen. Montag werden wir mal einen Anwalt konsultieren, Erstberatung ist ja bei ADAC-Mitgliedschaft kostenlos. Ich kann nur empfehlen, bei jedem noch so geringen Schaden immer das Kennzeichen zu notieren und Photos zu machen, auch wenn offensichtlich kein Schaden festzustellen ist. Gerade dann! Die Welt ist schlecht und Betrügern wird es hier leider sehr leicht gemacht.

Die Hxx2x fragt das explizit nach, welche Variante ich wähle und berechnet anhand der Unfallkosten, welche Variante mich was kostet. Ich hab einen Schuß/ frei, kosten 60€/ Jahr. Bei dem Unfall mit einem Seat ( der hatte ein 2€ großes Loch in der Stoßstange) hat sich das schon gelohnt, Gutachter, Reparatur bei AuWeh, Anwalt, Ausfall, Wertminderung kann ich die 60€ 100 Jahre zahlen.

Ich bin der Meinung, nicht der billigste Anbietet ist der beste. 

vor 23 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Ich bin der Meinung, nicht der billigste Anbietet ist der beste. 

Jep! Die Versicherung ist auch dafuer da unberechtigte Ansprueche abzuwehren. Macht sie beim TE vielleicht auch, scheint aber ein echtes Kommunikationsproblem zu haben. Ich denke nicht, dass ich bei meiner Versicherung ein Forum befragen muss um die Ablaeufe zu verstehen.

Und sie ist trotzdem guenstig :)! BTW: Es liegt nicht immer nur an der Versicherung!

Bearbeitet ( von MatthiasM)

vor 22 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Die Hxx2x fragt das explizit nach

Zitat

 

 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
 • Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
 • Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €.
 • Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die Voraussetzungen vorliegen. Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.

 

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