28. Juni 200422 J. Hallo, sagen wir mal beim XM, damit's Thema forumsgerecht wird: Ich meine mich erinnern zu können, daß Kinder erst ab 12 Jahren vorne sitzen dürfen (irgendwie Blödsinn, Körpergröße scheint doch wohl wichtiger?), sog. "Babysafes" aber bei nicht vorhandenem oder abschaltbarem Luftsack auf dem Beifahrersitz stehen dürfen. Was gilt für sonstige Kindersitze, wie ist die aktuelle Rechtslage? Kommt die Regelung noch aus einer Zeit, als es nur vorne (nicht kindgerechte) Gurte gab? Macht es Sinn, Kinder immer nach hinten zu setzen (außer statistisch gesehen sicherere Plätze hinten)? An wichtige (gefährliche) Bedienelemente dürfte das Kind im XM vorne nicht drankommen. Wer hilft einem jungen Papi? Danke, Christoph H.
28. Juni 200422 J. Hallo Sie mal hier nach http://www.stvzo.de/frameset_kompl.htm?seite=82 Ich meine aber das das mit den 12 Jahren gefallen ist und nur noch die cm endscheiden. Wieviel cm es sind weis ich aber nicht. Da diese Problematik bei mir noch nicht ansteht.
28. Juni 200422 J. Ersteller Hallo PNCK (wie spricht man das aus?), erstmal danke für den Link, von Airbags und Babysafes steht da auch was, von Mindestalter oder -größe leider (oder zum Glück) nicht. Da das Thema bei Dir noch nicht ansteht, schlage ich einen Deal vor: Ich tausche meinen XM V6 Exclusive gegen Deinen CX Familiale ein;-). Das sind immerhin 2 Zylinder, 2 Federkugeln, 5 Ledersitze und mind. 4 Rechner mehr... Wo sind die gewissenhaften Eltern? Gruß, Christoph
28. Juni 200422 J. Kinder dürfen vorn sitzen, wenn hinten schon alles voll ist (mit Kindern). Babysafe (also Sitz, wo das Kind nach hinten schaut) nicht auf den Beifahrersitz, sonst wird das Kleine vom Airbag erschlagen. Bernd ---------------- Y$ 2.5
28. Juni 200422 J. § 21 Abs. 1a StVO besagt, dass Kinder bis 12 J. (bis zum vollendeten 12 Lebensjahr) und unter 150 cm mit Kindersitz (geeigneter Rückhaltevorrichtung) fahren müssen, sofern sie auf Sitzplätzen befördert werden, für die die Anschnallpflicht gilt (also mit Rückhaltevorrichtung geht's auch auf dem Beifahrersitz). Eine Ausnahme gilt auf der Rückbank, wenn wegen der Sicherung anderer Personen eine Rückhaltevorrichtung für Kinder nicht mehr angebracht werden kann (z.B. wenn die äusseren Sitze mit Kindersitzen besetzt und auf den mittleren Sitz nun beim besten Willen kein Kindersitz mehr passt -> also bei geräumigen Cits. kaum anwendbar): Dann darf das Dritte Kind auch ohne Kindersitz mitfahren. Hier klicken Gruß Markus
28. Juni 200422 J. @Christoph H.: Wie alt sind denn die kleinen Passagiere ? Ganz winzige transportiert man sehr gut in einer harten Tragetasche, die mit einem extra Gurtsystem hinten quer auf die Rückbank geschnallt wird. (hab noch eins zu verkaufen! :-) ) Da liegen sie auch auf langen Strecken gut, nicht so bucklig wie im Babysafe. Dummerweise sind harte Tragetaschen am Kinderwagen aus der Mode... Bernd ---------------- Y$ 2.5
28. Juni 200422 J. Ersteller Hallo und Danke, Markus: Dein sehr informativer Link bestätigt meine Vermutung: Vorne ist auch OK (warum auch nicht). Da die Rückbank meines Bau-Autos (Toyota) sowieso immer umgelegt ist (im Gegensatz zum XM), ist hier der Kindersitz dementsprechend vorne montiert. Bernd: Meine Töchter sind 3 Monate und 19 Monate alt, trotz inzwischen 3 Kinderwagen (Einzeln, Buggy, Doppelt) ist keiner mit harter Tasche dabei, obwohl ich jede Mode meide. Momentan meide ich aber auch weitere Strecken. Gruß, Christoph
28. Juni 200422 J. Hallo @ Christoph H. Das spricht man so aus. PE ÄN CE KA oder ganz einfach Patrik. ;-) Erst willst du mich schlagen und dann mit mir dealen? Sind wir unter Citroen Fahrern schon, soweit? ;-)))) Der CX bleibt aber bei mir! Warum soll der XM denn getauscht werden? So ein 3 l Auto wird doch von der Politik gefordert, wäre somit doch eine Überlegung wert.
28. Juni 200422 J. hallo, bei gdv steht, dass kinder hinten sitzen muessen. bei schimanski steht, dass kinder auf einem kindersitz sitzen muessen, es wird aber nicht explizit auf den kindersitz hinten hingewiesen. unter polizei.rpl steht wiederum nichts von nicht vorn, aber die abbildungen dort zeigen den sitz immer hinten. vielleicht waere die richtige antwort ein statistisches mittel? oder es gibt keine richtige antwort, und das ganze ist auslegungssache. heisst also: hast du dein kind vorn und wirst erwischt, haengt es von deiner nase und der laune des kontrollierenden ab. gruesse aus hagen stefan
28. Juni 200422 J. stefan_l postetevielleicht waere die richtige antwort ein statistisches mittel? oder es gibt keine richtige antwort, und das ganze ist auslegungssache. heisst also: hast du dein kind vorn und wirst erwischt, haengt es von deiner nase und der laune des kontrollierenden ab. Hallo Stefan, ich hoffe doch sehr, dass es da etwas mehr Rechtssicherheit gibt? Ich war nämlich in letzter Zeit öfters mit der Frage konfrontiert, ob man auf Sitzen auf der Rückbank (bzw. bei mir: auf den RückBÄNKEN...) ohne Kopfstütze Kinder zwar angeschnallt (z.B. mit dem Beckengurt) aber ohne Sitzerhöhung unterbringt. Meine Überlegung war eben die, dass die Kinder dann nicht über die Lehne hinausragen. Wenn ich den Text, den Markus oben in 004 verlinkt hat, aber richtig verstanden habe, dann muss man aber trotzdem eine Sitzerhöhung verwenden, weil das dann sozusagen das "kleinere Risiko" ist? Besteht denn ohne Sitzerhöhung auch bei einem Beckengurt das Risiko, dass Kinder unter dem Sitz durchrutschen? Grüße aus Freiburg, wo man kabellos und kostenlos surfen kann :-) Florian
28. Juni 200422 J. @ ACCM PNCK: - Sorry, Text musste wegen Sexismus und Beleidung gelöscht werden. Claus, Future-Corner-Betreuung
29. Juni 200422 J. Florian aus Freiburg posteteich hoffe doch sehr, dass es da etwas mehr Rechtssicherheit gibt? hallo florian, das wuerde ich mir auch wuenschen. das problem sind halt verschiedene auskuenfte an verschiedenen stellen, selbst die seiten der ordnungshueter geben unterschiedliche auskuenfte (siehe die links im posting 008), was mich zu meiner schlussfolgerung brachte. vielleicht ist es auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich? kann ich mir aber auch nicht vorstellen, stvo ist doch bundesweit gleich. wie siehts denn im europaeischen ausland aus? gruesse aus luedenscheid stefan
29. Juni 200422 J. Rechtssicherheit gibt die Stvo, wie sie oben zitiert wird. Der ideale Plaz für die ganz kleinen Beifahrer war zu meiner Papa -Zeit der Römer Babysafe, eine harte Wanne, in der eine weichere Tragetasche eingelassen war, in welcher der Zwerg in einem Schlafsack steckte. Die Gurte waren so angebracht, das sich die Schale im Falle eines Aufpralls nach vorn drehte, die offene Seite also durch die Rücksitzlehne abgedeckt wurde, so daß auch rumfliegende Glassplitter dem Kind nichts tun konnten. Zu dem Teil gabs ein Fahrgestell und eine Abdeckung mit Haube, so daß es als Kinderwagen gebraucht werden konnte. Mir erscheint das Prinzip immer noch als das Beste, was auf dem Markt war. Keine Ahnung, ob es heute noch lieferbar ist, war schon damals recht teuer, wenn ich es noch richtig drauf habe kostete es komplett mit allem Zubebör (Fahrgestell usw.) so um die 600 DM (1983)
29. Juni 200422 J. Hallo Nach einem Blick ins Profil und auf die andere Postings nahm ich es mit Humor. Claus ich bitte trotzdem um Bereinigung wie in den anderen Postings. Danke.
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