Zu Inhalt springen
In der App anschauen

Greife bequemer auf unsere Website zu. Mehr erfahren.

André Citroën Club

Eine Vollbild-App auf dem Startbildschirm mit Push-Benachrichtigungen …

Um die App unter iOS/iPadOS zu installieren
  1. Klicke das Teilen-Symbol in Safari
  2. Wähle die Funktion Zum Startbildschirm hinzufügen aus dem Menü.
  3. Klicke Hinzufügen in der rechten oberen Ecke.
Um die App unter Android zu installieren
  1. Klicke die drei Punkte (⋮) in der rechten Ecke des Browsers.
  2. Klicke Zum Startbildschirm hinzufügen oder App installieren.
  3. Durch Klick auf Installieren bestätigen.

Gutachten und Recht

Hervorgehobene Antworten

Hallo schwebende Gemeinschaft,

ich habe hier mal eine rechtliche Frage. Vielleicht kann die jemand beantworten.

Einem PKW fährt man rein. Schuldfrage ganz klar.  Jetzt hat der PKW Vorschäden, die beim Wiederbeschaffungswert natürlich Einfluss haben.  Wenn man jetzt den Vorschaden behebt,  z.B.  den Kotflügel reparieren lässt, und danach zum Gutachter fährt, der jetzt den Wert ermittelt, ist das dann erlaubt ? 

Gruss

Gelöscht

 

 

Bearbeitet ( von FrankB)

Als Geschädigter hat Du das Recht, Dich von einem Anwalt gegenüber der gegnerischen Versicherung auf Kosten dieser vertreten zu lassen. Dein Anliegen kannst Du dann mit ihm besprechen.

 Gruß Jens 

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

  • Ersteller

Eventuell habe ich mich hier vedrückt ausgekehrt,

Dann zum Fall :

 

Mein PKW wird angefahren. Ich fahre zum Gutachter. Der sagt:  Wert des PKW ( ohne Vorschäden ) z.B.

2000 €.  Schadenshöhe 3000, also total. An Vorschäden sind : Schürze hinten verschrammt, Kotflügel vorne leichte Dellen, macht Abzug von 1400,

Restwert des somit 600. Schrottwert mal ausgenommen. Bekomme ich dann die 600 ausgezahlt oder die Schadenshöhe ??

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

  • Ersteller

Mein Gutachter sagt ohne genau anzufangen :

Der Wagen hat ein Wiederbeschaffungswert von 2000 ca.  Klima, Leder , el. SD,  und weiteres Schnick - Schnack.

Da Totalschaden bekomme ich 1800 ohne Verwertung .  Die Vorschäden mindern entspr. den Betrag.

Was so ein Kotflügel neu incl. lackieren kostet, incl. "kleiner" Behebungen der Heckschürze, ist ja bekannt.

Also um bei meine urspr. Frage zu bleiben : Darf ich Vorschäden reparieren ( lassen ) und dann zur Wert- und Schadensermittlung fahren ?   Habe vergessen den Gutachter selber zu fragen. Mea culpa.

Ich dachte hier hat jemand Erfahrung.

Was heisst

<< verweis auf lückenlose Wartung und Konservierung (ich hatte einen Kurzzvortag mit Anschauung zu Heuliezecken und Seitenwand links, sowie Schweller gehalten). >>

Einen Vortrag dürfte den Gutachter doch nicht interessieren ?! .  Rechnung der Konservierung einer Werkstatt sowie das Scheckheft ( auch von Werkstätten ausgefüllt )  wohl eher. Das sind Nachweise über einwandfreie ausgeführte Arbeiten.  Ob wie verstehe ich Vortrag ? Eine mündliche Aussage,  dass wer auch immer den geflutet hat, ist doch sicherlich nicht von Belang ? Oder ? 

Gelöscht

Bearbeitet ( von FrankB)

vor 3 Stunden schrieb fleetwood:

Hallo schwebende Gemeinschaft,

ich habe hier mal eine rechtliche Frage. Vielleicht kann die jemand beantworten.

Einem PKW fährt man rein. Schuldfrage ganz klar.  Jetzt hat der PKW Vorschäden, die beim Wiederbeschaffungswert natürlich Einfluss haben.  Wenn man jetzt den Vorschaden behebt,  z.B.  den Kotflügel reparieren lässt, und danach zum Gutachter fährt, der jetzt den Wert ermittelt, ist das dann erlaubt ? 

Gruss

- das ist natürlich nicht erlaubt, denn es geht ja um den Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung. Na gut, kann man ja trotzdem machen.

Ansonsten: Da hast Du aber Glück gehabt, dass nicht noch ein 2. Kotflügel leichte Beulen hat, sonst täte die Reparatur 2000,- € oder mehr kosten und Du würdest gar nichts kriegen. Du siehst, irgendwie scheint mir die ganze Rechnung nicht ganz plausibel, da könnte also juristischer Rat (zahlt die gegnerische Versicherung) oder gleich der Kontakt zur Versicherung hifreich sein.

Gruß Gerd

 

vor 4 Stunden schrieb fleetwood:

Restwert des somit 600. Schrottwert mal ausgenommen. Bekomme ich dann die 600 ausgezahlt oder die Schadenshöhe ??

Du bekommst den aktuellen Zeitwert / Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert nach dem Unfall (z.B. 600 Euro) ausgezahlt.

Die z.B. 600 Euro kommen üblicherweise zustande weil ein Restwertaufkäufer genau diese Summe für das verunfallte Auto geboten hat (Höchstbietender) . Du hast jetzt die Wahl das Auto für z.B. 600 Euro abzugeben oder auf die Summe von z.B. 600 Euro zu verzichten und das Auto zu behalten. Ich hab es immer behalten. 

Du könntest evtl. Dinge reparieren lassen die mit dem zu bewertenden Unfallschaden nichts zu tun haben. Bevor der Gutachter oder sonst jemand Bilder macht muss das Abgeschlossen sein.

Wenn die Vorschäden nicht an der gleichen Stelle sind wie der Unfallschaden ist es unproblematisch.

vor 3 Stunden schrieb Gerd Kruse:

juristischer Rat (zahlt die gegnerische Versicherung)

Das ist die einzige Möglichkeit, das Maximale aus der Sache raus zu holen, weil die Versicherung einen sonst ohne Seife rasiert.
Gruß Jens 

Bearbeitet ( von jens-thomas)

vor 8 Stunden schrieb fleetwood:

Mein PKW wird angefahren. Ich fahre zum Gutachter. Der sagt:  Wert des PKW ( ohne Vorschäden ) z.B.

2000 €.  Schadenshöhe 3000, also total. An Vorschäden sind : Schürze hinten verschrammt, Kotflügel vorne leichte Dellen, macht Abzug von 1400,

Restwert des somit 600. Schrottwert mal ausgenommen. Bekomme ich dann die 600 ausgezahlt oder die Schadenshöhe ??

Du bekommst 600 € minus MWST.

War der Gutachter von der gegnerischen Versicherung oder hast du ihn ausgewählt. Gutachter der Gegnerischen Versicherung setzen den Wert des Fahrzeuges oft niedriger an als ein selbst gewählter. Du hast das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl. Zahlt auch die gegnerische Versicherung. Sowas sollte man am Besten vor der Besichtigung durch die Versicherung machen. 

Das Wichtigste ist, in einem Thread klar zu schreiben was passiert ist. Ich, das ander Arsch arme Schwein, das den Unfall verursacht hat, .. Dann was man konkret schon untenommen hat. Nicht sprachlich verkuensteln ;)!

Dann Anwalt, Anwalt, Anwalt.

Anrufe der gegnerischen Versicherung so schnell wie moreglich beenden, die wollen nur verhindern, dass man eine Anwalt und eigenen Gutachter nimmt. 

Der eigene Gutachter minimiert Vorschaeden ohnehin. Da lohnt es sich nicht noch was schoen zu schminken, wenn das deine eigentliche Frage war. Er wird nach Schadenshoehe entlohnt und moechte, dass Du beim naechsten mal wieder zu ihm kommst ;). Der Gutacher der gegnerischen Versicherung hat merkwuerdigerweis andere Interessen :D. Die Versicherung hat natuerlich das Recht, ein eigenes Gutachten zu erstellen, was aber bei so "Bagatellschaeden" nicht passiert. Und selbst wenn, schlechter kann es fuer dich nicht werden, als wenn Du sie gleich an deine Karre laesst.

Was Du mit dem Fahrzeug nachher machst ist deine Sache, aber ohne Reparaturnachweis, bekommst Du noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Wenn Du ein Ersatzfahzeug kaufst, auch wenn das Unfallfahrzeug zu alt ist, weil man behauptet, das so etwas auf dem mehrwertsteurpflichtigen Markt nicht zu bekommen ist. Dagegen kann dein Rechtsverdreher noch mal versuchen an zu gehen, da die Rechtslage ziemlich diffus ist.

Ausgezahlt bekommst Du Wert vor dem Unfall, minus Restwert, bezahlen muss sie ausserdm deine Rechtsanwalt und den Gutachter, was aber haeufig dierekt abgerechnet wird, meist zahlt die Versicherung auch an deinen Anwalt. Den Restwert muss der Aufkaeufer aufbringen den der Gutachter angesetzt hat, sofern Du den Rest wirklich los werden moechtest. Das Verfahren kenne ich allerdings nicht wirkklich.

Allet klar?

 

 

 

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Abend,

hatte vor 3 Jahren einen "angenehmen" Totalschaden an meinem X2. Rempler von vorne auf einem Parkplatz (ich war im Urlaub, der Wagen stand da 4 Tage... - genau, es war Pfingsten 2017....), die Verursacherin beging glücklicherweise keine Fahrerflucht...

Schaden: Scheinwerfer rechts, die Plastik-Leiste darunter, Delle in der Motorhaube, (weitere) Kratzer im Stoßfänger - all in Schaden: 2700€.

Gutachter stellte (auf meinen Hinweis zur aktuellen Marktlage) einen Wert von 2000€ fest, Restwert 300€. MwSt wurde NICHT einbehalten, da der Wagen wenn nur noch privat (also ohne MwSt) zu beschaffen sei. Gab also 1700 Cash ;) (und noch 30€ Pauschale für Telefon, Orga, etc.)

Hatte die Sache wegen der unklaren MwSt-Lage auch sofort an einen Anwalt gegeben (was sonst so gar nicht mein Ding ist) - das Ergebnis war schnell & erfolgreich ;)

Dank eines Schlachters in der Garage war der Wagen - bis auf die Haube (die gab es vor einigen Monaten dann übers Forum) - in ca. 2 Stunden wieder instand gesetzt.

LG Hans

Um mal die eingangsfrage zu beantworten: 

Wenn der Kotflügel im Schadensbereich ist und vorher der Lack dort beschädigt war, werden im Gutachten die Lackierkosten reduziert oder sogar ganz rausgezogen. War der komplette Kotflügel vorher austauschwürdig, gibt es im schlechtesten Fall nix.

Frei nach dem Motto: Ein Haus kann man auch nur einmal abbrennen.

Vorschäden werden natürlich zur Ermittlung des WBW berücksichtigt, werden aber nicht 1 zu 1 angerechnet.

Wenn Fragen sind gerne per Pn..Antwort kann aber dauern. Ich kann bestehende Gutachten auch gern mal durchlesen.

Viele Grüße 

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.