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ABGESAGT: Crepes-Party mit HY am 12.09.20 ab 14.00 Uhr


XMbremi

Empfohlene Beiträge

Gast munich_carlo

Hallo Martin, für mich bitte ein Einzelzimmer von Samstag, den 12.09. auf Sonntag den 13.09. reservieren. Wenn Du mir den Namen des Hotels mitteilst, könnte ich auch selbst reservieren.

Grüße
Karl-Heinz

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Ich hab es noch auf dem Schirm, aber wenn ich so betrachte was ich in den 3 Urlaubswochen geschafft habe wird es wohl keine Probefahrt mit dem CX werden...

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Gast munich_carlo

Hotel ist gebucht, ich steige im Best Western ab.

Martin, wann geht es denn los mit den Crepes? Nicht dass ich zu spät losfahre und alles schon weggegessen wurde. :D

Grüße
Karl-Heinz

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vor 2 Stunden schrieb munich_carlo:

Wenn Engel reisen herrscht immer schönes Wetter.

Weil das Federvieh mit Regen nicht zu Rande kommt und dann hocken bleibt, oben, auf der trockenen und sonnigen Seite der Regenwolken.

Bearbeitet von bluedog
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Ganz blöd: die Landesregierung hat heute aktualisierte Covid 19 Regeln verabschiedet, bzw. vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen die alten weiter bestehen lassen.

"Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum und im Rahmen von Feiern (...) dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen."

Die Ausnahmen (Hochzeit, Taufe, Konfirmation, etc.) treffen auf diese Party leider nicht zu. Den Bußgeldkatalog habe ich vorsichtshalber gar nicht erst gelesen.

 

Also bleibt nur die ABSAGE!! (bzw. das Verschieben auf bessere Zeiten)

Mist, Doppelmist, Supermist! :( 

 Tut mir echt leid. Ich hatte mich drauf gefreut und einfach das Beste gehofft.

Gruß Martin

Bearbeitet von XMbremi
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vor 1 Stunde schrieb XMbremi:

Die Ausnahmen (Hochzeit, Taufe, Konfirmation, etc.) treffen auf diese Party leider nicht zu. Den Bußgeldkatalog habe ich vorsichtshalber gar nicht erst gelesen.

Hat denn wirklich gar keiner am oder um den 12.09. herum Geburtstag? Es könnte doch auch noch kurzfristig jemand heiraten der das eh mal vorhatte. Ich bin da leider raus... :D

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Gast munich_carlo
vor 12 Minuten schrieb bx-basis:

Hat denn wirklich gar keiner am oder um den 12.09. herum Geburtstag? Es könnte doch auch noch kurzfristig jemand heiraten der das eh mal vorhatte. Ich bin da leider raus... :D

Für Nachwuchs wäre die Zeitspanne auch zu kurz.... ;)

Aufgeschoben ist aber sicherlich nicht aufgehoben. Es kommen wieder bessere Zeiten, spätestens wenn im Sommer nächsten Jahres der Bundestagswahlkampf ansteht.

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Einer meiner Neffen veranstaltet am Wochenende eine Party mit 50 Personen. Kein familiärer Anlass o.ä. aber offiziell seitens der Behörden genehmigt. Die genauen Auflagen dazu kenne ich nicht, eine Gästeliste muss er wohl auf jeden Fall erstellen und dafür sorgen dass auch nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Scheint also auch legal möglich zu sein in größerem Rahmen was zu machen...

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Ja, sehr schade. Obwohl es für mich logistisch etwas schwierig geworden wäre, diese Veranstaltung mit einem Treffen eines anderen Forums am Sonntag unter einen Hut zu bringen. Wenn das nicht auch noch abgesagt wird.

Bin "nach Corona" gerne dabei, wenn der Termin dann wieder zufällig mit meiner Durchreise zusammen fällt.

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vor 7 Stunden schrieb XMbremi:

Ganz blöd: die Landesregierung hat heute aktualisierte Covid 19 Regeln verabschiedet, bzw. vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen die alten weiter bestehen lassen.

"Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum und im Rahmen von Feiern (...) dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen."

Die Ausnahmen (Hochzeit, Taufe, Konfirmation, etc.) treffen auf diese Party leider nicht zu. Den Bußgeldkatalog habe ich vorsichtshalber gar nicht erst gelesen.

 

Also bleibt nur die ABSAGE!! (bzw. das Verschieben auf bessere Zeiten)

Mist, Doppelmist, Supermist! :( 

 Tut mir echt leid. Ich hatte mich drauf gefreut und einfach das Beste gehofft.

Gruß Martin

Frage: sind wir dort im öffentlichen Raum ? Ist Garten oder so nicht gleich Privat ergo gilt nicht ?

Hm.... Edith sagt nach googlesuche:

Gilt die 10-Personen- beziehungsweise 2-Haushalte-Regel nur in der Öffentlichkeit oder auch zu Hause?
Diese Regelung gilt strenggenommen nur außerhalb der eigenen Wohnung. Jede Person hat aber, so § 1 Absatz 1 der Verordnung, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.

Im persönlichen Bereich oder im Umgang mit anderen Menschen, sind also alle nach wie vor gehalten, eine vertretbare Balance zwischen unserem Bedürfnis nach sozialen Kontakten und gleichzeitiger Infektionsvermeidung herzustellen. Das bedeutet, dass Sie sich auch in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus, auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten nur mit möglichst wenigen und möglichst auch nicht mit immer neuen Menschen treffen sollten. Die im öffentlichen Raum geltende 10-Personen-Regel kann insofern überall dort, wo genug Platz ist, analog auch auf den Privatbereich übertragen werden.
Je kleiner eine Wohnung, ein Garten oder ein Balkon sind, desto kleiner sollte auch die Zahl der Menschen sein, die dort gleichzeitig zusammenkommen. In einer beengten Wohnung sollte bitte auf größere Zusammenkünfte komplett verzichtet werden.

Murks, das nicht gut...

Übrigens ist der genannte §1 Abs. 1 so ein kompletter Totschlagpunkt. Damit kriegst Du alles und jeden. Egal wofür.

Carsten

Bearbeitet von Carsten
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Diese Einschränkungen gelten selbstverständlich für private Feiern, ist ja nicht so dass man bei sich zu Hause einfach machen kann was einem Spaß macht...

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